Betreff
Teilnahme am Förderprogramm der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt zur Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Vorlage
13/146/2016
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen beteiligt sich an einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen, das von Engagement Global koordiniert und ausgeschrieben wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den hierfür notwendigen Antrag fristgerecht zu erstellen und
im Rahmen der Stellenplan- und HH-Beratungen 2018 die hierzu erforderlichen Grundlagen zu schaffen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vielfältigen Aktivitäten der Erlanger NROs zu den Themenkomplexen Fairtrade, Transition Town, Global Learning sollen im Rahmen eines Schwerpunktthemas koordiniert und lokale Nachhaltigkeitsinitiativen inhaltlich und organisatorisch unterstützt werden. Darüber hinaus soll die Koordinationsstelle als Ideengeberin seitens der Stadt Erlangen zur Berücksichtigung obengenannter Themenkomplexe bei Veranstaltungen dienen. Die Koordinationsstelle ist hierbei nicht ausschließlich nur auf oben genannte Themenkomplexe festgelegt, sondern kann allgemein die von der UN verabschiedeten Globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufgreifen und in den Diskurs mit Verwaltung und Erlanger NROs einbringen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Koordinationsstelle ist in die Verwaltung einzubinden, hierzu ist eine form- und fristgerechte Berücksichtigung in Stellenplan und Arbeitsprogramm 2018 erforderlich. Darüber hinaus ist ein Finanzierungsanteil an den Personalkosten in Höhe von 10 % im Rahmen der HH-Beratungen 2018 zu berücksichtigen.


 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Förderantrag wird zunächst gemeinsam mit den Akteuren entwickelt.

Anschließend ist zu klären, welchem Referat die Koordinationsstelle zuzuordnen ist (OBM/13 bzw. I/31). Die weitere Bearbeitung und Antragstellung erfolgt dann durch das zuständige Amt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

a) Allgemeine Förderbedingungen

Aufgrund des Pilotcharakters der ersten Ausschreibung dürfen die Projekte eine maximale Laufzeit von bis zu 24 Monaten nicht überschreiten. Aus dem Antrag muss klar hervorgehen, wie viele Mittel für welche Haushaltsjahre beantragt werden. Sofern Mittel eines Haushaltsjahres nicht in Anspruch genommen werden, verfallen sie. Eine Übertragung in nachfolgende Haushaltsjahre ist nicht möglich.

 

b) Art und Umfang der Förderung

-          Gefördert werden bis zu 90 % der Gesamtausgaben.

-          Mindestens 10 % der Gesamtausgaben müssen vom Antragssteller in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln erbracht werden.

-          Kofinanzierungen aus Mitteln der Bundesländer können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Dabei muss jedoch auf die Einhaltung der entsprechenden Landeshaushalts-ordnungen geachtet werden.

-          Unbare Eigenleistungen sind auf die Eigenmittel nicht anrechenbar; sie können außerhalb des Budgets nachrichtlich aufgeführt werden.

 

c) Zuschussfähige Ausgaben

Bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Dienstleistungen sind die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsverordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009 und ergänzende Regelungen zur Vergabe von Aufträgen zu beachten. Als Mindeststandard gelten die für Vergabeverfahren festgelegten Höchstwerte des BMZ.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

-          Personalkosten für eine Koordinatorin/ einen Koordinator (TVöD EG 11 - 13).

 

-          Fortbildungs- und Reisekosten für die Koordinatorin/ den Koordinator bis zu 6.000 € insgesamt bei 24-monatiger Förderung.

-          Ausgaben für konkrete Umsetzungsmaßnahmen, z.B. Bildungs- und Informations-veranstaltungen, Partnerschaftsprojekte, bis zu 20.000 € insgesamt bei 24-monatiger Förderung.

-          Eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von bis zu 7 % der Gesamtausgaben.

 

Ein Arbeitsplatz muss von dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Anfallende Kosten werden über die Verwaltungskostenpauschale anteilig abgedeckt.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 


 

Haushaltsmittel

             werden in 2017 nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        keine