· Der abgeschlossene Vorentwurf für den Neubau des Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrums (BBGZ) Hartmannstraße wird zur Kenntnis genommen.
·
Für das weitere Vorgehen wird die Verwaltung mit
der Variante A oder B1 oder B2 oder C beauftragt. Die Entscheidungsalternativen
sind:
Variante A:
Nach dem Abschluss der Vorplanung sind keine weiteren Planungsschritte zu veranlassen. Das Projekt BBGZ wird nicht weiterverfolgt, bis die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Variante
B1:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neukonzeption einer Dreifach-Sporthalle ohne relevante
Tribünenplätze und ohne weitere Multifunktionsbereiche/ Gemeinbedarfsflächen
zu erstellen und zu planen.
Dabei sind Erweiterungsflächen für ein städtisches Familienzentrum, den DAV und
für das Fraunhofer Institut zu berücksichtigen. Die Realisierung soll entweder
parallel oder in zwei getrennten Bauabschnitten erfolgen.
Die bis zur Leistungsphase 2 notwendigen Planungsmittel in Höhe von
200.000 EUR sind für den Haushalt 2017 nachzumelden.
Das Projekt BBGZ wird nicht weiterverfolgt.
Variante B2:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neukonzeption
einer Dreifach- bis Vierfach-Sporthalle zu erstellen und zu planen. In
einer frühen Konzeptphase wird überprüft, in wie weit Bewegungs- und
Gymnastikräume (einschl. notwendiger Nebenräume) sowie Zuschauerplätze bis
maximal 1.000 Personen realisierbar sind.
Die Erweiterungsflächen für ein städtisches Familienzentrum, den DAV und für
das Fraunhofer Institut sind zu berücksichtigen. Die Realisierung soll entweder
parallel oder in zwei getrennten Bauabschnitten erfolgen.
Die bis zur Leistungsphase 2 notwendigen Planungsmittel werden wegen der ungenauen
Planungsaufgabe mit 250.000 EUR
grob geschätzt und sind für den Haushalt 2017 nachzumelden.
Das Projekt BBGZ wird nicht weiterverfolgt.
Variante
C:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umplanung des vorliegenden Vorentwurfs
vorzunehmen. Planungsziel ist hierbei eine Dreifach-Sporthalle einschließlich
der bisherigen Multifunktionsbereiche/Gemeinbedarfsflächen und die
Bespielbarkeit für Handballspiele der 1. Bundesliga (Einhaltung der
Vorgaben der DKB Handballbundesliga).
Dabei sind Erweiterungsflächen für ein städtisches Familienzentrum, den DAV und
für das Fraunhofer Institut zu berücksichtigen. Die Realisierung soll entweder
parallel, oder in zwei getrennten Bauabschnitten erfolgen.
Die für eine Wiederholung von Teilleistungen zur Überarbeitung der Vorplanung
notwendigen Planungsmittel in Höhe von ca. 250.000 EUR sind für den
Haushalt 2017 nachzumelden.
Das Projekt BBGZ wird nicht weiterverfolgt.
· Die Bearbeitung des Fraktionsantrags von Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 127/2015 vom 21.07.2015 wird zurückgestellt und bei einer Fortsetzung der Planung weiter bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mangels ausreichender Projektfinanzierung kann der Planungsauftrag über den Vorentwurf hinaus für den Neubau des Bürger- Begegnungs- und Gesundheitszentrums (BBGZ) an die Verwaltung aktuell in der konzipierten Form nicht realisiert werden (Variante A).
Die Varianten B1 oder B2 oder C bieten Möglichkeiten, die städtischen Bedarfe an Sport- und Gemeinbedarfsflächen, aber auch die der sonstigen externen Nutzer zu decken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bis auf Weiteres kein Fortsetzen weiterer Planungen für den Neubau einer 4-fach Sporthalle und die notwendigen Räumlichkeiten, Zuschauerplätze, Gemeinbedarfsflächen und Außenanlagen auf dem Grundstück des Festplatzes an der Hartmannstraße in Erlangen auf Basis dieses abgeschlossenen Vorentwurfs.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ausgangslage
Aufgrund des besonderen Entwicklungsbedarfs des Stadtteils Erlangen Südost (§ 171e BauGB) sollte zur Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets ein Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ) als Neubau erstellt werden, welcher ergänzend notwendige Schulsportflächen in Kombination mit einer handballtauglichen Halle für die Bundesliga beinhalten sollte.
