Außerbetriebsetzung und Abbruch Faulbehälter 3, Nacheindicker und Mittelbauwerk
Der Faulbehälter 3, der Nacheindicker sowie das dazwischenliegende Mittelbauwerk werden außer Betrieb gesetzt und abgebrochen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Errichtung und Betrieb des Klärwerks Erlangen nach dem Stand der Technik gemäß § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Faulbehälter 3, der Nacheindicker sowie das dazwischenliegende Mittelbauwerk werden außer Betrieb gesetzt und abgebrochen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Faulbehälter 3, das
Mittelbauwerk und der Nacheindicker wurden beim Neubau des Klärwerks Erlangen
von 1955 bis 1957 hergestellt und zählen damit zu den ältesten Anlagenteilen.
Die technische Ausrüstung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und ist
erneuerungsbedürftig.
Der Faulbehälter 3 wurde zur Nachfaulung genutzt und nach dem Verdrängungsprinzip
aus dem Faulbehälter 1 oder 2 beschickt. Der Faulbehälter verfügt über keinen
Faulschlammmischer und über keine Schlammumwälzung. Die Einbindung in das
Gesamtsystem der Schlammfaulung ist aufgrund der bestehenden Höhenverhältnisse
als ungünstig zu bewerten. Aufgrund einer schadhaften Rohrleitung wurde der
Faulbehälter 3 außer Betrieb genommen.
Der Nacheindicker wird über die Überlaufleitung von den Faulbehältern aus
beschickt. Der Austrag erfolgt aus der Trichterspitze über die Faulschlammleitung
zur maschinellen Entwässerung. Bedingt durch die Einbauten im Nacheindicker
kann durch das Krählwerk nur ein eingeschränktes Volumen im Links- bzw.
Rechtslauf bearbeitet werden.
Der verfahrenstechnische Nutzen
des Faulbehälters 3 und des Nacheindickers ist vernachlässigbar. Die
Empfehlungen des DWA-Merkblattes M 368 hinsichtlich der anaeroben
Schlammstabilisierung für eine einstufige Faulung werden für die künftige
Ausbaugröße von 350.000 EW bei einer Faulzeit von 17,5 Tagen mit dem vorhandenen
Volumen der Faulbehälter 1 und 2 von 10.000 m3 erfüllt.
Im Mittelbauwerk sind der Treppenaufgang auf den Faulbehälter 3 und auf den
Nacheindicker, Rohrleitungen sowie die Schaltanlagen für die Schlammbehandlung
angeordnet. Die Dachdurchführungen der Rohrleitungen und Teilbereiche der
Dachabdichtung sind schadhaft. Die für die Schlammbehandlung weiterhin
notwendigen Schaltanlagen sind umzusetzen.
Durch den Abbruch von Faulbehälter 3, Nacheindicker und Mittelbauwerk ist eine
ungehinderte und höhengleiche Anbindung der neuen Gasspeicher mit 2 x 4.000 m3
an das bestehende Installationsgangsystem möglich.
Im Zuge der weiteren Umsetzung des Projektes „Neubau Energiezentrale“ werden
der Faulbehälter 3, der Nacheindicker sowie das dazwischenliegende Mittelbauwerk
außer Betrieb gesetzt und abgebrochen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 400.000,- € werden
im Wirtschaftsplan 2018 berücksichtigt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan „Neubau Energiezentrale“