hier: Aufstellungsbeschluss
- Für das Gebiet zwischen Neckarstraße,
Isarstraße und Bundesautobahn A 73 ist ein Bebauungsplan nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen (siehe Anlage 1).
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
- Die Grundlage für den Bebauungsplan
bildet die städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerbsarbeit der
Arbeitsgemeinschaft Steidle Architekten, München; t17
Landschaftsarchitekten, München (1.Preis; siehe Anlage 2 und 3).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Mit dem Beschluss vom 22.07.2014 hat der
UVPA die Verwaltung beauftragt, die nächsten Planungsschritte zur
städtebaulichen Nachverdichtung im Bereich technischer und sozialer
Infrastruktur durchzuführen. Es sind Konzepte zur Nachverdichtung insbesondere
für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu entwickeln und die entsprechenden
Planungsverfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einzuleiten.
Das Gebiet zeichnet sich durch vier
Zwillingshochhäuser mit jeweils 15 Geschossen aus den 1960er Jahren aus, die in
einen großzügigen Freiraum eingebunden sind. Prägend für das Gebiet ist
außerdem die unmittelbare Nähe zur Bundesautobahn A73. Das Quartier weißt somit
eine Potential zur maßvollen Nachverdichtung auf.
Um ein verträgliches Konzept zu entwickeln,
hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher und
freiraumplanerischer Wettbewerb für die Quartiersentwicklung durch die
Vorhabenträgerin GBW Portfolio 7 GmbH
& Co. KG vertreten durch die GBW Management GmbH (kurz: GBW) stattgefunden.
Die Rahmenbedingungen wurden im Rahmen eines nicht öffentlichen Beschlusses am
19.07.2016 durch den UVPA beschlossen. Im Preisgericht, das am 21.10.2016
getagt hat, waren neben Vertretern der Fraktionen auch Mietervertreter
stimmenberechtigt. Den 1. Preis hat die Wettbewerbsarbeit der Arbeitsgemeinschaft
Steidle Architekten, München; t17 Landschaftsarchitekten, München (siehe Anlage
2 und 3) einstimmig gewonnen. Die Arbeit sieht ca. 250 WE vor. Davon sollen auf
Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom Oktober 2014 25% EOF-geförderter
Mietwohnungsbau entstehen.
Vor diesem Hintergrund bildet die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 - Isarstraße – für das Gebiet zwischen
Neckarstraße, Isarstraße und Bundesautobahn A 73 eine geeignete Maßnahme, um
einen Beitrag zur Gewährleitung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die
Schaffung und den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie als Innenentwicklung
einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu leisten.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst das Gebiet mit den Flst. Nrn. 382/1, 382/2, 382/3, 382,
384/3, 384/5, 384/6, 384/7, 384/8, 384 und Teilbereiche des Flurstücks 390/2
der Gemarkung Bruck. Die Größe des Planbereichs beträgt circa 4,2 ha (siehe
Anlage 1).
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt und mit dem Planzeichen
für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet. Der
Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des
FNP ist daher nicht erforderlich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
135 - Isarstraße - wird der Beschluss des UVPA vom 20.01.2009 angepasst und mit
der o.g. Zielsetzung fortgesetzt. Der Geltungsbereich wird ebenfalls angepasst
und etwas vergrößert.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind u.a. zu berücksichtigen:
·
Verkehrlicher
Immissionsschutz (Bundesautobahn A 73) erfordert tlw. besonderer Vorkehrungen,
um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten
·
Verkehr
(MIV-Leistungsnachweis, ruhender Verkehr, ÖPNV, Rad und Fußverkehr)
·
Parkhaus
ist in der Anbauverbotszone gemäß §9 Abs. 1 FStrG geplant, im Weiteren besteht
hier Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit des geplanten Parkhauses mit
der Autobahndirektion Nordbayern
·
Nutzbarkeit
und Aufenthaltsqualität der Freiflächen sind derzeit durch Mängel in der
Gestaltung und durch hohe Verlärmung eingeschränkt
·
Umgang
mit dem vorhandenen Baumbestand
e) Städtebauliche Ziele
Städtebauliche
Ziele wurden bereits in der Auslobung zum städtebaulichen und freiraumplanerischen
Wettbewerb definiert und das Ergebnis des Wettbewerbes hat gezeigt, dass diese
Ziele erreichbar sind:
·
Erhaltung
des Bestandes und Schaffung von neuem Wohnraum
·
hohe
Baudichte mit 5 bis 17 Vollgeschossen, um eine möglichst große Zahl von
Wohnungen zu ermöglichen
·
Aufwertung
der Grün- und Freiflächen sowie eine funktionale, flächensparende
Neuorganisation der Nebenanlagen
·
Anteil
von 25% EOF-geförderten Mietwohnungsbau der neu zu schaffenden Wohneinheiten
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 – Isarstraße – der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren gem. §
13a BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Neckarstraße, Isarstraße und
Bundesautobahn A 73 nach den Vorschriften des BauGB. Die
Grundzustimmungserklärung zu 25 % EOF-gefördertem Mietwohnungsbau und Übernahme
der Planungskosten wird geschlossen. Von der Übernahme von Verwaltungskosten
wird aufgrund des bestehenden Baurechts nach § 34 BauGB abgesehen.
b)
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden
Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
erfolgen. Darüber hinaus wird die Verwaltung die Ziele und Zwecke der Planung
der Öffentlichkeit in geeigneter Form darlegen.
Die Wettbewerbsergebnisse werden durch die GBW vom 29.11.2016 bis
02.12.2016 im Bürgertreff ISAR 12 ausgestellt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2 Wettbewerbsergebnis
Anlage 3 Beurteilung des Preisgerichtes