Betreff
Neubau Stadtteilzentrum mit Stadtteilbibliothek Büchenbach
Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Vergabe der Architektenleistung
Vorlage
242/193/2017
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau des Stadtteilzentrums mit Stadtteilbibliothek Büchenbach wird – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Regierung von Mittelfranken - aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes ein europaweites VgV-Verfahren durchgeführt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Neubau des Stadtteilzentrums mit Stadtteilbibliothek Büchenbach

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Planungsleistungen für den Neubau des Stadtteilzentrums mit Stadtteilbibliothek Büchenbach (Gesamtumfang ca. 6,247 Mio. € gemäß mittelfristigem Investitionsplan im HH 2017) sollen Anfang 2018 beginnen. Der eigentlichen Planungsleistung ist bei diesem Projekt eine umfangreiche Partizipation vorgeschaltet. Die Bürger und örtlichen Interessensgruppen haben die Möglichkeit, auf die Planung des Gebäudes durch ihre aktive Mitarbeit Einfluss zu nehmen. Ziel ist eine größere Nähe zu den Wünschen und Bedarfen der Menschen vor Ort. Das auszuwählende Architekturbüro soll diesen Prozess vor und innerhalb seiner Planungsleistung intensiv begleiten. Dazu ist ausreichend Vorlauf einzuplanen. Die Durchführung des VgV-Verfahrens zur Auswahl eines geeigneten Bewerbers für die Architektenleistung soll deshalb möglichst rasch nach Genehmigung des Haushalts starten.

 

Das erforderliche Verfahren ist die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung, die in der Vergabeverordnung (VgV) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geregelt ist. Das Verfahren beginnt mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und endet mit der Vergabe der Leistung an ein geeignetes Architekturbüro bzw. mit der Veröffentlichung dazu (siehe unten).

Die Architektenleistungen betragen ca. 474.000 € (inkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten) bzw. 398.000 € (ohne Mehrwertsteuer und Nebenkosten) und übersteigen damit den festgeschriebenen Schwellenwert von 209.000 € netto, der eine europaweite Ausschreibung auslöst.

 

Die Vergabe der Architektenleistung in einer stufenweisen Beauftragung als Ergebnis des VgV-Verfahrens wird dann in den Gremien gesondert zum Beschluss vorgelegt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Geplanter Ablauf des VgV-Verfahrens:

Bekanntmachungsphase:                            Juli bis August 2017

Bewerbungsphase:                                       August bis September 2017

Verhandlungsphase:                                     September bis November 2017

Auftragserteilungsphase:                              Dezember 2017/Januar 2018

 

Rahmenterminplan Neubaumaßnahme:

Beginn Bürgerbeteiligung:                            ca. September 2017

Beginn der Planung:                                     ca. Februar 2018

Baubeginn:                                                   ca. März 2020

Baufertigstellung:                                          ca. Dezember 2021

 

Hinweis zum Zeitplan:

Dem dargestellten Zeitplan liegen die aktuell geplanten Haushaltsmittel (2017: 100.000 €, 2018: 50.000 €) zugrunde.
Ein früherer Baubeginn ist mit diesen Ansätzen nicht möglich.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

11.000 €

bei IPNr.: 573.406

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.406

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden