Optimierung biologische Reinigung
Betriebsumstellung Nitrifikationsbecken
Vorentwurfs- und Entwurfsplanung, Beschluss gemäß DA-Bau 5.4/5.5.3
Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung zur Umstellung der Betriebsweise der Nitrifikationsbecken im Klärwerk Erlangen wird zugestimmt. Der Entwässerungsbetrieb wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen und die Vergabe vorzubereiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Weitere Optimierung des Stickstoffabbaus und sichere Einhaltung des künftigen Erlaubniswertes von Nges = 11,5 mg/l auch bei Lastspitzen und ungünstigen Betriebszuständen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Umstellung der ersten Kaskade der Nitrifikationsbecken auf intermittierenden Betrieb.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Derzeit
ist ein Erlaubniswert von Nges = 13 mg/l zu gewährleisten.
Die erteilte gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus dem Klärwerk
Erlangen in die Regnitz endet am 31.12.2016. Im Rahmen der Beantragung der
neuen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Klärwerk Erlangen wurde in Abstimmung
mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg die künftige Ausbaugröße auf 350.000
Einwohnerwerte (EW) festgelegt. Weiterhin wurde ein voraussichtlich ab
01.05.2017 geltender Erlaubniswert von Nges = 11,5 mg/l festgelegt. Im Klärwerk
Erlangen treten wiederkehrend Spitzenbelastungen als Einzelwerte auf, die über
der genannten künftigen Ausbaugröße liegen.
Mittelfristig ist vorgesehen, zur Verringerung der Abwasserabgabe niedrigere
Werte für die Schadstoffparameter CSB, P und Nges zu erklären.
Zur
weiteren Optimierung des Stickstoffabbaus soll die erste Kaskade der
Nitrifikationsbecken auf intermittierenden Betrieb umgestellt werden. Die
Betriebsumstellung Nitrifikationsbecken ist in der am 29.01.2013 im BWA
beschlossenen Ausbaukonzeption zur energiewirtschaftlichen und
wasserrechtlichen Entwicklung bis zum Jahr 2030 im Rahmen des „Stufenausbaus
Gesamtstickstoff“ enthalten.
In der Vorplanung wurden folgende Varianten zur Umstellung der erste Kaskade
der Nitrifikationsbecken auf intermittierenden Betrieb untersucht:
Variante 1: Flächenbelüftung – Plattenbelüfter
Variante 2: Flächenbelüftung – Rohrbelüfter
Variante 3: Begasungsrührwerk
Die Variante 2, Flächenbelüftung – Rohrbelüfter, wurde als Grundlage für die
Entwurfsplanung definiert. Der geringfügig höhere Aufwand bei der Installation
des neuen Luftverteilungssystems für die Rohrbelüfter gewährleistet maximale
Anlagenverfügbarkeit und geringste Aufwendungen bei der Betriebsführung.
Geplante Maßnahme:
Die vorhandenen Keramikbelüfter werden gegen Rohrbelüfter mit Membranen aus Polyurethan
(PUR) ausgetauscht. Der geringfügig höhere Druckverlust der PUR Rohrbelüfter
wird durch eine im Vergleich zum Bestand um 0,10 m angehobene Installationsebene
der Vierkantverteiler ausgeglichen. Der gewählte Belegungsfaktor erfordert die
Erneuerung der Vierkantverteiler. Durch die höhere Belegungsdichte und die nur
geringfügig erhöhte Installationsebene kann auf den Einsatz zusätzlicher
Rührwerke verzichtet werden.
Die Druckluftverteilung im Außenbereich wird im Umfeld der ersten Kaskaden
erneuert. Die Blendenregulierschieber werden erhalten und in die neue
Rohrleitung integriert.
Die Schaltanlagen werden im bestehenden E-Raum installiert. Die neuen
Anlagenteile werden an das Leitsystem angebunden.
Terminplan:
Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe: Oktober
bis Dezember 2016
Vergabe: im
BWA am 14.02.2017
Bauende und Inbetriebnahme: Juli
2017
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Baukosten |
brutto 616.000,- € |
|
Baunebenkosten |
brutto 154.000,- € |
|
Gesamtkosten |
brutto 770.000,- € |
|
Die
Kosten sind im Rahmen des Wirtschaftsplanes gedeckt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
20.09.2016, gez. Deuerling
Anlagen: