1. Der/Die Vertreter/Vertreterin der Stadt Erlangen im Grundvertragsausschuss des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg, VGN, wird beauftragt, der vorgeschlagenen und im Sachbericht beschriebenen Anhebung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2018 in der Sitzung am 26. Juli 2017 zuzustimmen.
2. Die Ausführungen der Verwaltung zum Semesterticket werden zur Kenntnis
genommen.
- Hintergrund
Aufgrund der Regelung in Artikel 5 des
Grundvertrages des VGN und dem so genannten Atzelsberger Beschluss vom 8. Juli
2000 sowie dem Beschluss zur Weiterentwicklung Atzelsberg vom 26. Juli 2007 ist
von allen Partnern im Verkehrsverbund vereinbart worden, die Verbundtarife auf
der Grundlage eines VGN-spezifischen Warenkorbindexes jährlich fortzuschreiben.
Das Defizit der Erlanger Stadtwerke
Stadtverkehr GmbH beläuft sich im Jahr 2016 auf rund 6,3 Mio. € vor
Steuern. Der Kostendeckungsgrad, d. h. das Verhältnis von Erträgen (im Wesentlichen
die Ticketverkäufe) und den Aufwendungen (im Wesentlichen die Verkehrsleistung)
beträgt weniger als 70 %. Ein Verzicht auf eine Tarifanhebung, die sich an
den gestiegenen Kosten orientiert, verschlechtert den Kostendeckungsgrad weiter
und erhöht das Defizit, welches aus dem Ergebnis der Erlanger Stadtwerke AG
vollständig ausgeglichen werden muss.
Grundlage für die Tariffortschreibung 2018
bildet der VGN-Warenkorb, nachdem eine durchschnittliche Kostensteigerung der
Verbundunternehmen von 2017 auf 2018 mit 2,54 % errechnet wurde. Auf
diesen Preisanpassungsindex erfolgt ein Zuschlag von 0,5 % gemäß des
Beschlusses zur Neuregelung des Zuschlags für Durchtarifierungs- und
Harmonisierungsverluste aus Verbundraumerweiterungen.
Die für die Tariffortschreibung maßgebende Preisanhebung beträgt 2018
durchschnittlich 3,03 %. Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am
4. April 2017 den Richtungsbeschluss zur Tariffortschreibung 2018 um
diesen Wert einstimmig getroffen. Der Grundvertragsausschuss des VGN hat diesen
Richtungsbeschluss am 27. April 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Regularien zur Preisfindung
Die Preisfindung für jede einzelne
Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren: Zur Erreichung des verbundweiten
Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise
in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe C, die
in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich eine
durchschnittliche Erhöhung von 3,04 % für 2018.
In einem zweiten Schritt müssen dann die
einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs
− ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen − ermittelt
werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in
diesem Tarif ergeben. Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen
Fahrausweispreise auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen.
Durch die Vorgabe, auf volle 10 Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der
endgültige Preis für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.
3. Preisliche Auswirkungen im
Stadtverkehr Erlangen
Der Preis der Einzelfahrkarte für Erwachsene
steigt von 2,20 € auf 2,30 €. Nachdem der Preis der Einzelfahrt Kind
letztes Jahr stabil gehalten werden konnte, wird er in der anstehenden
Preisrunde ebenfalls um 10 Cent von 1,10 € auf 1,20 € angehoben.
Der Preis des TagesTicket Solo erhöht sich
um 10 Cent auf 4,70 €. Das TagesTicket Plus wird um 20 Cent angehoben
und kostet künftig 7,60 €.
Die Preise für das Erlanger 4er Ticket für
Erwachsene (8,10 €) und der Preis für das 4er Ticket für Kinder
(4,00 €) bleiben – wie schon im Vorjahr - unverändert. Der Rabatt
gegenüber vier Einzelfahrten erhöht sich und beträgt dann bei Erwachsenen 1,10
Cent und bei Kindern 80 Cent.
Die MobiCard ‚7 Tage‘ verteuert sich um
40 Cent auf 17,50 €. Der Preis der MobiCard ‚31 Tage rund um die Uhr‘
steigt um 1,50 € auf 59,50 €. 2018 kostet die MobiCard ‚9 Uhr‘
48,50 € und damit 1,30 € mehr.
Der Preis der Solo 31 steigt um 1,50 € auf
53,10 €. Die Monatswertmarken Schüler/Azubi werden um 1,20 € auf
39,90 € angehoben. Die Wochenwertmarken Schüler/Azubi kosten nächstes Jahr
13,30 €. Dies sind 40 Cent mehr als aktuell.
Das beliebte JahresAbo erhöht sich um 90
Cent bzw. 2,26 %auf 40,70 € pro Monat. Die Erhöhungen für das Abo 3 (+ 2,24 %),
das Abo 6 (+ 2,81 %) und das JahresAbo Plus (+ 2,29 %) bleiben unter der durchschnittlichen
Erhöhung von 3,04 %. Durch diese Maßnahme sollen besonders Vielfahrer
profitieren.
Der Preis des Bergkirchweihtickets beträgt
künftig 16,90 € und steigt damit um 50 Cent.
4. Entwicklung Semesterticket
In den vergangenen
Wochen verhandelten die Vertragspartner im Semesterticket, das Studentenwerk
Erlangen-Nürnberg und der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg, über die
Fortführung des Semestertickets im Wintersemester 2017/2018 und im
Sommersemester 2018. Dabei wurde eine grundsätzliche Einigung über das
Preisbildungsverfahren für das dritte Vertragsjahr erzielt. Bereits im April
wurde dem VGN auch seitens seiner Vertragspartner die Zustimmung signalisiert.
Mitte Mai wurde der entsprechende Vertrag unterzeichnet. Im Juli steht noch der
Beschluss der zuständigen VGN-Gremien (Gesellschafterversammlung und
Grundvertragsausschuss) an. Am Semesterticket sind derzeit die
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die TH Nürnberg,
Evangelische Hochschule Nürnberg und die Hochschule für Musik beteiligt.
Insgesamt hat das
Semesterticket im zweiten Jahr eine erfreuliche Entwicklung hinter sich. Die
Kaufquote für die Zusatzkarte lag bei 39,55 % und damit deutlich über dem
anvisierten Wert von 37,7 %. Für die Startphase des Semestertickets hatten sich
die beteiligten Kommunen unter Federführung der Städte Nürnberg, Fürth und
Erlangen bereiterklärt, eine Ausgleichsgarantie für den Fall zu übernehmen,
dass die erwartete Kaufquote für die Zusatzkarte nicht erreicht wird (vgl.
Beschlussvorlagen 13/34/2015 sowie 13/98/2016). Im ersten Jahr hatte der
Stadtrat dafür vorsorglich 350.000 Euro, im zweiten Jahr 200.000 Euro bereitgestellt.
Im ersten Jahr wurde die Kaufquote von 37,7 % noch unterschritten. Im zweiten
Jahr sind nun aber keine Ausgleichszahlungen der Kommunen mehr zu leisten.
Die positive
Entwicklung des Semestertickets im zweiten Vertragsjahr führt außerdem dazu,
dass bei der Preisbildung im dritten Jahr erstmals das sog. Anreizmodell zur
Anwendung kommt. Es sieht für den Fall, dass zwischen 37,7 % und 50 % der
Studierenden die Zusatzkarte gekauft haben, vor, dass dies preismindernd in die
Preiskalkulation der Zusatzkarte einfließt.
Entwicklung im
Überblick:
Semester |
Kaufquote Zusatzkarte |
Preis Basiskarte |
Preis Zusatzkarte |
WS 2015/2016 |
36,90 % |
65 Euro |
193 Euro |
SS 2016 |
34,22 % |
65 Euro |
199 Euro |
Arithmet. Mittel |
35,56 % |
|
|
WS 2016/17 |
41,41 % |
70 Euro |
199 Euro |
SS 2017 |
37,68 % |
71 Euro |
204,20 Euro |
Arithmet. Mittel |
39,55 % |
|
|
WS 2017/18 (Preisfortschreibung) |
|
72 Euro |
202,50 Euro |
SS 2018 (Preisfortschreibung) |
|
72 Euro |
208,50 Euro |
Die
Preisfortschreibung in den kommenden Jahren dürfte durch die rechtlichen
Gegebenheiten, mit denen das Studentenwerk umgehen muss, erschwert werden.
