Betreff
Anhebung der VGN-Tarife im Stadtverkehr Erlangen zum 1. Januar 2018
Vorlage
III/032/2017
Aktenzeichen
III/ESTW
Art
Beschlussvorlage

1. Der/Die Vertreter/Vertreterin der Stadt Erlangen im Grundvertragsausschuss des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg, VGN, wird beauftragt, der vorgeschlagenen und im Sachbericht beschriebenen Anhebung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2018 in der Sitzung am 26. Juli 2017 zuzustimmen.


2. Die Ausführungen der Verwaltung zum Semesterticket werden zur Kenntnis genommen.

 


  1. Hintergrund

 

Aufgrund der Regelung in Artikel 5 des Grundvertrages des VGN und dem so genannten Atzelsberger Beschluss vom 8. Juli 2000 sowie dem Beschluss zur Weiterentwicklung Atzelsberg vom 26. Juli 2007 ist von allen Partnern im Verkehrsverbund vereinbart worden, die Verbundtarife auf der Grundlage eines VGN-spezifischen Warenkorbindexes jährlich fortzuschreiben.

Das Defizit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH beläuft sich im Jahr 2016 auf rund 6,3 Mio. € vor Steuern. Der Kostendeckungsgrad, d. h. das Verhältnis von Erträgen (im Wesentlichen die Ticketverkäufe) und den Aufwendungen (im Wesentlichen die Verkehrsleistung) beträgt weniger als 70 %. Ein Verzicht auf eine Tarifanhebung, die sich an den gestiegenen Kosten orientiert, verschlechtert den Kostendeckungsgrad weiter und erhöht das Defizit, welches aus dem Ergebnis der Erlanger Stadtwerke AG vollständig ausgeglichen werden muss.

Grundlage für die Tariffortschreibung 2018 bildet der VGN-Warenkorb, nachdem eine durchschnittliche Kostensteigerung der Verbundunternehmen von 2017 auf 2018 mit 2,54 % errechnet wurde. Auf diesen Preisanpassungsindex erfolgt ein Zuschlag von 0,5 % gemäß des Beschlusses zur Neuregelung des Zuschlags für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste aus Verbundraumerweiterungen.

Die für die Tariffortschreibung maßgebende Preisanhebung beträgt 2018 durchschnittlich 3,03 %. Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am 4. April 2017 den Richtungsbeschluss zur Tariffortschreibung 2018 um diesen Wert einstimmig getroffen. Der Grundvertragsausschuss des VGN hat diesen Richtungsbeschluss am 27. April 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


 

2.   Regularien zur Preisfindung

 

Die Preisfindung für jede einzelne Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren: Zur Erreichung des verbundweiten Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe C, die in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 3,04 % für 2018.

In einem zweiten Schritt müssen dann die einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs
− ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen − ermittelt werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben. Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweispreise auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen. Durch die Vorgabe, auf volle 10 Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.

 

3.   Preisliche Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen

 

Der Preis der Einzelfahrkarte für Erwachsene steigt von 2,20 € auf 2,30 €. Nachdem der Preis der Einzelfahrt Kind letztes Jahr stabil gehalten werden konnte, wird er in der anstehenden Preisrunde ebenfalls um 10 Cent von 1,10 € auf 1,20 € angehoben.

Der Preis des TagesTicket Solo erhöht sich um 10 Cent auf 4,70 €. Das TagesTicket Plus wird um 20 Cent angehoben und kostet künftig 7,60 €.

Die Preise für das Erlanger 4er Ticket für Erwachsene (8,10 €) und der Preis für das 4er Ticket für Kinder (4,00 €) bleiben – wie schon im Vorjahr - unverändert. Der Rabatt gegenüber vier Einzelfahrten erhöht sich und beträgt dann bei Erwachsenen 1,10 Cent und bei Kindern 80 Cent.

Die MobiCard ‚7 Tage‘ verteuert sich um 40 Cent auf 17,50 €. Der Preis der MobiCard ‚31 Tage rund um die Uhr‘ steigt um 1,50 € auf 59,50 €. 2018 kostet die MobiCard ‚9 Uhr‘ 48,50 € und damit 1,30 € mehr.

Der Preis der Solo 31 steigt um 1,50 € auf 53,10 €. Die Monatswertmarken Schüler/Azubi werden um 1,20 € auf 39,90 € angehoben. Die Wochenwertmarken Schüler/Azubi kosten nächstes Jahr 13,30 €. Dies sind 40 Cent mehr als aktuell.

Das beliebte JahresAbo erhöht sich um 90 Cent bzw. 2,26 %auf 40,70 € pro Monat. Die Erhöhungen für das Abo 3 (+ 2,24 %), das Abo 6 (+ 2,81 %) und das JahresAbo Plus (+ 2,29 %) bleiben unter der durchschnittlichen Erhöhung von 3,04 %. Durch diese Maßnahme sollen besonders Vielfahrer profitieren.

Der Preis des Bergkirchweihtickets beträgt künftig 16,90 € und steigt damit um 50 Cent.

4. Entwicklung Semesterticket

 

In den vergangenen Wochen verhandelten die Vertragspartner im Semesterticket, das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg und der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg, über die Fortführung des Semestertickets im Wintersemester 2017/2018 und im Sommersemester 2018. Dabei wurde eine grundsätzliche Einigung über das Preisbildungsverfahren für das dritte Vertragsjahr erzielt. Bereits im April wurde dem VGN auch seitens seiner Vertragspartner die Zustimmung signalisiert. Mitte Mai wurde der entsprechende Vertrag unterzeichnet. Im Juli steht noch der Beschluss der zuständigen VGN-Gremien (Gesellschafterversammlung und Grundvertragsausschuss) an. Am Semesterticket sind derzeit die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die TH Nürnberg, Evangelische Hochschule Nürnberg und die Hochschule für Musik beteiligt.

 

Insgesamt hat das Semesterticket im zweiten Jahr eine erfreuliche Entwicklung hinter sich. Die Kaufquote für die Zusatzkarte lag bei 39,55 % und damit deutlich über dem anvisierten Wert von 37,7 %. Für die Startphase des Semestertickets hatten sich die beteiligten Kommunen unter Federführung der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen bereiterklärt, eine Ausgleichsgarantie für den Fall zu übernehmen, dass die erwartete Kaufquote für die Zusatzkarte nicht erreicht wird (vgl. Beschlussvorlagen 13/34/2015 sowie 13/98/2016). Im ersten Jahr hatte der Stadtrat dafür vorsorglich 350.000 Euro, im zweiten Jahr 200.000 Euro bereitgestellt. Im ersten Jahr wurde die Kaufquote von 37,7 % noch unterschritten. Im zweiten Jahr sind nun aber keine Ausgleichszahlungen der Kommunen mehr zu leisten.

 

Die positive Entwicklung des Semestertickets im zweiten Vertragsjahr führt außerdem dazu, dass bei der Preisbildung im dritten Jahr erstmals das sog. Anreizmodell zur Anwendung kommt. Es sieht für den Fall, dass zwischen 37,7 % und 50 % der Studierenden die Zusatzkarte gekauft haben, vor, dass dies preismindernd in die Preiskalkulation der Zusatzkarte einfließt.

 

Entwicklung im Überblick:

 

Semester

Kaufquote Zusatzkarte

Preis Basiskarte

Preis Zusatzkarte

WS 2015/2016

36,90 %

65 Euro

193 Euro

SS 2016

34,22 %

65 Euro

199 Euro

Arithmet. Mittel

35,56 %

 

 

WS 2016/17

41,41 %

70 Euro

199 Euro

SS 2017

37,68 %

71 Euro

204,20 Euro

Arithmet. Mittel

39,55 %

 

 

WS 2017/18 (Preisfortschreibung)

 

72 Euro

202,50 Euro

SS 2018 (Preisfortschreibung)

