33. Gesellschafterversammlung am 14.12.2016
1. Der Vertreter der Stadt Erlangen wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung am 14.12.2016
der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steinacker Müller Dehner für
die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zuzustimmen.
2. Der
Vertreter der Stadt Erlangen wird angewiesen, in der o.g.
Gesellschafterversammlung dem von der Geschäftsführung vorgelegten
Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 zuzustimmen. Des Weiteren wird einer
Anpassung des Wirtschaftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres an die Ist-Zahlen
bis zu 20 % über oder unter der Summe der ursprünglichen Aufwendungen oder
Erträge zugestimmt.
Die vom Vertreter in der Gesellschafterversammlung
abzugebenden Stimmen bedürfen nach der
Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der
Zustimmung bzw.
Genehmigung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses.
Zu TOP 1 des
Antrages: Die Prüfung der letzten vier
Jahresabschlüsse wurde von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steinacker Müller Dehner mit Sitz in Erlangen
durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass die Gesellschafterversammlung die oben
genannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wieder als Abschlussprüfer bestellt
und den Aufsichtsrat ermächtigt, den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG an dieses Unternehmen zu den
Konditionen des Vorjahres zu vergeben.
Zu TOP 2 des Antrages: In der
Gesellschafterversammlung soll der von der Geschäftsführung vorgelegte
Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 (vgl.
Anlage) genehmigt werden. Bei den Umsatzerlösen sind 1.183 T€ (Prognose
2016: 1.248 T€) eingeplant, die betrieblichen Aufwendungen werden
voraussichtlich leicht auf 1.158 Mio. € (Prognose 2016: 1.125 T€) steigen. Der
Investitionsplan sieht Maßnahmen in Höhe von insgesamt 45 T€ vor (Prognose
2016: 41,5 T€), wobei eine Position von 15 T€ wahrscheinlich von der
Vermieterin BIVG übernommen wird und nur vorsichtshalber eingestellt wurde. Als
Jahresergebnis werden rd. 4 T€ (Prognose 2016: 66 T€) erwartet. Die Medical
Valley Center GmbH arbeitet folglich – wie in den Vorjahren – unverändert ohne
Betriebs- oder Investitionszuschuss.
Anlagen: Wirtschaftsplan 2017