Diese gehen zurück auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai
1999 (6 C 14/98), Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 4. August 2000 (1 BvR
1510/99), in dem sich das BVerwG mit der Gesetzmäßigkeit der Errichtung
verfasster Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen und der Einführung
beitragsfinanzierter Semestertickets (Solidarmodell) beschäftigt hat. Damals
wurde keine Grundsatzentscheidung getroffen. Für den behandelten Einzelfall
wurde stattdessen vom Gericht ein verpflichtend zu entrichtender Solidarbeitrag
(„Basiskarte“) von 1,6185 % des BAföG-Bedarfshöchstsatzes als noch zumutbar
eingestuft. Die Rechtsaufsicht des Studentenwerks - das Bayerische
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - hat die
Rechtsauffassung in einer Stellungnahme vom 18. Februar 2015 bestätigt.
Die jährliche
Tariffortschreibung hat nun dazu geführt, dass der reguläre Preis für die Basiskarte
im kommenden dritten Jahr des Semestertickets auf 73,16 Euro steigen würde. Die
Zumutbarkeitsgrenze liegt aber bei maximal 71,38 Euro. Für das dritte Jahr
haben beide Vertragspartner daher die Erhöhung abgemildert, so dass die 71,38
Euro nur leicht – im aus Sicht des Studentenwerks gerade noch vertretbaren
Risiko – überschritten werden.
Es handelt sich
jedoch um ein grundsätzliches Problem, welches sich mit zunehmender Dauer -
also weiteren jährlichen Tarifanpassungen - immer weiter verschärfen und über
kurz oder lang dazu führen wird, dass es keine tariflich und rechtlich tragbare
Lösung mehr für das Ticket gibt. Dies ist weder im Interesse der Partner noch
kann es im Interesse der Kommunen sein, die gemeinsam einen hoch verdichteten
Ballungsraum bilden, dessen Lebensqualität, Wirtschaftskraft und Attraktivität
als Wissenschaftsstandort von leistungsfähiger, moderner Mobilität und damit
auch von einem attraktiven ÖPNV abhängig ist. Auf politischer Ebene haben sich
daher die Oberbürgermeister der Städte Nürnberg und Erlangen in einem
gemeinsamen Schreiben mit der Bitte an das Bayerische Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gewandt, sich dafür einzusetzen,
dass sich die Rahmenbedingungen für das Semesterticket verbessern.
5. Das Verkehrsangebot in Erlangen ist günstig und wird laufend
verbessert
Das Busfahren ist in Erlangen gegenüber anderen Städten vergleichsweise
günstig. Im Jahr 2016 lag Erlangen bundesweit bei den Einzelfahrscheinen und
beim JahresAbo im vorderen Viertel der günstigen Anbieter.
In den Jahren 2016 und 2017 wurde gemeinsam mit der städtischen
Verkehrsplanung das Linienangebot aufgrund der Ergebnisse aus dem neu
erstellten Verkehrsentwicklungsplan verbessert und ausgeweitet, ein
neues Kundenbüro in der Goethestraße errichtet und auch in die
Verkehrsmittelinfrastruktur (neue Busse, Ausbau der
Fahrgastinformationssysteme, etc.) investiert. Ende 2017 werden wieder vier
neue, klimatisierte Erdgasbusse mit der neuesten Abgasnorm angeschafft. Dadurch
steigt der Komfort für die Fahrgäste in den Bussen und die Luftqualität in der
Stadt
In der Anlage sind die o.g. Tarife, aber auch alle anderen verbundweiten
Tarife für 2018 dargestellt.
6. Weiteres Vorgehen
Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke hat der Tarifanhebung bereits
am 31. März 2017 zugestimmt. Die Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 6. Juli 2017.
Anlagen: VGN Preisblätter 2018