Dem vorliegenden Bedarfsnachweis für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen, Schulungsraum und notwendigen Nebenräumen für die Freiwillige Feuerwehr Eltersdorf wird gemäß DABau 5.3 zugestimmt. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Eltersdorf für die Sicherheit der Menschen erhalten bleiben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Unter den Überschriften „Bedarfsnachweis für
mehrfach genutzte und zweckgebundene Räume einschließlich Feuerwehrhaus im
Stadtteil Eltersdorf nach DABau 5.3“ und „Stadtteileinrichtung Eltersdorf“
wurden unter der Federführung des Amtes für Soziokultur im Zusammenhang mit dem
dringenden Bedarf an Vereinsräumlichkeiten und einem neuen Feuerwehrgerätehaus
im Stadtteil Eltersdorf im Jahr 2015 entsprechende Vorlagen in die städtischen
Gremien eingebracht. Da zwischenzeitlich für die zahlreichen Vereine im
Stadtteil Eltersdorf eine Lösung in Aussicht steht, bei der sich jedoch kein
Feuerwehrgerätehaus realisieren lässt, gilt es für den dringenden Bedarf der
Freiwilligen Feuerwehr (FF) Eltersdorf für ein neues Feuerwehrgerätehaus die
nächsten Schritte zu gehen.
Bei dem derzeitigen Gerätehaus der FF
Eltersdorf in der Egidienstraße 13 stehen zwei Stellplätze für die
Einsatzfahrzeuge (Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 und ein Mehrzweckfahrzeug) zur
Verfügung, die u.a. aufgrund der Abmessungen nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften
genügen. Der Stellplatz für das Löschgruppenfahrzeug befindet sich in dem
städtischen Wohngebäude (vier Mietwohnungen) und erfüllt nicht mehr die vom
Gesetzgeber geforderten Abmessungen; das Ausrücken stellt – aufgrund der bestehenden
Enge - bei jedem Einsatz eine hohe Unfallgefahr für die Aktiven dar, da sich
zwischen den Einsatzspinden mit der Schutzkleidung und dem Einsatzfahrzeug
lediglich 50 Zentimeter befinden. Das Mehrzweckfahrzeug befindet sich in einer
auf dem Grundstück aufgestellten – im Jahr 2008 von einem Eltersdorfer Bürger
gespendeten – Fertiggarage. Für das 23 Jahre alte Mehrzweckfahrzeug steht
dringend eine Ersatzbeschaffung an. Diese ist nicht möglich, da zum einen die
Fertiggarage zu klein und zum anderen das neue Fahrzeug aufgrund der Größe des
vorhandenen Stellplatzes durch den Freistaat Bayern nicht förderfähig wäre.
Für die Zukunftsfähigkeit der in Erlangen
praktizierten intensiven Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren ist die
Schaffung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Eltersdorf notwendig.
Dies sollte aufgrund der Notwendigkeit der schnellen Erreichbarkeit im
Alarmfall an einem entsprechend gut erreichbaren Standort liegen und aufgrund
der Tatsache der 100-prozentigen Belegung aller bei den Freiwilligen
Feuerwehren im Stadtgebiet zur Verfügung stehenden Stellplätze drei Stellplätze
beinhalten. Aufgrund der fast 40 Aktiven der FF Eltersdorf kann so
mittelfristig neben dem Löschgruppenfahrzeug und dem Mehrzweckfahrzeug auch ein
Sonderfahrzeug an den Standort Eltersdorf gestellt und im Einsatzfall besetzt
werden.
Neben der Fläche für die drei Stellplätze werden in dem Gerätehaus Umkleiden für Männer und Frauen, Sanitärbereiche, ein Büro, ein Lagerraum und ein Schulungsraum mit Küchentheke benötigt. Für die Förderfähigkeit durch den Freistaat Bayern müssen darüber hinaus neben den Stellflächen vor der Fahrzeughalle genügend Parkplätze für die im Alarmierungsfall anrückenden ehrenamtlich Aktiven zur Verfügung stehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Als nächster Schritt steht in Zusammenarbeit mit Amt 23 die Suche nach einem möglichen Standort für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Eltersdorf und ggf. die Vorplanung mit Kostenschätzung der Maßnahme in Zusammenarbeit mit Amt 24 an.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kosten für den notwendigen Neubau sind noch nicht bekannt. Vom Freistaat Bayern ist bei drei Stellplätzen eine Förderung in Höhe von 178.000 Euro zu erwarten.
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
€ |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
178.000
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: