Betreff
FDP-Fraktionsantrag 071/2017 vom 27.06.2017 - Antrag zur städt. Fläche Ecke Wöhrstraße/Bayreuther Straße/Hauptstraße
Vorlage
610.3/044/2017
Aktenzeichen
VI/61/610.3
Art
Beschlussvorlage

Der Vorschlag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Gestaltungsplanes zur
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Anwohnern in Vertragsverhandlungen zu treten.

Der Fraktionsantrag ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
        (Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die derzeitige Nutzung der Freifläche Ecke Wöhrstraße 2 / Hauptstraße 120 wird seit langem als störend und unangemessen empfunden.

Ziel des vorliegenden Fraktionsantrages ist eine Verbesserung des Erscheinungsbildes und
eine Änderung der Nutzung der Fläche. Vorgeschlagen wird:

     a) die Anbringung eines Sichtschutzes für den dort lagernden Müll,
     b) die Errichtung von Fahrradständer sowie

c)  die Ausweisung einer Teilfläche als gastronomische Freifläche.

 

Nahezu zeitgleich ging bei der der Verwaltung eine Anfrage der Eigentümer Hauptstraße 120 ein, die Vorfläche vor der Trafostation zu erwerben.

 

Stellungnahme der Verwaltung nach Ämtergespräch vom 28.07.2017

(Teilnehmer siehe beteiligte Dienststellen)

 

zu a)
Aufgrund der zentralen Lage am Übergang zur historischen Innenstadt müsste die
Errichtung eines Sichtschutzes den Anforderungen des Denkmalschutzes genügen.

 

 

 

zu b)
Vor wenigen Wochen wurden im Bereich der Hauptstraße 118 anstelle eines absoluten Halteverbotes Fahrradanlehnbügel montiert und so Abstellmöglichkeiten für ca. 20 Fahrräder geschaffen. Weitere neue Fahrradabstellmöglichkeiten wurden im Bereich der Haltestelle Bayreuther Straße hergestellt. Der Bedarf an sicheren Fahrradabstellmöglichkeiten kann damit als ausreichend angesehen werden.

 

zu c)
Der Spezerei wurde entlang der Westfassade des Anwesens mit Bescheid vom 5.5.2008 eine Sondernutzungsfläche in einem Umfang von  25 m² als gastronomische Freifläche genehmigt.

Aufgrund der bereits vorhandenen Sondernutzungserlaubnis erscheint eine Erweiterung der Bestuhlungsfläche zur Vorfläche der Trafostation nicht angebracht, zumal diese direkt unter dem Fenster des Anwesens Cedernstr. 22  bzw. neben den Fenstern der Hauptstraße 120 angeordnet werden würde.

 

Anfrage der Eigentümer Hauptstraße 120

Nahezu zeitgleich mit dem Fraktionsantrag ging eine Anfrage der Eigentümer der Hauptstr. 120 bei der Verwaltung ein. Das ehemals städtische Gebäude wurde von den neuen Eigentümern umfassend saniert. Die Tatsache, dass das Gebäude mit einer Grundfläche von rund 31 m²  keinerlei Freifläche besitzt, hat die Eigentümer veranlasst, bei der Verwaltung nachzufragen, einen Teil der Fläche der Wöhrstraße 2 / Ecke Hauptstraße 120 zu erwerben.

Die Veräußerung wird wegen der Vielzahl der unterirdischen Leitungen von der Verwaltung und der ESTW jedoch  kritisch gesehen.

Vorstellbar ist jedoch die Verpachtung einer Teilfläche von 10 - 15 m² unter der Vorgabe, die Pachtfläche mit einem Metallzaun mit Zugangstüre, sowie einem Tor zur Absperrung der für
die ESTW erforderlichen Zugangsfläche, zu errichten.
                                                                                                                                  (Anlage 3)

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Gestaltungsvorschlages der der Trafostation vorgelagerten Freifläche, Wöhrstraße 2, mit den Bewohnern der angrenzenden Anwesen Hauptstraße 120, Cedernstraße 22 und Wöhrstraße 1 in Vertragsverhandlungen zu treten mit dem Ziel, die vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aufgrund der zentralen Lage am Übergang zur historischen Innenstadt ist zeitnah eine Verbesserung der Gesamtsituation herbeizuführen. Dabei sind die Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 Fraktionsantrag

Anlage 2 Lageplan

Anlage 3 Freiflächenplan