Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für städtische dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Entwurf vom 31.10.2016, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Satzung für städtische dezentrale Unterkünfte
zur Unterbringung von Flüchtlingen besteht seit 1994. Seit dem Jahre 2012
werden auch in Erlangen vermehrt städtische Unterkünfte geschaffen, wozu die
Stadt Erlangen gesetzlich verpflichtet ist. Seit 2013 sind weitere 6 dezentrale
Unterkünfte geschaffen worden, die vom Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen
betrieben werden. Für diese Unterkünfte gilt die Satzung für städtische
dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen mit der dazugehörigen
Gebührensatzung.
Die Gebührensatzung für die dezentralen
städtischen Gemeinschaftsunterkünfte enthält Gebührensätze und Regelungen zur
Höhe und Geltendmachung, die den Regelungen für die staatlichen Unterkünfte
nach der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) angeglichen sind. Eine
Ungleichbehandlung der Bewohner der (staatlichen) Gemeinschaftsunterkünfte und
der (kommunalen) dezentralen Unterkünfte wird so vermieden.
Zum 16.08.2016 wurde durch die Bayerische
Staatsregierung die Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des
Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des
Aufenthaltsgesetztes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) wesentlich
geändert. Dabei wurden auch im Bereich der Gebühren im Teil 5 der neuen DVAsyl
(§§ 22 ff DVAsyl) Änderungen beschlossen. Diese Änderungen der §§ 22 bis 27
DVAsyl gelten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 DVAsyl nur für die Inanspruchnahme der
staatlichen Unterkünfte und nicht der dezentralen Unterkünfte der kreisfreien
Städte. Im Hinblick auf das Ziel einer Gleichbehandlung der Bewohner
staatlicher und städtischer Flüchtlingsunterkünfte ist eine Anpassung der
städtischen Gebührensatzung notwendig.
Mit der Satzungsänderung werden folgende Änderungen vorgenommen, welche in der Anlage 2 synoptisch gegenübergestellt sind:
· Erhebliche Änderung der Gebührensätze
· Gesonderte Aufnahme der Gebühren für Verpflegung und Haushaltsenergie
· Änderungen bei Entstehen und Beendigung der Gebührenschuld
· Änderungen bei der Berechnung der Gebühren
· Einführung von Regelungen bei Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
Anlagen: Anlage
1: Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für städtische
dezentrale Unterkünfte
Anlage 2: Synopse der
Gebührensatzung in der bisher gültigen und in
der geänderten Fassung