Die 4-fach-Sporthalle war mit 3 Sporthallenteilen für das Ohmgymnasium (2) und für die Wirtschaftsschule (1) ausgelegt. Der 4. Hallenteil sollte von der Franconian International School genutzt werden.
Auf die Beschlusslage zum Bedarf von Schulsportflächen und zur Planung wird verwiesen, ebenso auf die vorangegangenen Untersuchungen am Marie-Therese- und am Ohm-Gymnasium, dass an beiden Standorten keine direkt angrenzenden Flächen für die fehlenden Halleneinheiten vorhanden bzw. geeignet sind.
Gemeinbedarfsflächen
Neben dem Schulsport sieht die jetzige Planung Flächen für die Gesundheitsförderung, den Breitensport, die Begegnung und die Bildung vor. Das Nutzungskonzept wäre offen, niederschwellig und nichtkommerziell, die Flächen waren allgemein zugänglich, offen für Veranstaltungen aller Art, insbesondere für
· Bürgerversammlungen,
· Bürgerinformationsveranstaltungen aller Art,
· Empfänge, Vermietungen an Bürgerveranstaltungen,
· Konferenzen,
· Ausstellungen,
· Veranstaltungen im Rahmen von Städtepartnerschaften,
· VHS-Kurse,
· Nutzung der Bewegungs- und Gymnastikräume durch den im 2. BA vorgesehenen Familienstützpunkt.
Förderung Städtebauprogramm „Soziale Stadt“
Städtebauförderungsmittel werden nur subsidiär eingesetzt, d.h. alle anderen relevanten Fördermöglichkeiten sind vorrangig von der Kommune zu nutzen (Vermeidung von Doppelförderungen).
Die Höhe der Städtebauförderung richtet sich dabei nach den förderfähigen Kosten. Hierbei kann nach Förderrichtlinien jedoch ausschließlich der sog. Gemeinbedarf berücksichtigt werden. Die Abstimmung, was der Fördergeber in diesem Sinne beim BBGZ anerkennen kann, erfolgte hierzu in mehreren Verhandlungsrunden zwischen der Stadt Erlangen mit der Regierung von Mittelfranken, der obersten Baubehörde bis hin zum Innenminister selbst.
Die Abstimmung gestaltete sich durchaus kontrovers, da es bislang nur ansatzweise vergleichbare Maßnahmen gibt, die im Rahmen der Bund-/Länder-Programme gefördert wurden. Als Herausforderung zeigte sich insbesondere die Verbindung von Schulsport, allgemeiner Freizeitnutzung, Berücksichtigung der Belange der Allgemeinheit bzw. des Profisports und der damit einhergehenden baulichen Strukturen von spezifischen Nutz-, Technik- und Erschließungsflächen.
Hierzu mussten teils detaillierte Ausarbeitungen, Berechnungs- und Zuteilungsverfahren über Nutzflächen, Nutzungszeiten oder anzusetzende Bauelementkosten durch die Verwaltung erstellt und geprüft werden.
