Die Stadt Erlangen beteiligt sich an einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen, das von Engagement Global koordiniert und ausgeschrieben wird.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den hierfür notwendigen Antrag fristgerecht zu erstellen und
im Rahmen der Stellenplan- und HH-Beratungen 2018 die hierzu erforderlichen
Grundlagen zu schaffen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die
vielfältigen Aktivitäten der Erlanger NROs zu den Themenkomplexen Fairtrade,
Transition Town, Global Learning sollen im Rahmen eines Schwerpunktthemas koordiniert
und lokale Nachhaltigkeitsinitiativen inhaltlich und organisatorisch
unterstützt werden. Darüber hinaus soll die Koordinationsstelle als
Ideengeberin seitens der Stadt Erlangen zur Berücksichtigung obengenannter
Themenkomplexe bei Veranstaltungen dienen. Die Koordinationsstelle ist hierbei
nicht ausschließlich nur auf oben genannte Themenkomplexe festgelegt, sondern kann
allgemein die von der UN verabschiedeten Globalen Nachhaltigkeitsziele der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufgreifen und in den Diskurs mit
Verwaltung und Erlanger NROs einbringen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Koordinationsstelle ist in die Verwaltung einzubinden, hierzu ist eine form- und fristgerechte Berücksichtigung in Stellenplan und Arbeitsprogramm 2018 erforderlich. Darüber hinaus ist ein Finanzierungsanteil an den Personalkosten in Höhe von 10 % im Rahmen der HH-Beratungen 2018 zu berücksichtigen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Förderantrag wird zunächst gemeinsam mit den Akteuren entwickelt.
Anschließend ist zu klären, welchem Referat die Koordinationsstelle zuzuordnen ist (OBM/13 bzw. I/31). Die weitere Bearbeitung und Antragstellung erfolgt dann durch das zuständige Amt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
a) Allgemeine
Förderbedingungen
Aufgrund des Pilotcharakters der ersten
Ausschreibung dürfen die Projekte eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten
nicht überschreiten. Aus dem Antrag muss klar hervorgehen, wie viele Mittel für
welche Haushaltsjahre beantragt werden. Sofern Mittel eines Haushaltsjahres
nicht in Anspruch genommen werden, verfallen sie. Eine Übertragung in
nachfolgende Haushaltsjahre ist nicht möglich.
b) Art und Umfang der
Förderung
-
Gefördert
werden bis zu 90 % der Gesamtausgaben.
-
Mindestens
10 % der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder
Drittmitteln erbracht werden.
-
Kofinanzierungen
aus Mitteln der Bundesländer können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Dabei
muss jedoch auf die Einhaltung der entsprechenden Landeshaushalts-ordnungen
geachtet werden.
-
Unbare
Eigenleistungen sind auf die Eigenmittel nicht anrechenbar; sie können außerhalb
des Budgets nachrichtlich aufgeführt werden.
c) Zuschussfähige
Ausgaben
Bei der Vergabe von
Aufträgen für Lieferungen und Dienstleistungen sind die Bestimmungen der
Vergabe- und Vertragsverordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009
und ergänzende Regelungen zur Vergabe von Aufträgen zu beachten. Als
Mindeststandard gelten die für Vergabeverfahren festgelegten Höchstwerte des
BMZ.
Zu den förderfähigen
Ausgaben zählen:
-
Personalkosten
für eine Koordinatorin/ einen Koordinator (TVöD EG 11 - 13).
-
Fortbildungs- und Reisekosten für die Koordinatorin/ den
Koordinator bis zu 6.000 € insgesamt bei 24-monatiger Förderung.
-
Ausgaben für konkrete Umsetzungsmaßnahmen, z.B. Bildungs- und
Informations-veranstaltungen, Partnerschaftsprojekte, bis zu 20.000 € insgesamt
bei 24-monatiger Förderung.
-
Eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von bis zu 7 % der
Gesamtausgaben.
Ein
Arbeitsplatz muss von dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden.
Anfallende Kosten werden über die Verwaltungskostenpauschale anteilig
abgedeckt.
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden in 2017 nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: keine