Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für städtische dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen
Vorlage
30/041/2016
Aktenzeichen
III/30; V/50
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für städtische dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Entwurf vom 31.10.2016, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Satzung für städtische dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen besteht seit 1994. Seit dem Jahre 2012 werden auch in Erlangen vermehrt städtische Unterkünfte geschaffen, wozu die Stadt Erlangen gesetzlich verpflichtet ist. Seit 2013 sind weitere 6 dezentrale Unterkünfte geschaffen worden, die vom Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen betrieben werden. Für diese Unterkünfte gilt die Satzung für städtische dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen mit der dazugehörigen Gebührensatzung.

Die Gebührensatzung für die dezentralen städtischen Gemeinschaftsunterkünfte enthält Gebührensätze und Regelungen zur Höhe und Geltendmachung, die den Regelungen für die staatlichen Unterkünfte nach der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) angeglichen sind. Eine Ungleichbehandlung der Bewohner der (staatlichen) Gemeinschaftsunterkünfte und der (kommunalen) dezentralen Unterkünfte wird so vermieden.

Zum 16.08.2016 wurde durch die Bayerische Staatsregierung die Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetztes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) wesentlich geändert. Dabei wurden auch im Bereich der Gebühren im Teil 5 der neuen DVAsyl (§§ 22 ff DVAsyl) Änderungen beschlossen. Diese Änderungen der §§ 22 bis 27 DVAsyl gelten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 DVAsyl nur für die Inanspruchnahme der staatlichen Unterkünfte und nicht der dezentralen Unterkünfte der kreisfreien Städte. Im Hinblick auf das Ziel einer Gleichbehandlung der Bewohner staatlicher und städtischer Flüchtlingsunterkünfte ist eine Anpassung der städtischen Gebührensatzung notwendig.

Mit der Satzungsänderung werden folgende Änderungen vorgenommen, welche in der Anlage 2 synoptisch gegenübergestellt sind:

·         Erhebliche Änderung der Gebührensätze

·         Gesonderte Aufnahme der Gebühren für Verpflegung und Haushaltsenergie

·         Änderungen bei Entstehen und Beendigung der Gebührenschuld

·         Änderungen bei der Berechnung der Gebühren

·         Einführung von Regelungen bei Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen


Anlagen:        Anlage 1: Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für städtische dezentrale Unterkünfte

                        Anlage 2: Synopse der Gebührensatzung in der bisher gültigen und in

                        der geänderten Fassung