 

72 Euro

208,50 Euro

 

Die Preisfortschreibung in den kommenden Jahren dürfte durch die rechtlichen Gegebenheiten, mit denen das Studentenwerk umgehen muss, erschwert werden. Diese gehen zurück auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 (6 C 14/98), Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 4. August 2000 (1 BvR 1510/99), in dem sich das BVerwG mit der Gesetzmäßigkeit der Errichtung verfasster Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen und der Einführung beitragsfinanzierter Semestertickets (Solidarmodell) beschäftigt hat. Damals wurde keine Grundsatzentscheidung getroffen. Für den behandelten Einzelfall wurde stattdessen vom Gericht ein verpflichtend zu entrichtender Solidarbeitrag („Basiskarte“) von 1,6185 % des BAföG-Bedarfshöchstsatzes als noch zumutbar eingestuft. Die Rechtsaufsicht des Studentenwerks - das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - hat die Rechtsauffassung in einer Stellungnahme vom 18. Februar 2015 bestätigt.

 

Die jährliche Tariffortschreibung hat nun dazu geführt, dass der reguläre Preis für die Basiskarte im kommenden dritten Jahr des Semestertickets auf 73,16 Euro steigen würde. Die Zumutbarkeitsgrenze liegt aber bei maximal 71,38 Euro. Für das dritte Jahr haben beide Vertragspartner daher die Erhöhung abgemildert, so dass die 71,38 Euro nur leicht – im aus Sicht des Studentenwerks gerade noch vertretbaren Risiko – überschritten werden.

 

Es handelt sich jedoch um ein grundsätzliches Problem, welches sich mit zunehmender Dauer - also weiteren jährlichen Tarifanpassungen - immer weiter verschärfen und über kurz oder lang dazu führen wird, dass es keine tariflich und rechtlich tragbare Lösung mehr für das Ticket gibt. Dies ist weder im Interesse der Partner noch kann es im Interesse der Kommunen sein, die gemeinsam einen hoch verdichteten Ballungsraum bilden, dessen Lebensqualität, Wirtschaftskraft und Attraktivität als Wissenschaftsstandort von leistungsfähiger, moderner Mobilität und damit auch von einem attraktiven ÖPNV abhängig ist. Auf politischer Ebene haben sich daher die Oberbürgermeister der Städte Nürnberg und Erlangen in einem gemeinsamen Schreiben mit der Bitte an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gewandt, sich dafür einzusetzen, dass sich die Rahmenbedingungen für das Semesterticket verbessern.

 

 

5.   Das Verkehrsangebot in Erlangen ist günstig und wird laufend verbessert

 

Das Busfahren ist in Erlangen gegenüber anderen Städten vergleichsweise günstig. Im Jahr 2016 lag Erlangen bundesweit bei den Einzelfahrscheinen und beim JahresAbo im vorderen Viertel der günstigen Anbieter.

In den Jahren 2016 und 2017 wurde gemeinsam mit der städtischen Verkehrsplanung das Linienangebot aufgrund der Ergebnisse aus dem neu erstellten Verkehrsentwicklungsplan verbessert und ausgeweitet, ein neues Kundenbüro in der Goethestraße errichtet und auch in die Verkehrsmittelinfrastruktur (neue Busse, Ausbau der Fahrgastinformationssysteme, etc.) investiert. Ende 2017 werden wieder vier neue, klimatisierte Erdgasbusse mit der neuesten Abgasnorm angeschafft. Dadurch steigt der Komfort für die Fahrgäste in den Bussen und die Luftqualität in der Stadt

 

In der Anlage sind die o.g. Tarife, aber auch alle anderen verbundweiten Tarife für 2018 dargestellt.

 

6.   Weiteres Vorgehen

 

Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke hat der Tarifanhebung bereits am 31. März 2017 zugestimmt. Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung des VGN erfolgt am 6. Juli 2017.

 

 


Anlagen: VGN Preisblätter 2018