Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Fragen der Fraktion Grüne Liste vom 29.09.2016 – Radverkehr im Haushaltsentwurf 2016 werden von der Verwaltung folgendermaßen beantwortet:
Frage 1:
1) Es finden sich folgende Positionen für 2016 (inklusive „HH-Reste aus 2015“):
a) „Grunderwerb für Rad-/Fußwegebau“ (IP-Nr. 541.324): 191.066,67 €
b) „Radwegenetz, Ausbau“ (IP-Nr. 541.841): 50.000 €
c) „Infrastruktur Radverkehr“ (IP-Nr. 541.8411): 356.899,30 €
1.1 Weshalb verblieben 2015 relativ große Haushaltsreste bei a) und c)?
1.2 Welche Maßnahmen wurden bisher bzw. werden noch mit diesen Mitteln umgesetzt?
1.3 Werden nach aktuellem Stand Haushaltsreste nach 2017 übertragen und wenn ja, weshalb und in welcher Höhe?
Antwort Verwaltung - Liegenschaftsamt:
zu 1a und 1b)
Die Hohe
Mittelübertragung 2015 bei IP 541.324 „Grunderwerb für Rad-/Fußwegbau“ liegt am
Erwerb des „Brucker Radwegs“ von der Bahn der inkl. Nebenkosten mit rd.
140.000,00 € zu Buche schlägt. Die Verhandlungen mit der Bahn gestalten sich
sehr langwierig, da neben diesem Grunderwerb noch eine Vielzahl von anderen
Grundstücksgeschäften mit der Bahn zu tätigen ist. Aus Sicht heute erscheint es
wahrscheinlich, dass der Erwerb des „Brucker Radwegs“ im Jahr 2016 zusammen mit
anderen Flächen beurkundet werden kann, so dass dann auch die entsprechenden
Mittel abfließen werden.
Aktuell wird der
Grunderwerb für den Radweg „Röttenbach“ mit Nachdruck betrieben, wobei ein
Großteil der Flächen bereits erworben werden konnte (Gesamtaufwand: rd.
35.000,00 €).
zu 1c)
Mit einem
Auftragsvolumen in Höhe von ca. 32.000 sind hier u.a. Planungsleistungen für
die GW/RW-Verbindung Bruck-Frauenaurach beauftragt. Diese Planungsleistungen
sind weitestgehend abgeschlossen, sodass die Vorlage der Schlussrechnung
hierfür zeitnah erwartet wird.
zu 1.1)
Der aus 2015 in
2016 übertragene HH-Rest für IvP 541.8411 betrug 156.899,- €. Mit den verfügbaren
Mitteln wurden verschiedene Projekte finanziert (Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen,
Flutbrücke Regnitzgrund Bruck-Frauenaurach, Schwabachanlage BP 344,
Fahrradparkhaus Bahnhof), die ausschließlich planerische Leistungen erfordern.
Entsprechende Verträge wurden abgeschlossen, jedoch konnte der Planungsstand
zum Jahresende nicht in dem Maße erfolgen, dass Zahlungen unter Ausschöpfung
der vorhandenen Mittel berechtigt waren.
zu 1.2)
Zur Umsetzung
gelangten die unter 1.1 genannten Planungsleistungen, die auf Grund der
Komplexität in 2015 bis dato nicht abgeschlossen sind, jedoch fortgeführt
werden. Umgesetzt wurde eine Erneuerung der Fahrradabstellanlage an der
Unterführung Münchener Straße/Bahnhof (ca. 30.000,- €), die Wegeinstandsetzung
im Sebalder Reichswald an der Kurt-Schumacher-Straße (ca. 43.000,- €) sowie
diverse Fahrradabstellanlagen an Buswartehallen (ca. 10.000,- €).
zu 1.3)
Nach derzeitigem
Stand sind aus der IvP-Nr. 541.8411 noch ca. 35.000,- € frei verfügbar.
Angedacht ist dabei die Vormerkung dieser Mittel für die Verbesserung von
Fahrradabstellplätzen, wobei jedoch noch keine Pläne in umsetzbarer Form
vorliegen. Gegebenenfalls wäre hierfür ein HH-Rest zu bilden.
Frage 2:
2) Es finden sich folgende Positionen für 2017:
a) „Grunderwerb für Rad-/Fußwegebau“ (IP-Nr. 541.324): 30.000 €
b) „Radwegenetz, Ausbau“ (IP-Nr. 541.841): 50.000 €
Welche Maßnahmen sind mit diesen Beträgen nach aktuellem Stand möglich und vorgesehen?
