- Antrag der SPD-Fraktion Nr. 101/2016
In Vorbereitung einer Veranstaltungsreihe „100 Jahre Frauenwahlrecht“ im Jahr 2018 wird das Bürgermeister- und Presseamt, Gleichstellungsstelle, gemeinsam mit Referat IV und dem Erlanger Frauengruppentreff im Jahr 2017 ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit und Aktivitäten zu diesem Thema vorlegen und die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung im Jahr 2018 benennen.
Im Rahmen des Jubiläums sollen Beiträge der Stadt Erlangen aus verschiedenen Bereichen berücksichtigt werden, die historische und aktuelle Aspekte thematisieren.
Das Arbeitsprogramm 2017 der Gleichstellungsstelle / des Bürgermeister- und Presseamtes sowie der beteiligten Ämter des Referates IV (Details sind noch offen) werden um diesen Punkt ergänzt.
Der Antrag Nr. 101/2016 der SPD-Stadtratsfraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Sachbericht/Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Am 12. November 1918 legte der Rat der Volksbeauftragten fest, dass Männer und Frauen gleichermaßen an allen Wahlen zu öffentlichen Körperschaften teilnehmen dürfen. Am 30. November 1918 trat das neue Wahlgesetz in Kraft und sicherte Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Zur Feier und Erinnerung an diesen Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter wird das Bürgermeister- und Presseamt gemeinsam mit dem Referat IV und dem Erlanger Frauengruppentreff im Jahr 2017 ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit und Aktivitäten zu diesem Thema vorlegen und die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung im Jahr 2018 benennen. Im Rahmen des Jubiläums sollen Beiträge der Stadt Erlangen aus verschiedenen Bereichen berücksichtigt werden, die historischen und aktuellen Aspekte thematisieren.
Ergebnis/Wirkungen:
Erinnerung an die Errungenschaft „Frauenwahlrecht“, Information über politisch aktive Frauen und Frauenbewegungen im historischen und zeitgenössischen Erlangen, Sammlung und Präsentation des kommunalen Engagements für Geschlechtergerechtigkeit.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erstellung eines Projektplans zur Feier des Frauenwahlrechts und gleichzeitigen Sensibilisierung für Gleichstellungsprozesse; Kostenplan zur Umsetzung des Projektsplans für das Arbeitsprogramm 2018.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die oben genannte Kernprojektgruppe entscheidet gemeinsam, welche weiteren Kooperationen eine möglichst große Öffentlichkeit und vielfältige Impulse gewährleisten. Denkbar und sinnvoll sind hier z.B. das regionales Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten, Bildungsträger usw.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Es sind im Jahr 2017 keine
Ressourcen abgesehen von der Arbeitszeit der Beteiligten
notwendig.
Die für 2018 benötigten Finanzmittel werden ermittelt und zum Haushalt 2018 angemeldet.
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: