Betreff
Antrag an die Stadtratsgremien vom Stadtteilbeirat Anger/Bruck;
hier: fehlender Lärmschutz am Brucker Bahnhof
Vorlage
611/175/2017
Aktenzeichen
VI 61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag des Oberbürgermeisters (Antrag des Stadtteilbeirates Anger/Bruck vom 14.03.2017) ist damit bearbeitet.

Der Stadtteilbeirat wird informiert.


In der Sitzung des Stadteilbeirates Anger/Bruck am 14.03.2017 stellte der Stadtteilbeirat einstimmig den Antrag, dass das Referat für Planen und Bauen für den fehlenden Lärmschutz zwischen Brucker Bahnhof und Felix-Klein-Straße für Ersatz sorgen soll. Ziel ist es, den ursprünglichen Zustand am Brucker Bahnhof wiederherzustellen. Der Antrag basiert auf der Auskunft der DB Netz AG, wonach die Lärmschutzwand in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erlangen falle.

 

Aus den Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 30.10.2009 für die Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Erlangen (PFA 17 Erlangen), geht hervor, dass die Lärmschutzwand bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss bestand und die Nutzung der Fläche als Baustelleneinrichtung und Bereitstellungsfläche für den Aushub aus Altlasten auf die Dauer der Bautätigkeit beschränkt ist. Sie wurde 1996 von der Deutsche Bahn AG selbst errichtet. Grundlage bildete eine Vereinbarung zwischen der Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit mbH und der Vorhabenträgerin des ehemaligen Friesecke und Höpfner-Geländes.

Die DB Netz AG hat die Lärmschutzwand auf einer Länge von ca. 40m aufgrund der Baumaßnahmen selbst zurückgebaut. Sie ist daher auch dafür verantwortlich, nach Abschluss der Bautätigkeiten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Über einen konkreten Zeitplan für die Wiederherstellung besteht allerdings keine Kenntnis.

 

Die Wiederherstellung der Lärmschutzwand am Brucker Bahnhof fällt somit in den Zuständigkeitsbereich der DB Netz AG.

 

Das Referat für Planen und Bauen wird die DB Netz AG auffordern, die Wiederherstellung der Lärmschutzwand umgehend zu veranlassen.