Antwort der
Verwaltung - Liegenschaftsamt:
Maßnahmen 2017:
- Radweg „Bruck – Frauenaurach“ (Grunderwerb kann erst nach vorliegender Planung erfolgen, dementsprechend konnten, nachdem die Trasse erst noch zu beschließen ist, hier bislang auch noch keine Gespräche geführt werden; Grunderwerb wird bei vorgeschlagener „Vorzugstrasse“ nur in relativ geringem Umfang erforderlich, da überwiegend auf städtischen Flächen)
- Radweg „Regnitztal“ (Grunderwerbsverhandlungen werden 2017 aufgenommen; Grunderwerb wird eher „schwierig“ gesehen )
- Radweg „Gundstr. – Adenauerring“ (ursprünglich Trasse war nicht zu realisieren; neue Planungsvariante; Grunderwerbsgespräche werden zeitnah geführt)
Fahrradabstellanlage
„Bahnhof“:
Das
Liegenschaftsamt geht davon aus, dass die Fläche für das geplante „Fahrradparkhaus“
gemeint ist. Hierfür sind noch keine Grunderwerbsmittel eingeplant.
Flächen können von der Bahn wohl auch erst nach Abschluss des Ausbaus für einen
Verkauf freigegeben werden. Für die Nutzung dieser Fläche zur Errichtung und
dem Betrieb von Fahrradabstellanlagen gibt es jedoch einen
Gestattungsvertrag mit der Bahn. Planung und Umsetzung der
Fahrradabstellanlagen liegt in Zuständigkeit von Amt 24.
Für die o.g.
Maßnahmen „2017“ dürften die Grunderwerbsmittel knapp ausreichend sein, wobei
ggf. über den Deckungskreis bei Amt 23 ein gewisser Ausgleich geschaffen werden
kann.
Antwort der
Verwaltung – Tiefbauamt (siehe auch Antwort 4):
Mit den Mitteln der
IvP-Nr.541.841 "Radwegenetz, Ausbau" werden die kleinen Baumaßnahmen
Radverkehr finanziert. Es wurden in 2016
umgesetzt:
·
Radwegbevorrechtigung
Neumühlsteg / Bayernstraße nach "Erlanger Standard"
·
Asphaltierung
GW/RW Kurt-Schumacher-Straße Ostseite zwischen Kreisverkehr und Allee am
Röthelheimpark
·
Asphaltierung
Wegeverbindung Sandbergstraße – Josef-Lang-Weg
·
Asphaltierung
Wegevebindung Eggenreuther Weg – Bachgrabental
·
Asphaltierung
Gustav-Heyer-Weg zwischen Bierlachweg und Buckenhofer Weg
sind noch in 2016 vorgesehen.
· Asphaltierung RW an der Bahnlinie zwischen Ebereschenweg und Fürther Straße
· Fahrradabstellanlagen Untere Karlstraße, Hauptstraße, Bayreuther Straße
sind in 2017 beabsichtigt.
· Radwegbevorrechtigung Dompfaffstraße nach "Erlanger Standard"
· Umbau Stutzen Kosbacher Damm/RW Seelöcher
Frage 3:
3) Es finden sich folgende Positionen für 2017 und 2018:
a) „Geh-/Radweg
Dechsendorf-Röttenbach“ (IP-Nr. 541.839):
2017: 180.000 € (Staatszuweisung 125.000 €)
2018 (VE): 200.000 € (Staatszuweisung 155.000 €)
b)
„Fahrradabstellanlage S.-Bahn-Halt Bhf Bruck“
(IP-Nr. 546.430):
2017: 150.000 € (Staatszuweisung 30.000 €)
2018: 100.000 € (Staatszuweisung 30.000 €)
3.1 Welchen Stand der Umsetzung hat die jeweilige Maßnahme (z.B. Grunderwerb oder Planung abgeschlossen)?
3.2 Ist nach aktuellem Stand sichergestellt, dass diese Mittel 2017 Verwendung finden?
3.3 Sollte es trotz allem zu einer Verzögerung kommen: ist es dann möglich, diese Mittel dennoch dem Radverkehr zur Verfügung zu stellen, z.B. durch eine Umschichtung auf die allgemeine Haushaltsstelle „Infrastruktur Radverkehr“ (IP-Nr. 541.8411)?
Antwort der
Verwaltung - Tiefbauamt:
zu 3a)
Die Planungen sind
abgeschlossen, der Zuwendungsantrag wurde bei der Regierung von Mittelfranken
gestellt. Die Realisierung erfolgt durch das Staatliche Bauamt Nürnberg im
Rahmen der mit dem Freistaat Bayern abgeschlossenen Sonderbaulastvereinbarung.
Die Durchführung
der Rodungsarbeiten ab Oktober 2017 wurden vergeben. Ab Frühjahr 2017 soll mit
dem Bau des GW/RW begonnen werden. Die
vorhandenen HH-Mittel werden für die Beteiligung der Stadt Erlangen an den v.g.
Rodungsarbeiten sowie an einem Baugrundgutachten und den Bau des GW/RW
benötigt. Der Mittelabfluss ist abhängig von der Rechnungsstellung durch das
Staatliche Bauamt Nürnberg.
zu 3b)
Die Planungen für
die östliche B&R-Anlage sind abgeschlossen, der Zuwendungsantrag wurde bei
der Regierung von Mittelfranken gestellt. Die Errichtung der 100 überdachten
Fahrradstellplätze ist ab Mai 2017 vorgesehen.
