Betreff
Einziehung von Verkehrsflächen im Bereich Schenk- und Johann-Kalb-Straße
Vorlage
66/160/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Wege im Bereich der Housing-Area (zwischen Johann-Kalb-Straße, Schenkstraße und Thymianweg) sind derzeit als Eigentümerwege gewidmet. Aufgrund der anstehenden baulichen Veränderungen in diesem Gebiet sollen diese an die GEWOBAU veräußert und zukünftig im Rahmen der Umgestaltung des gesamten Areals einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. Die Einziehung der Flächen ist deshalb zu beschließen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. Zudem sind vier Parkflächen im Bereich der Schenkstraße sowie eine Parkfläche in der Johann-Kalb-Straße einzuziehen, da diese ebenfalls für die Umgestaltung des Areals erforderlich sind. Bei den beiden Straßen handelt es sich um Ortsstraßen. Die Teileinziehung der Parkflächen ist ebenfalls zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bei den einzuziehenden Flächen handelt es sich um die Eigentümerwege Zug-Nr. 122 (Eigentümerwege im Bereich der Housing-Area) sowie um öffentliche Stellplätze in der Johann-Kalb-Straße und Schenkstraße.

Seitens der GEWOBAU ist im Bereich der Housing-Area eine umfangreiche Umgestaltung des Areals vorgesehen. Um diese Umgestaltung realisieren zu können, ist es erforderlich, die betreffenden Flächen einzuziehen und der GEWOBAU zu veräußern. Nach neuen städtebaulichen Planungskonzepten haben die Eigentümerwege und auch die gewidmeten Parkflächen ihre Verkehrsbedeutung endgültig verloren.

Durch Anpassung der Straßenräume in den Straßen Johann-Kalb-Straße und Schenkstraße können neue öffentliche Parkplätze geschaffen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Einziehung der Flächen ist vom BWA zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 8 werden die vorgenannten Teilflächen eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        3 Pläne