hier: Grundlegende Sanierung / Belagserneuerung Michelbacher Straße
Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung gilt demnach gemäß Art. 18 Abs. 4 GO als
behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt
für eine mittelfristige Instandsetzung anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem in der Bürgerversammlung mehrheitlich angenommenen Antrag soll eine Verbesserung der Zustandsbeschaffenheit der Michelbacher Straße herbeigeführt werden. Gegenwärtig weist die Straße in erheblichem Umfang Straßenschäden in Form von Schlaglöchern, Einsenkungen und Rissen auf, die im Rahmen der Möglichkeiten im Zuge des laufenden Unterhaltes beseitigt wurden und weiterhin werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Die Michelbacher Straße wird aktuell, insbesonders vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Zudem dient sie den Hüttendorfer Bürgern als Verbindung zur Staatsstraße St 2263 in / aus Richtung Niederndorf / Herzogenaurach. Dahingehend ist die Verkehrsbedeutung als gering einzustufen. Angesichts dessen, einer vorhandenen Fahrbahnbreite von nur ca. 4 m und einer Länge von ca. 1,4 km wäre eine regelkonforme Verbreiterung mit Grunderwerb und erheblichen Ausbaukosten verbunden. Neben der fehlenden Notwendigkeit aus verkehrlichen Gründen wäre eine Finanzierung auch nurmehr langfristig in Aussicht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die seitens der Verwaltung vorgesehene Abstufung zum öff. Feld- und Waldweg wird nicht weiter verfolgt. Allerdings ist die beantragte Fahrbahndeckenerneuerung aus bautechnischen Gründen nicht möglich, da der Unterbau nicht hierfür erforderlichen Ansprüchen genügt. Vorgesehen und aus Gründen der erforderlichen Nachhaltigkeit ist eine grundlegende Erneuerung und Ertüchtigung des Planums und der Tragschichten. Daraus ergibt sich ein geschätzter Kostenaufwand aus Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen von ca. 225.000,- €. Da es sich um eine Unterhaltsmaßnahme handelt, geht dies zu Lasten des Ergebnishaushaltes. Die Finanzierbarkeit in 2017 ist auf Grund vorrangiger Maßnahmen mit den verfügbaren Mitteln nicht gesichert, so dass eine Mittelanmeldung für den HH 2018 vorgesehen ist.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
225.000
€ |
bei
Sachkonto: 5412.1010 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan
Auszug
BÜV-Protokoll