1. Der Text des Stimmzettels lautet:
„„Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen mit allen rechtlich zulässigen
Mitteln eine Rücknahme der Entscheidung der GEWOBAU für den Abriss der
historischen Gebäude der Äußeren Brucker Straße 82, 84, 86/88, der Mainstraße 1
und der Johann-Jürgen-Straße 1 - 7 betreibt, mit dem Ziel der nachhaltigen
Sanierung und des dauerhaften Erhaltes als soziale Wohnanlage mit den
dazugehörigen Gärten?
O
Ja O
Nein“
2. Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlage erfolgen.
Nachdem der Stadtrat in der Sondersitzung am 13.02.2017 das o.g. Bürgerbegehren für zulässig erklärt und den Termin für den Bürgerentscheid auf den 07.05.2017 festgesetzt hat, ist nun über den Text des Stimmzettels zu entscheiden. Der Stimmzettel enthält die Fragestellung und den Tag des Bürgerentscheids.
Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand und die Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet. Im Anschluss an diese Unterrichtung legen sowohl die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens als auch der Stadtrat seine Auffassung zum Gegenstand des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang bündig dar (Art. 18a Abs. 15 GO, § 3 Abs. 2 der Satzung). Der Text der Unterrichtung ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beschlussvorlage, die als Tischvorlage aufgelegt wird.
Bei dem Bürgerentscheid ist die
gestellte Frage dann in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der
abgegebenen Stimmen beantwortet wurde, sofern die Mehrheit mindestens 10
Prozent der ca. 83.900 Stimmberechtigten der Stadt Erlangen beträgt (Art. 18a
Abs. 12 GO).