Betreff
Bildungs- und Teilhabeleistungen
hier: Ergebnisbilanz für 2016
Vorlage
50/076/2017
Aktenzeichen
V/50/WM021 T. 2442
Art
Beschlussvorlage

I. Die Ausführungen der Verwaltung zur Ergebnisbilanz 2016 bei den Bildungs- und Teilhabe-leistungen in der Stadt Erlangen werden zur Kenntnis genommen.

 


I. Ergebnisbilanz der Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Stadt Erlangen im Jahr 2016.

 

Die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen, bei der die Stadt Erlangen bereits in den Vorjahren mit Abstand bayernweit an der Spitze lag, ist auch im Jahr 2016 in nahezu allen Teilbereichen weiter deutlich angestiegen (Anzahl der Anträge auf B+T-Leistungen plus ca. 38% gegenüber dem Vorjahr, Summe der ausgezahlten B+T-Leistungen plus ca. 55% gegenüber dem Vorjahr). Wegen der Einzelheiten wird hierzu auf die beigefügten Anlagen eins und zwei im Detail verwiesen.

 

  • Hervorzuheben ist, dass nach wie vor die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder aus Familien im SGB XII-Bezug oder im Kinderzuschlagsbezug zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen. Dagegen hat sich die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen durch Asylbewerberkinder im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr nahezu versiebenfacht. Aber auch bei den Kindern aus Familien im SGB II-Bezug oder im Wohngeldbezug ist die Inanspruchnahme insgesamt jeweils deutlich angestiegen (plus ca. 21%).

 

  • Unterschiedlich hohe Steigerungen der Inanspruchnahme (zwischen plus 10% und plus 100%) sind bei insgesamt sechs der acht B+T-Leistungen festzustellen (eintägige Schulausflüge, Kitaausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung, Schulbedarf, Mittagessen in Schule und Kita). Lediglich bei den B+T-Leistungen mehrtägige Klassenfahrten und so-ziale/kulturelle Teilhabe ist keine Steigerung, bzw. ein geringfügiger Rückgang festzustellen.

Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung hat diese geringere Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen folgende Ursachen:

1.    Eine Pauschale von mtl. 10 € ist für viele Angebote nicht auskömmlich

2.    Kinder aus bildungsfernen Schichten finden äußerst schwierig Zugang zu den Angeboten der sozialen/kulturellen Teilhabe; in besonderem Maße ist dies im kulturellen Bereich zu beobachten.

3.    Die Inanspruchnahme durch Kinder aus Asylbewerberfamilien ist noch relativ gering, da diese Familien/ Kinder erst an diese Angebote herangeführt werden müssen.

 

  • In Anbetracht der Tatsache, dass nicht alle berechtigten Kinder auch alle B+T-Leistungen in Anspruch nehmen können (z.B. kann Schulbeihilfe nur an Schulkinder, nicht an Kitakinder gezahlt werden) ist doch die statistische Steigerung der Inanspruchnahme erstaunlich: während im Jahr 2015 jedes berechtigte Kind statistisch durchschnittlich zwei B+T-Leistungen erhalten hat, stieg diese Inanspruchnahme im Jahr 2016 auf statistisch durchschnittlich nahezu drei B+T-Leistungen pro berechtigtem Kind.

 

  • Am Auffälligsten fiel diese Steigerung logischerweise bei der Gruppe der Asylbewerberkinder aus, da im vergangenen Jahr hier sich die Anzahl der berechtigten Kinder vervielfacht hat. Besonders hoch und besonders hilfreich entsprechend dem tatsächlich vorhandenen Unterstützungsbedarf haben sich bei den B+T-Leistungen für Asylbewerberkinder im Jahr 2016 die B+T-Leistungen für Lernförderung entwickelt (auf ca. 325.000 € gegenüber ca. 33.000 € im Vorjahr). Damit konnte auch durch die B+T-Leistungen eine wichtige Unterstützung für die Integration von Asylbewerberfamilien geleistet werden.

