Betreff
Sicherheitskonzept Bergkirchweih - Geländererneuerung
Vorlage
66/149/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung beschrieben, erstellt werden. Folgende Pläne werden ausgehängt:        

Übersichtsplan

Werk- und Detailplanung 05 Erichkeller / 25 Hübnerskeller

Werk- und Detailplanung 11 / 12 zwischen Erichkeller und Hübnerskeller

Werk- und Detailplanung 23 Hübnerskeller

            Werk- und Detailplanung 30 oberhalb Niklaskeller

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2017 nachzumelden..


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Einbau der Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m wird die Verkehrssicherheit der baulichen Anlagen erreicht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Geländer sollen gemäß den in dem Bescheid zur Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen um Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 angegebenen Vorgaben erneuert werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß der Ergänzung der Festsetzung der Volksfeste und Kirchweihen der Stadt Erlangen und Auflagen für die Erlanger Bergkirchweih 2015 vom 29.04.2015 müssen u. a. die baulichen Anlagen und die dem Verkehr dienenden, nicht überbauten Flächen, bebauter Grundstücke verkehrssicher sein (Art. 14 BayBo).

Bei Absturzhöhen über 0,50 m sind geeignete ausgebildete Umwehrungen (Geländer) anzubringen (Art. 36 BayBO). Diese müssen so ausgebildet sein, dass Kleinkinder das Überklettern nicht erleichtert wird und eine Mindesthöhe von 1,10 m besitzen. Dabei ist aufgrund der während der Bergkirchweih auftretenden großen Menschenansammlungen im Bereich der Sitzflächen für die Bemessung der Geländer eine Horizontallast von 2,0 kN/m anzusetzen.

Zusätzlich müssen die Tische und Bänke mit einem Mindestabstand zu den Geländern von
1,0 m aufgestellt werden.

Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme muss bis spätestens zur Bergkirchweih 2020 abgeschlossen sein.

Bedingt durch die anzusetzende Horizontallast von 2,0 kN/m können die erforderlichen Füllstabgeländer aus statischen Gründen nicht auf die vorhandenen Stützwände angebracht werden, d. h. die nicht ausreichend tragfähigen Stützwände müssen z. T. erneuert oder mit zusätzlichen Fundamenten/Stützwänden für die Aufnahme der Geländerlast ertüchtigt werden.

Daher ist als 1. Abschnitt beabsichtigt, bis zur Bergkirchweih 2017 im Bereich des Erichkellers zwischen Erichkeller und Hübnerskeller und des Hübnerskellers entlang der Straße An den Kellern jeweils hinter den bestehenden Sandsteinstützwänden eine neue Stützwand aus Stahlbeton einzubauen.

Zudem ist es erforderlich im Hangbereich zwischen Erichkeller und Hübnerskeller sowie oberhalb des Niklaskellers jeweils eine bestehende Stützwand aus Stahlbeton mit einer Sandsteinverkleidung zu erneuern.

An diesen neu zu erstellenden Stützwänden werden die erforderlichen Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,10 m angebracht.

Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme wurde berücksichtigt, dass die vorhandenen Bäume erhalten bleiben können. Einzig ein 4 – 5 Jahre alter Baum im Bereich des Hübnerskellers muss versetzt werden.

Die geplanten Geländer wurden hinsichtlich Form und Gestaltung intensiv mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Die Gesamtlänge dieser Stützwände beträgt ca. 105 m.

Für die neu zu erstellenden Stützmauern einschließlich der neu zu montierenden Füllstabgeländer mit einer Länge von ca. 100 m ergeben sich gemäß der Kostenschätzung Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 450.000,- €.

Um die angestrebten Realisierungstermine umsetzen zu können, sind im Haushalt die erforderlichen Mittel in Höhe von 450.000,- € kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Eine Verzögerung bei der Mittelbereitstellung würde die terminliche Realisierung des Projektes in Frage stellen.

Die bauliche Umsetzung wird im Frühjahr 2017 beginnen und spätestens bis 14 Tage vor Beginn der Bergkirchweih abgeschlossen sein.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

450.000,- €

bei IPNr.: 573.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                                    28.09.2016, gez. Deuerling

 


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)