Auszug aus der Verhandlungschronologie:
April 2015 Ermittlung des Gemeinbedarfs durch das GME anhand der erwarteten öffentlichen Nutzungszeiten
17.06.2015 Termin mit der Regierung von Mittelfranken in Erlangen zur Vorstellung der Förderberechnung
anschließend Aufstellung einer eigenen Förderberechnung durch die Regierung von Mittelfranken (RvMfr.) über Zuweisung von spezifischen Flächenanteilen als Gemeinbedarf
anschließend Gegendarstellung spezifischer Flächenanteile als Gemeinbedarf durch das GME
02.10.2015 Termin mit Innenminister Herrmann und RvMfr. über die unterschiedlichen Förderbetrachtungen, insbesondere bzgl. Berücksichtigung der Zuschauertribünen
24.11.2015 Termin
RvMfr.:
Mögliche Berücksichtigung einer differenzierten Kostenbetrachtung von
Einzelbauteilen (Tribünenbereiche) innerhalb des Gesamtgebäudes
Anfang 2016 Abstimmung RvMfr/Oberste Baubehörde bzgl. bauteilorientierter Kostenbetrachtung
Juni 2016 erneute Ermittlung des Gemeinbedarfs anhand einer differenzierter Kostenbetrachtung und detaillierter Zuweisung aller Nutzflächen in Nutzungsanteilen durch das GME
Juli 2016 Abschließender Berechnungsvorschlag durch die RvMfr. zu den möglichen förderfähigen Kosten
21.09.2016 Finale Besprechung mit der RvMfr. mit der endgültigen Zusage der Fördersumme von 4,1 Mio €
Planungsinhalt und Funktionen
A) Die
vorliegende Planung des Vorentwurfs (Variante A) sieht einen
erdgeschossigen Eingang zu den Sport- und Umkleideflächen, sowie einen
Hauptzugang über die nordwestlich gelegene Treppenanlagen zum Foyer für eine
Verteilung auf die Zuschauerränge vor. Die Sporthallenflächen der
4-fach-Sporthalle sind gemäß den Forderungen aus dem Raumprogramm für
Schulsportanlagen mit den zugehörigen Umkleideräumen für Schüler und Lehrer,
Konditionsraum und den anderen notwendigen Nebenräumen ausgestattet. Auf der
Foyerebene sind Versorgungseinrichtungen im Foyer selbst und in den
Eckbereichen vorgesehen. Eine eigenständige Einheit bilden der Gymnastik- und
der Bewegungsraum im Erdgeschoss, die auch einen separat liegenden Zugang
besitzen. Ein Mehrzweckbereich im Obergeschoss ermöglicht mit einem
zugeschalteten Cateringbereich weitere separate Nutzungen.
Der Freibereich ist geprägt durch
die im Norden der Sporthalle angesiedelten PKW-Stellflächen, welche zum Teil
durch Asphaltierung der Fahrflächen (westlicher Teil) markiert sind. Der
östliche Bereich bliebe wie bisher geschottert, um auch zukünftig Nutzungen wie
z. B. Zirkusevents zu ermöglichen. Die abschließende Betrachtung der
Stellplatzsituation bei Großveranstaltungen i. V. m. mit dem Stellplatzbestand
des Schwimmbades sind im Zuge der Entwurfs-/Genehmigungsplanung zu klären. In Abstimmung
mit dem Umweltamt ist bereits durch ein Ingenieurbüro ein Gutachten über die
Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte im Veranstaltungsfall „Handball-Bundesliga-Spiel“
erstellt worden.
Das äußere Erscheinungsbild ist gegenüber der Wettbewerbsplanung in Form, Material
und Proportion annähernd identisch geblieben.
B) Die
Variante B1 beinhaltet eine Neukonzeption einer Dreifachhalle zur
Unterbringung notwendiger Schulsportflächen für das Ohmgymnasium und die
Wirtschaftsschule, sowie die Bereitstellung von Flächen für den Vereinssport
außerhalb der Schulzeiten. Gemeinbedarfsflächen wären nicht vorzusehen, die
Möglichkeit zur Schaffung weniger Tribünenplätzen (in etwa 100 bis 200
Sitzplätze) ist gegeben.
Es wird jedoch zu bedenken gegeben, dass der Standort Hartmannstraße als städtische
Fläche aus verschiedenen Aspekten einmalig ist: z.B. bzgl. der Größe, der städtebaulichen
Möglichkeiten, seiner verkehrlichen Anbindung, der Möglichkeit für
KFZ-Stellplätze in Verbindung mit der Universität. Er ist grundsätzlich zum Bau
einer Dreifachhalle geeignet, jedoch hat dies zur Konsequenz, dass diese Fläche
dann für eine sehr lange Zeit für keine weitere (vielleicht herausragendere)
Entwicklung im zentralen Stadtosten mehr zur Verfügung steht.