Auf der Westseite
sind weitere 100 überdachte Fahrradabstellanlagen vorgesehen, die nach
Abschluss der Bauarbeiten der DB AG und des Erschließungsträgers des Baugebiets
BP 339 in 2018 realisiert werden sollen.
Eine Umschichtung
von HH-Mittel ist grundsätzlich möglich.
Frage 4:
4) Wie ist der Stand der am 10.11.2015 durch UVPA-Beschluss aktualisierten Prioritätenliste „kleine Baumaßnahmen Radverkehr“, welche Maßnahmen wurden bereits bzw. werden demnächst umgesetzt?
Antwort der
Verwaltung – Tiefbauamt:
Mit den Mitteln der
IvP-Nr.541.841 "Radwegenetz, Ausbau" werden die kleinen Baumaßnahmen
Radverkehr finanziert. Es wurden in 2016
umgesetzt:
·
Radwegbevorrechtigung
Neumühlsteg / Bayernstraße nach "Erlanger Standard"
·
Asphaltierung
GW/RW Kurt-Schumacher-Straße Ostseite zwischen Kreisverkehr und Allee am
Röthelheimpark
·
Asphaltierung
Wegeverbindung Sandbergstraße – Josef-Lang-Weg
·
Asphaltierung
Wegevebindung Eggenreuther Weg – Bachgrabental
·
Asphaltierung
Gustav-Heyer-Weg zwischen Bierlachweg und Buckenhofer Weg
sind noch in 2016
vorgesehen.
·
Asphaltierung
RW an der Bahnlinie zwischen Ebereschenweg und Fürther Straße
·
Fahrradabstellanlagen
Untere Karlstraße, Hauptstraße, Bayreuther Straße
sind in 2017
beabsichtigt.
·
Radwegbevorrechtigung
Dompfaffstraße nach "Erlanger Standard"
·
Umbau
Stutzen Kosbacher Damm/RW Seelöcher
Frage 5:
5) Für folgende Maßnahmen finden sich keine Finanzmittel für 2017, obwohl es zu diesen bereits Planungen und/oder Beschlüsse in der Vergangenheit gab und uns eine zügige Fortsetzung der jeweiligen Maßnahme nahe liegend erscheint:
a) „Geh-/Radweg Verbindung Bruck-Frauenaurach“ (IP 541.821)
b) „Radweg Regnitztal in Eltersdorf ‚Flussparadies Franken’“ (IP 541.834)
c) „Fahrradabstellanlage Bahnhof“ (IP 546.410)
5.1. Welchen Stand der Umsetzung hat die jeweilige Maßnahme (z.B. Grunderwerb oder Planung abgeschlossen)?
5.2. Welche Schritte wären 2017 möglich (z.B. Grunderwerb, Planung, Umsetzung) und welche Ressourcen würden dafür benötigt?
Antwort der
Verwaltung – Tiefbauamt
zu 5a)
Die
Variantenuntersuchung für dieses Projekt wird dem Stadtrat am 27.10.2016 zur Beschlussfassung
vorgelegt mit dem Ziel, die weiteren Planungsleistungen mit den in 2016 zur
Verfügung stehenden HH-Mitteln beauftragen zu können. Der Terminplan des
Projekt sieht vor, bis Mitte 2017 den Zuwendungsantrag bei der Regierung von
Mittelfranken abzugeben und unter Voraussetzung der Realisierbarkeit des
Grunderwerbs und der Verfügbarkeit entsprechender HH-Mittel die Maßnahme
frühestens in 2018 zu realisieren.
zu 5b)
Für das Projekt
sind noch weitere Planungsleistungen zu erbringen. So müssen Ing.-Leistungen
für das geplante Brückenbauwerk sowie für die Durchführung der landschaftspflegerischen
Begleitplanung erbracht werden.
Darüber hinaus sind entsprechende Bodengutachten erforderlich. Da die Maßnahme
im Entwurf des IP zum HH 2017 aber für nach 2020 vorgesehen und auch der
Grunderwerb noch durchzuführen ist, erscheint die Beauftragung weiterer
Planungsleistungen zum jetzigen Zeitpunkt als wenig sinnvoll.
Antwort der
Verwaltung – Amt für Gebäudemanagement
zu 5c)
Der Vorentwurf
DA-Bau 5.4 für das Projekt „Neubau Fahrradparkhaus am Bahnhof“ (Vorlagennummer
242/160/2016) wird am 08.11.2016 dem BWA als Gutachten und am 15.11.2016 dem
UVPA zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung von
90.000€, die am 08.11.2016 im BWA als Tischauflage begutachtet und am
15.11.2016 im HFPA beschlossen werden soll, kann die Planung in 2017 bis
einschließlich zur Genehmigungsplanung weiterbearbeitet werden. Die Bauphase
ist - vorbehaltlich der weiteren Finanzierung - für frühestens 2018/2019
geplant.
Anlagen: