Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Zuge der Erörterung des o. g. Prüfungsberichtes in der Sitzung des Revisionsausschusses am 03.03.2016 blieb offen, wie die künftige Zuständigkeit hinsichtlich der formellen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten aussehen wird (Ziffer 5 b des Prüfungsberichts).
Seitens des Referates III wurde hierzu am 23.06.2016 mitgeteilt, dass die Beschlussfassung des Stadtrates unter Hinzuziehung des Beteiligungsmanagements auf Antrag des Betreuungsreferates (Referat III) erfolgen wird, wenn dies erforderlich ist. Die förmliche Anzeige an die Regierung von Mittelfranken wird künftig auch bei der EStW AG durch das Beteiligungsmanagement wahrgenommen.
Die Prüfungsfeststellung kann somit als erledigt betrachtet werden.