Die Variante B2 beinhaltet eine Neukonzeption einer Dreifach- bis
Vierfach-Sporthalle, mit weiterführenden Untersuchungen für die Unterbringung
von Gemeinbedarfsflächen wie z.B. Gymnastik- und Bewegungsräumen sowie
Tribünenplätzen bis zu maximal 1.000 Zuschauern. Alle weiteren Anforderungen
und Ausführungen sind analog der Variante B1.
C) Die Variante C sieht eine Umplanung der vorliegenden Planung vor. Die bestehende Vorentwurfsplanung des BBGZ dient als Grundlage, jedoch reduziert auf eine Dreifachhalle mit den Möglichkeiten für den Schulsport, dem Vereinssport und einschließlich der Flächen für den Gemeinbedarf, sowie der Möglichkeit der Durchführung von Erstliga-Handballspielen. Die Vorgaben der DKB Handballbundesliga (mind. 2.250 Zuschauer, Tribünen, Beleuchtung, Eignung für Fernsehübertragung, etc.) sind einzuhalten. Offene Fragen, wie die Lösung des Stellplatzbedarfs und der Lärmemissionen sind wie bei Variante A im Zuge der Planung zu klären.
Weitere Bauabschnitte
Der Ideenteil aus dem Wettbewerb, welcher als zweiter Bauabschnitt (2. BA) behandelt wurde, beinhaltet aktuell die Boulder-/Kletterhalle des DAV, sowie ein Familienzentrum der Stadt Erlangen, dessen Bedarf am 20.05.2015 im Stadtrat beschlossen wurde. Das Familienzentrum sichert im betroffenen Umfeld den Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsbedarf für Familien mit Kindern ab Geburt bis zum Übergang Ausbildung/Berufsleben. Für die Erstellung einer Vorentwurfsplanung für das Familienzentrum wurden in 2015 80.000 € bereitgestellt und nach 2016 übertragen.
Für das Leistungszentrum Elektronik (LZE) des Fraunhofer Instituts – ebenfalls im 2. BA vorgesehen - sind die Vorplanungen (externe Beauftragung) bereits angelaufen.
In mehreren Gesprächen mit Vertretern des DAV und deren Architekt sind verschiedene Entwurfsansätze diskutiert worden. Zur Zeit untersucht der DAV eine Positionierung seines Solitärgebäudes im direkten Anschluss an das BBGZ / die Sporthalle. Danach versucht die Stadt, über einen Vorbescheid für die Gesamtplanung auf dem Grundstück an der Hartmannstraße die bauplanungsrechtlichen Fragen zu klären, um damit dem DAV eine Möglichkeit zu schaffen, vor dem Bau des BBG/ der Sporthalle eine Baugenehmigung zu erwirken.
Eine Realisierung in Bauabschnitten ist bauplanungsrechtlich nach §34 BauGB unter der Auflage denkbar, dass am Ende tatsächlich ein Bebauungszusammenhang gewahrt ist. Der Flächennutzungsplan sieht dort derzeit Sportflächen vor, ein Bauleitplanverfahren wird nicht angestrebt.
Zeitplan
A) Ein Fortsetzen der jetzigen Planung (Variante A) ist erst mit einer ausreichenden Finanzierung im städtischen Haushalt möglich.
B) Bei den Varianten B1 und B2 ist die bisherige Planung obsolet. Es handelt sich um eine grundlegende Änderung der Planungsaufgabe, so dass neue Vergabeverfahren zur Beauftragung des Architekten und der Fachplaner notwendig werden. Hierfür ist mit einem Zeitbedarf von ca. 6 Monaten zu rechnen, die anschließende Vorplanung ist dann mit mindestens einem Jahr anzusetzen.
C) Bei der Variante C handelt es sich um eine Anpassung des Planungsziels, bei der keine erneuten Vergabeverfahren notwendig wären. Der Umplanung könnte daher nach freigegebener Finanzierung kurzfristig beginnen. Sie wird mit einem Zeitbedarf von 6 bis 8 Monaten geschätzt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Kostenschätzung
A) Nach
der vorliegenden Kostenschätzung ergeben sich für die Variante A
Gesamtkosten in Höhe von 21.550.000 € (brutto inkl. Einrichtungskosten,
Vorsteuerabzug s.u. berücksichtigt).
Diese Kosten entsprechen den veranschlagten Gesamtkosten, die im Stadtrat am
23.10.2014 kommuniziert wurden (14.062.936 € ohne Nebenkosten und ohne MWSt.),
jedoch mit folgenden Veränderungen:
Die etwas vergrößerten Flächen (Gymnastik- und Bewegungsräume, Zuschaueranzahl
von 2.600 auf 3.200, zusätzlicher Stiefelgang nach Regierungsforderung) und die
Vorplanung ergaben Kostenpräzisierungen, die sich im Bereich von +5% bewegen.
Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur
mit einer Genauigkeit von +/- 20% ermittelt werden. Bei geschätzten
Gesamtkosten in Höhe von 21.550.000 € würde die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich
zwischen 19.395.000 € und 23.705.000 € liegen.
B) Bei
einem Neubau einer Dreifachhalle in der Größe der Variante B1 wäre mit Gesamtkosten
von bis zu 10 Mio. € zzgl. Erschließungskosten zu rechnen. Die Planungsleistungen
wären komplett neu zu erbringen, im Vorfeld sind VgV-Verfahren für die Vergabe
von Planungsleistungen durchzuführen. Die Erstellung einer Vorentwurfsplanung
wird mit ca. 200.000 € geschätzt.
Die Variante B2 beinhaltet zum Teil unkonkrete Vorgaben, welche erst im
Zuge der Konzeptionierungsphase (Grundlagenermittlung) konkretisiert werden
können. Daher sind Kosten nicht ermittelbar, jedoch sind diese deutlich über
denen der Variante B1 anzusetzen. Für die Erstellung einer Vorentwurfsplanung
sollten in etwa 250.000 € angesetzt werden.
C) Für
die Umplanung des Vorentwurfs im Sinne der Variante C ist eine weitere Zusammenarbeit
mit den jetzigen Planern möglich. Es ist davon auszugehen, dass bisherige
Planungsergebnisse teilweise herangezogen werden können. Hierbei wird u.a. mit
Einsparungen in der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) gerechnet.
Der Entfall der vierten Halleneinheit kann gegenüber der jetzigen Vorplanung in
etwa mit einer Einsparung im niedrigeren einstelligen Millionenbereich
beziffert werden. Die Erstellung einer teilwiederholenden Vorentwurfsplanung
abzgl. Grundlagenermittlung wird mit ca. 250.000 € geschätzt.
Vorsteuerabzug
Die neue Sporthalle wäre dem Unternehmensbereich der Stadt Erlangen zugeordnet. Die Stadt als Bauherr ist daher berechtigt, den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen wahrzunehmen, soweit die Halle unternehmerisch, also für steuerpflichtige Vermietung (z. B. an den HC Erlangen), verwendet wird. Eine Verwendung der Halle für hoheitliche Zwecke, also für Schulsport (u. a. für die FIS), ggf. auch im Rahmen der Amtshilfe, schließt den Vorsteuerabzug aus. Nach der vorliegenden Prognose der Nutzungsbelegung läge der Anteil der unternehmerischen Nutzung bei 33%, 67% entfallen auf Schul- und andere nicht steuerbare Nutzungen. D.h., dass bei der Schulsporthalle die Vorsteuer in Höhe von 19% mit einer Quote von 33% abzugsfähig ist. Der sich ergebende Betrag i.H.v. 1,2 Mio. € ist in der o.g. Kostenschätzungssumme bereits in Abzug gebracht.
Förderkulisse BBGZ
FAG
Die Baumaßnahme ist nach Art. 10 FAG förderfähig. Die Förderung von Schulsportflächen ist eine Pauschalförderung je Halleneinheit, wenn das Pflichtraumprogramm erfüllt ist. Zuschauerplätze sind hierfür nicht relevant.
Der erwartete Förderbetrag liegt nach der aktuellen Erhöhung des Fördersatzes bei ca. 3 Mio. EUR für 3 Halleneinheiten.
Eine Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken zum vorgelegten Vorentwurf ist erfolgt. Ergebnis: Die Planung erfüllt alle Anforderungen, lediglich ein Stiefelgang war noch vorzusehen.
Städtebauförderung
Nach Abschluss der unter 3. dargestellten zeitaufwendigen Fördermittelakquise besteht nun grundsätzliches Einvernehmen zwischen dem Fördergeber und der Stadt Erlangen, wie der Gemeinbedarf - und nur dieser ist im Rahmen der Städtebauförderung zu berücksichtigen - in diesem Fall ermittelt wird. Die Regierung von Mittelfranken hält dabei an der grundsätzlichen Berechnungsweise anhand förderfähiger Flächen fest und ermittelt über deren Verhältnis zur Gesamtfläche den Anteil der förderfähigen Kosten. Diese werden dann wiederum zu 60% bezuschusst.
Die seitens des Fördergebers am 18.07.2016 per Email übersandte und lt. Auskunft der Regierung von Mittelfranken vorab mit der OBB abgestimmten Förderbetrachtung geht bei jetziger Planung von einem Förderbetrag in Höhe von ca. 4,1 Mio. € aus.
Ein tatsächlicher Förderantrag ist jedoch hierzu nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurf mit Kostenberechnung) erst noch zu stellen.
Förderung KfW
Die Planung erreicht das Ziel eines KfW-Effizienzhauses 55 und kann damit über das KfW-Förderprogramm „IKK- Energieeffizient Bauen und Sanieren“ gefördert werden. Neben zinsverbilligten Krediten beinhaltet das Förderprogramm auch einen Tilgungszuschuss in Höhe bis 250.000 €
Weitere Beteiligungen
Die Beteiligung der Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co.KG wird über Mietzahlungen finanziert. Die Vorfinanzierung übernimmt die Stadt Erlangen.
Finanzierungsübersicht BBGZ
Kosten |
Zuschuss/Beteiligung |
Bemerkung |
21,55
Mio. € |
|
Gesamt-Baukosten gem. Kostenschätzung |
-3,0
Mio. € |
FAG |
FAG-Mittel für die
Schulsportflächen der 3-fach-Halle |
0
Mio. € |
Dritte |
Mietbeteiligung der Pro Handball
Club Erlangen GmbH & Co.KG, Vorfinanzierung über die Stadt |
-0,25
Mio. € |
KfW |
als Tilgungszuschuss |
-4,1 Mio. € |
Städtebauförderung |
|
-7,35
Mio. € |
|
Zuschusshöhe und Einnahmen |
14,2
Mio. € |
|
Eigenmittel der Stadt Erlangen |
Auch die Varianten B1, B2 und C sehen jeweils eine Förderung durch FAG in Höhe von ca. 3 Mio. EUR und den KfW-Tilgungszuschuss vor.
Nur bei einer Umplanung (Variante C) ist für den Gemeinbedarfsanteil mit Zuschussmitteln der Städtebauförderung und einer Beteiligung der Pro Handball Club Erlangen GmbH & Co.KG zu rechnen – ebenso eine Neukonzeption entsprechend der Variante B2 mit entsprechenden Gemeinbedarfsflächen (Zuschussmittel der Städtebauförderung).
Investitionskosten: Ausstattung Amt 52 + Amt 40 (Federführung bei Amt 52) |
€ |
bei
IPNr.: 424F.400 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden:
- für das Familienzentrum
i. H. v. 80.000 EUR mit AOD bei Amt 51
- Vormerkung i. H. v. 21
Mio. EUR als Merkposten
sind nicht vorhanden:
Anlagen: Fraktionsantrag
von Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 127/2015 vom 21.07.2015
Grundrisse EG bis 2. OG,
Schnitte,
Freianlagenplan
Ermittlung der Städtebauförderung (Flächenzuweisung, Förderbetrachtung)