Betreff
Überarbeitung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 115/2015)
Vorlage
63/106/2016
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

1.

Alternative A):
Die Verwaltung wird beauftragt, § 2 Absatz 4 der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Erlangen wie folgt neu zu fassen:

 

„Ergibt sich bei der Ermittlung nach Abs. 1 ein Missverhältnis zu dem Zu- und Abfahrtsverkehr, der aufgrund besonderer, objektiv belegbarer Umstände für die jeweils beantragte Nutzung zu erwarten ist, ist die Zahl der notwendigen Stellplätze dem zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr entsprechend zu erhöhen oder zu verringern.“

o d e r

 

Alternative B):

Die Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Erlangen soll nicht geändert werden.

 

2.

Der Fraktionsantrag Nr. 115/2015 der Stadtratsfraktion der Grünen Liste ist damit hinsichtlich des Punktes „Carsharing“ bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Begründung:

 

Mit Antrag vom 07.07.2015 beantragte die Stadtratsfraktion der Grünen Liste unter anderem, die Stellplatzsatzung unter Berücksichtigung des Aspektes „Carsharing“ zu überarbeiten. Hierzu wurde als Beispiel die Stadt München herangezogen, die laut dem Fraktionsantrag den Stellplatzschlüssel auf 0,8 pro Wohnung reduziert habe, wenn der Nachweis zur Nutzung von Carsharing erbracht werde.

 

Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt mit der Stadt München aufgenommen, um sich nach der dortigen Praxis zu erkunden. Hierbei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es in der Stadt München keinen auf 0,8 Stellplätze pro Wohnung reduzierten Stellplatzschlüssel für Carsharing gibt.

 

Die Stellplatzsatzung der Stadt München hat lediglich eine sogenannte Öffnungsklausel, die es ermöglicht, die Anzahl der Stellplätze zu verringern, wenn durch objektiv belegbare Umstände nachgewiesen werden kann, dass eine geringere Stellplatzanzahl ausreichend ist.

Dieser Nachweis kann grundsätzlich auch mit Carsharing-Stellplätzen erbracht werden, wobei die Stadt München hier strenge Anforderungen stellt:

 

-       Es muss ein seriöses Carsharing-Konzept vorgelegt werden

-       Im Falle des Scheiterns muss es möglich sein, dass die eingesparten Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgerüstet werden können (z.B. durch Duplex-Stellplätze)

-       Es werden Bürgschaften verlangt, damit eine nachträgliche Stellplatzablöse gesichert ist

-       Es muss regelmäßig über die Verkehrssituation berichtet werden

 

Der vergünstigte Stellplatzschlüssel verursacht somit einen größeren Verwaltungsaufwand, die Anwendungsfälle sind laut Aussage der Stadt München eher gering. Insbesondere war der Mitarbeiterin aus München kein einziger Anwendungsfall der Vorschrift auf „Carsharing“ erinnerlich. Die Möglichkeit der Reduzierung wird vielmehr vorwiegend von Genossenschaftsprojekten genutzt; hierfür wurden und werden in München relativ aufwändige Konzepte entwickelt.

 

Die Stadt Würzburg hat eine identische Öffnungsklausel in ihrer Stellplatzsatzung, praktische Anwendungsfälle im Bereich des Carsharings gab es jedoch in Würzburg bisher nur wenige. Auch hier besteht die Verpflichtung, dass die Stellplätze nachträglich hergestellt werden müssen oder nachträglich abgelöst werden müssen, wenn das Konzept „Carsharing“ scheitert.

Andere Beispiele von bayerischen Kommunen sind nicht bekannt.

 

Grundsätzlich ist es natürlich auch in Erlangen möglich, die Stellplatzsatzung um eine solche Öffnungsklausel zu erweitern. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die Überprüfung von Carsharing-Konzepten, der Abschluss von Verträgen (teilweise inklusive Bürgschaftsverträgen) und regelmäßige Kontrollen einen nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie zusätzliche Kosten für die Bauherren bedeuten.

 

Die weitere Bearbeitung des Fraktionsantrags Nr. 115/2015 wird nach Abschluss des laufenden Meilensteins F des Verkehrsentwicklungsplans erfolgen. 


Anlage:          Fraktionsantrag der Grünen Liste-Stadtratsfraktion vom 07.07.2015,
                       Antragsnummer 115/2015