Betreff
Radweg von der Techn. Fakultät nach Tennenlohe an der Kurt-Schumacher-Straße;
hier: Abschluss Nutzungsvereinbarung mit Bayerischen Staatsforsten AöR
Vorlage
66/171/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Protokollvermerk der 6. Sitzung des BWA vom 07.06.2016 bittet Frau StRin Lanig, den Radweg von der Techn. Fakultät nach Tennenlohe an der Kurt-Schumacher-Straße hinsichtlich einer Verbesserungsmöglichkeit mittels Asphaltierung zu überprüfen.

Mit MzK zur 8. Sitzung des BWA am 20.09.2016 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass es hierzu einer Nutzungsvereinbarung bedarf und die Staatsforstverwaltung diesbezüglich kontaktiert wird.

Dies ist mittlerweile mit dem Ergebnis erfolgt, dass für den Wegeabschnitt der nunmehr 10. Nachtrag zum ursprünglichen Nutzungsvertrag vom 28.02.1979 abgeschlossen werden konnte. Neben dem Wegeabschnitt an der Kurt-Schumacher-Straße schließt diese zusätzliche Vereinbarung wegen gleichlautendem Bedarf den Wegeabschnitt am LGL in der Brucker Lache mit ein.

Durch die Vereinbarung wird die Wegenutzung für den Fuß- und Radverkehr im städtischen Interesse geregelt, wobei die Unterhaltslast bei der Stadt verbleibt. Asphaltierungen bedürfen der gesonderten Zustimmung seitens der Bayerischen Staatsforsten und wurden in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen aus Naturschutzgründen in der Regel abgelehnt. Wegen der Bedeutsamkeit des Wegeabschnittes für den Radverkehr wird eine Asphaltierung favorisiert und eine Genehmigung beantragt.

Zustandsverbesserungen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Haushaltsstellen IvP-Nr. 541.841 "Radwegenetz" und IvP-Nr. 541.8411 "Radverkehrsinfrastruktur nach gegenwärtigem Stand frühestens ab 2018 erfolgen.

 


Anlagen:        Lageplan