 

  • Nach Meinung der Verwaltung dürfte diese bemerkenswerte Steigerung der Inanspruchnahme von B+T-Leistungen in Erlangen im Jahr 2016 maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass es seit dem 01.01.2016 den Erlangen-Pass im Checkkartenformat gibt und dass mit diesem Instrument zum 01.04.2016 die internetgestützte Abrechnung zahlreicher B+T-Leistungen eingeführt werden konnte. Denn dadurch konnten auf Seiten der Verwaltung, der Anbieter und auch der berechtigten Kinder etliche Verwaltungsabläufe vereinfacht und kundenfreundlicher gestaltet werden. Darüber hinaus glauben wir auch, dass auf diesem Weg die Beantragung, Inanspruchnahme und Abrechnung von B+T-Leistungen einfacher, selbstverständlicher und weniger diskriminierend geworden sind.

 

  • Zur finanziellen Seite: während die B+T-Leistungen für Asylbewerberkinder der Stadt zu 100% erstattet werden, erfolgt die Erstattung von B+T-Ausgaben für die Kinder aus den Rechtskreisen SGB II, Wohngeld und Kinderzuschlag über den Erstattungsmechanismus des § 46 SGB II und leidet dadurch unter der unvollständigen Weitergabe von Bundeserstattungsmitteln durch den Freistaat Bayern an die Stadt. Wie allen bayerischen Kommunen wurden auch der Stadt Erlangen im vergangenen Jahr vom Freistaat Bayern B+T-Bundeserstattungen nur in Höhe von 3,6% (375.582,21 €) des örtlich in diesem Jahr angefallenen KDU-Aufwandes erstattet. Der tatsächlich in der Stadt Erlangen in 2016 angefallene, ausbezahlte und erstattungsfähige B+T-Aufwand belief sich jedoch auf 1.087.995,06 € (das entspräche einer Quote von etwa 10,4% des tatsächlichen örtlichen KDU-Aufwandes). Das vom städtischen Haushalt zu tragende Defizit an fehlenden Bundeserstattungen aufgrund der derzeitigen Mittelverteilung durch den Freistaat Bayern stieg somit im Jahr 2016 erneut an auf 712.412,85 € (gegenüber 571.077,20 € im Vorjahr). In diesem Erstattungsdefizit 2016 ist ein nach § 46 SGB II erstattungsfähiger Anteil für Kosten der Lernförderung in Höhe von 511.811,58 € enthalten, sodass deutlich wird, dass dieses Problem der ungerechten Verteilung von Bundeserstattungen keineswegs dadurch gelöst werden könnte, dass die erfolgreiche optimierte Lernförderung einfach von heute auf morgen vollständig eingestellt würde. Auch dann würde der städtische Haushalt noch einem erhebliches Defizit tragen müssen, was – unabhängig von der Fortführung der optimierten Lernförderung – einen weiteren Einsatz für eine aufwandsgerechte Verteilung der B+T-Bundeserstattungen im Freistaat Bayern erforderlich macht.

 

Neue Entwicklungen bei der Verteilung der B+T-Bundeserstattungen durch den Freistaat Bayern

 

Erstmals mit Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) vom 07.02.2017 wurde eine kommunalscharfe Abrechnung der B+T Leistungen auch im Freistaat Bayern in Aussicht gestellt.

Das StMAS hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) erarbeitet. Zwischenzeitlich liegt der Gesetzesentwurf vor und entspricht nach einer ersten Prüfung den Forderungen der Stadt Erlangen nach einer belastungsadäquaten Umverteilung der Bundesmittel zum Ausgleich des nicht gedeckten Aufwandes. Vorbehaltlich der Entscheidung des Ministerrats und der Verabschiedung durch den Bay. Landtag soll die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach §46 Abs. 8 und 9 SGB II künftig interkommunal umverteilt werden. Ziel ist eine Verteilung, die einer Spitzabrechnung der mittelbar für B+T und Flucht (Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge) bereit gestellten Bundesmittel nahe kommt.

Die Umverteilung soll jeweils einmal jährlich rückwirkend, bezogen auf das Vorjahr erfolgen. Erstmals soll die Umverteilung im Jahr 2018 für das Jahr 2017 stattfinden.

Konkret hieße das für Erlangen, dass erstmals für Jahr 2017 die Kosten für „Bildung und Teilhabe“ vollumfänglich vom Bund erstattet würden und die Stadt die derzeit aufgewendeten Mittel von ca 700.000 € jährlich nicht länger für diesen Zweck aufbringen müsste.

 

 


Anlagen:        Entwicklung B+T-Bundeserstattungen in Erlangen 2011 – 2016

                        Statistik B+T-Leistungen in der Stadt Erlangen in 2016

                        Kostenvergleich allgemeine B+T Leistungen