Betreff
Richtlinien für den Erlanger Augustmarkt
Vorlage
32-3/015/2016
Aktenzeichen
III/32-3
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinien für den Erlanger Augustmarkt (Anlage, Entwurf vom 15.09.2016) werden beschlossen.


Die bestehenden Regelungen in der Marktsatzung aus dem Jahr 1978 entsprechen, insbesondere zur Vergabe, nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung.
Damit die Marktsatzung nicht überfrachtet wird mit Angaben zu Konzepten, Durchführung, Vergabe, etc. sollen für die Märkte Richtlinien erlassen werden. Die Richtlinien können individuell die Eigenschaften und den Bedarf des Augustmarktes sowie die Vergabe von Standplätzen mit präzisen Angaben und Anforderungen regeln.

 

Der Augustmarkt ist für Bewerberinnen/Bewerber und Besucherinnen/ Besucher eine beliebte Veranstaltung. Das seit 1977 gleichzeitig stattfindende Marktplatzfest, ist eine Bereicherung. Die in den Richtlinien vorgesehenen Anforderungen sind speziell auf den Augustmarkt abgestimmt.

 

Zu den Änderungen bzw. Neuregelungen bezüglich des Lichtmess- und Augustmarktes fand am 22.08.2016 eine Beschickerversammlung statt. Die über 20 anwesenden Händlerinnen und Händlern befürworteten einstimmig bzw. mehrheitlich die vorgeschlagenen Festlegungen insbesondere zu Dauer, Öffnungszeiten, Neuordnung der Stände, Attraktivitätssteigerung, etc..

 


Anlagen: Richtlinien für den Erlanger Augustmarkt