Den geplanten Maßnahmen für die IT-Grundverkabelung in Schule für 2017 wird zugestimmt. Die weiteren Schritte zur Ausführung sind zu ergreifen
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Grundsatzbeschluss 242/251/2012 wurde vom Stadtrat am 13.12.2012 die notwendige IT-Grundverkabelung in den Schulen beschlossen. Hierfür wurden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 Euro bereitgestellt.
Notwendig ist hierfür, wie im Grundsatzbeschluss dargestellt, dass jedes Klassenzimmer, die Fachräume, die Vorbereitungsräume und Lehrerarbeitszimmer mit Datenanschlüssen ausgestattet werden, damit überall die Möglichkeit besteht, auf zentrale Daten der Schule, aber auch auf Internetseiten Zugriff zu erhalten. Dies ist notwendig um den Unterricht nach den Erfordernissen des Lehrplans auszurichten, ggf. kleinräumige WLAN-Netzwerke zu betreiben und so moderne Unterrichtsformen weiterzuentwickeln.
Diese Anforderung wurde auch im Beschluss für 2014 nochmals durch eine Stellungnahme von Dr. Wilhelm – Kommunalbit bestätigt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die Erlanger Schulen sind bisher nicht oder nur in unzureichender Form mit Datenverkabelungen ausgestattet (lediglich diejenigen Schulen, die bereits im Rahmen des Schulsanierungsprogramms saniert wurden, verfügen über eine flächendeckende Datenverkabelung).
Vorgesehen sind für 2017:
Eichendorffschule – 2. BA 109.000 €
SFZ I 174.000 €
Gesamt für 2017 283.000 €
Dies beinhaltet den Betrag aus 2017 und 33.000 € aus 2016
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die Schulen werden mit Kabelnetzen versehen, die jedes Klassenzimmer, die Fachräume, die Vorbereitungsräume und die Lehrerarbeitszimmer erreichen. Es müssen im Regelfall 2 Netze (ein Verwaltungsnetz und die pädagogisches Netz) aufgebaut bzw. erweitert werden. Dazu sind Netzwerkschränke und entsprechende Kabel (z.T. Glasfaserkabel bei großen Strecken) notwendig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ausgehend von der Grundverkabelung, kleinräumige WLAN-Netze zu betreiben. Außerdem hat sich gezeigt, das mit der Datenverkabelung Maßnahmen an den Starkstromnetzen durchgeführt werden müssen. Vorgesehen sind die Maßnahmen ab den Pfingstferien.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 250.000 |
bei Sachkonto: Budget |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt
gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht
unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
25.04.17 gez. Auernhammer
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Datum,
Unterschrift
Anlagen: