Der Vorschlag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des
vorgelegten Gestaltungsplanes zur
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Anwohnern in
Vertragsverhandlungen zu treten.
Der Fraktionsantrag ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen
sollen erzielt werden?)
Die
derzeitige Nutzung der Freifläche Ecke Wöhrstraße 2 / Hauptstraße 120 wird seit
langem als störend und unangemessen empfunden.
Ziel
des vorliegenden Fraktionsantrages ist eine Verbesserung des Erscheinungsbildes
und
eine Änderung der Nutzung der Fläche. Vorgeschlagen wird:
a) die Anbringung eines Sichtschutzes für den dort lagernden Müll,
b) die Errichtung von Fahrradständer
sowie
c) die Ausweisung einer Teilfläche als
gastronomische Freifläche.
Nahezu
zeitgleich ging bei der der Verwaltung eine Anfrage der Eigentümer Hauptstraße
120 ein, die Vorfläche vor der Trafostation zu erwerben.
Stellungnahme der Verwaltung nach
Ämtergespräch vom 28.07.2017
(Teilnehmer siehe beteiligte
Dienststellen)
zu a)
Aufgrund der zentralen Lage am Übergang zur historischen Innenstadt müsste die
Errichtung eines Sichtschutzes den Anforderungen des Denkmalschutzes genügen.
zu b)
Vor wenigen Wochen wurden im Bereich der Hauptstraße 118 anstelle eines
absoluten Halteverbotes Fahrradanlehnbügel montiert und so Abstellmöglichkeiten
für ca. 20 Fahrräder geschaffen. Weitere neue Fahrradabstellmöglichkeiten
wurden im Bereich der Haltestelle Bayreuther Straße hergestellt. Der Bedarf an
sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten kann damit als ausreichend angesehen
werden.
zu c)
Der Spezerei wurde entlang der Westfassade des Anwesens mit Bescheid vom
5.5.2008 eine Sondernutzungsfläche in einem Umfang von 25 m² als gastronomische Freifläche
genehmigt.
Aufgrund
der bereits vorhandenen Sondernutzungserlaubnis erscheint eine Erweiterung der
Bestuhlungsfläche zur Vorfläche der Trafostation nicht angebracht, zumal diese
direkt unter dem Fenster des Anwesens Cedernstr. 22 bzw. neben den Fenstern der Hauptstraße 120
angeordnet werden würde.
Anfrage der Eigentümer Hauptstraße 120
Nahezu zeitgleich mit dem Fraktionsantrag
ging eine Anfrage der Eigentümer der Hauptstr. 120 bei der Verwaltung ein. Das ehemals städtische Gebäude wurde von den neuen
Eigentümern umfassend saniert. Die Tatsache, dass das Gebäude mit einer
Grundfläche von rund 31 m² keinerlei
Freifläche besitzt, hat die Eigentümer veranlasst, bei der Verwaltung
nachzufragen, einen Teil der Fläche der Wöhrstraße 2 / Ecke Hauptstraße
120 zu erwerben.
Die Veräußerung wird wegen der
Vielzahl der unterirdischen Leitungen von der Verwaltung und der ESTW
jedoch kritisch gesehen.
Vorstellbar ist jedoch die
Verpachtung einer Teilfläche von 10 - 15 m² unter der Vorgabe, die Pachtfläche
mit einem Metallzaun mit Zugangstüre, sowie einem Tor zur Absperrung der für
die ESTW erforderlichen Zugangsfläche, zu errichten.
(Anlage 3)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Gestaltungsvorschlages der der Trafostation vorgelagerten Freifläche, Wöhrstraße 2, mit den Bewohnern der angrenzenden Anwesen Hauptstraße 120, Cedernstraße 22 und Wöhrstraße 1 in Vertragsverhandlungen zu treten mit dem Ziel, die vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Aufgrund der zentralen Lage am Übergang zur historischen Innenstadt ist zeitnah eine Verbesserung der Gesamtsituation herbeizuführen. Dabei sind die Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Fraktionsantrag
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Freiflächenplan