Betreff
Bereitstellung eines Plakatierungskontingents für ehrenamtliche Organisationen und kleinere Vereine durch das E-Werk
Vorlage
32-2/018/2017
Aktenzeichen
III/32
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Rahmen der Neufassung der Plakatierungsverordnung erhielt die Verwaltung den Auftrag, mit der E-Werk Kulturzentrum GmbH ein Gespräch über die Bereitstellung eines Plakatierungskontingents für ehrenamtliche Organisationen und kleinere Vereine zu führen. Angestrebt werden sollte ein Kontingent von ca. 10 % der Plakatierungsflächen, die frühestens zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin vergeben werden, damit kleinere Veranstalter kurzfristig auf ihre Veranstaltungen hinweisen können.

 

Aufgrund des im Februar geführten Gespräches hält das E-Werk seit März 2017 für kleinere Veranstaltungen ein Kontingent von 10 % der Plakatierungsflächen frei (= 40 Plakate). Anträge auf Plakatierung müssen spätestens 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin beim E-Werk eingehen. Kurzfristigere Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Lt. E-Werk mussten bisher keine Anträge abgelehnt werden, allerdings ist die Nachfrage nicht besonders hoch. Für einen Plakatierungszeitraum von 14 Tagen werden 2,25 € pro Plakat berechnet.

 


Anlagen: