Betreff
Antrag Nr. 96/2016 der Erlanger Linke: Übernahme der Miete/qm bei Freimachen einer großen Wohnung und Umzug in eine kleinere Wohnung
Vorlage
503/004/2017
Aktenzeichen
V/503/HR009 T. 2701
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag der Erlanger Linke vom
5. Oktober 2016 (Antragsnummer 96/2016) ist damit bearbeitet.


Mit Antrag vom 5. Oktober 2016 hat die Erlanger Linke beantragt, den Vertreter der Stadt Erlangen in der Eigentümerversammlung der GEWOBAU anzuweisen, zu bewirken, dass GEWOBAU Mieterinnen und Mietern bei einem Umzug in eine kleinere vom Standard her grob vergleichbare Wohnung ihren Mietvertrag samt qm-Miete (kalt) mitnehmen können. Dies wurde laut Erlanger Linke auch öffentlich so beworben.

 

Der Antrag bezieht sich auf einen Artikel in der Mieterzeitung „GEWOBAU aktuell“ - Ausgabe 1/2016. In diesem Artikel, der in enger Zusammenarbeit von Abteilung Wohnungswesen mit der GEWOBAU entstanden ist, wird unter dem Titel „Wohnung wechsle dich“ für einen Wohnungswechsel geworben. Nachfolgend der Artikel:

2016-10-05 Fraktionsantrag_erli Artikel Umzug kleinere Wohnung

 

Dass bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung die Miete „mitgenommen werden kann“, wurde nicht beworben. Eine solche Regelung wäre auch nicht sachgerecht. Beim Thema „Wohnung wechsle dich“ handelt es sich jeweils um Einzelfallregelungen, bei der die Bedürfnisse und Umstände der Mieter im Mittelpunkt stehen. Meist handelt es sich um ältere Mieter, die eine Umzugshilfe benötigen und die angeboten wird. Bei öffentlich geförderten Wohnungen sind die Mieten in vielen Fällen durch die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsberechnung festgelegt. Bei Neubezug einer Wohnung wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, der sich auf die tatsächlichen Begebenheiten der Mietsache bezieht. Eine Senkung der Miete kann jedoch auch für freifinanzierte Wohnungen über das Instrument der Subjektförderung erreicht werden. 


Anlage: Antrag der Erlanger Linke Nr. 096/2016