1. Der Text des Stimmzettels lautet:
„Sind Sie dafür, dass die geplante Landesgartenschau in Erlangen gestoppt wird?
O
Ja O
Nein“
2. Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlage erfolgen.
Nachdem der Stadtrat in der Sondersitzung am 13.02.2017 das o.g. Bürgerbegehren für zulässig erklärt und den Termin für den Bürgerentscheid auf den 07.05.2017 festgesetzt hat, ist nun über den Text des Stimmzettels zu entscheiden. Der Stimmzettel enthält die Fragestellung und den Tag des Bürgerentscheids.
Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand und die Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet. Im Anschluss an diese Unterrichtung legen sowohl die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens als auch der Stadtrat seine Auffassung zum Gegenstand des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang bündig dar (Art. 18a Abs. 15 GO, § 3 Abs. 2 der Satzung). Der Text der Unterrichtung ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beschlussvorlage, die als Tischvorlage aufgelegt wird.
Bei dem
Bürgerentscheid ist die gestellte Frage dann in dem Sinn entschieden, in dem
sie von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beantwortet wurde, sofern die
Mehrheit mindestens 10 Prozent der ca. 83.900 Stimmberechtigten der Stadt
Erlangen beträgt (Art. 18a Abs. 12 GO).