Betreff
Haushalt 2017; Einsatz von Stiftungsmitteln im Verantwortungsbereich Amt 50
Vorlage
502/009/2016
Aktenzeichen
V/502/MG009 T. 2998
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen fördert aus Mitteln der Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung, des Babette Zielbauer Vermächtnisses und der Krumbeckstiftung soziale Dienste und Einrichtungen im Jahr 2017 laut der nachfolgenden Aufstellung.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Förderung und Unterstützung der Arbeit der sozialen Dienste und Einrichtungen

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die institutionelle Förderung stehen im Jahr 2017 folgende Mittel zur Verfügung:

 

Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung           42.300,00 € (Vorjahr 54.500,00 €)
Zielbauer Vermächtnis                            20.500,00 € (Vorjahr 20.500,00 €)
Krumbeckstiftung                                    19.100,00 € (Vorjahr 19.000,00 €)

               

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Hilfe der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger ist es in der Vergangenheit gelungen, die sozialen Angebote für Senioren, Pflegebedürftige und Familien aufrecht zu erhalten. Die Stadt Erlangen hat an der Fortführung dieser Angebote und Einrichtungen Interesse, da sie sonst selbst Einrichtungen schaffen bzw. betreiben müsste. Da es sich überwiegend um Einrichtungen, Angebote und Dienste handelt, die anderweitig nicht oder nur teilweise refinanzierbar sind, wurden durch die Stadt Erlangen auch in den Vorjahren Zuschüsse geleistet.

Im Haushaltsjahr 2017 stehen neben den im Haushalt vorgesehenen Beträgen wieder Erträge aus Stiftungen zur Verfügung, über deren Verwendung zu beschließen ist. Für die Verteilung der Mittel macht die Verwaltung folgenden aus der Anlage ersichtlichen Vorschlag.

Das Volumen der Ausschüttung der Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung ist im Jahr 2017 erneut rückläufig. Aus dem reduzierten Betrag ist es nicht mehr möglich für Einzelfallhilfen für ältere Bürger Erlangens Mittel aus der Stiftung bereitzuhalten. Bei Bedarf wird hier auf Ansätze in Haushaltsmitteln "Maßnahmen außerhalb des Sozialhilferechtes" zurückgegriffen und auch weiterhin Einzelfallhilfen gewährt. Für die Tagespflege Martin-Luther Platz werden Mittel in der Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung und der Krumbeckstiftung vorgesehen. Außerdem steht zur Unterstützung der Tagespflege Martin-Luther Platz noch ein freiwilliger Zuschussbetrag im Haushalt zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um die Planung der Verteilung der Stiftungsmittel handelt. Die tatsächliche Entscheidung über die Auszahlung nach den Zuschussrichtlinien trifft die Verwaltung.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Einsatz von Stiftungsmitteln - Abt. 502