Antrag zur Errichtung einer angemessenen Wegebeleuchtung des Radweges über die Regnitzwiesen zwischen Pommernstraße und Wöhrmühle
In der Bürgerversammlung Am Anger wurde der Antrag gestellt den Radweg durch die Regnitz-wiesen von der Pommernstraße bis zur Wöhrmühle angemessen zu beleuchten.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung
vom 31.05.2016 wird aus naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Eine
Beleuchtung ist nicht zu installieren.
Der Antrag gilt hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Verbindungsweg zwischen Pommernstraße und Wöhrmühle verläuft über freies und natur-belassenes Gelände im Landschaftsschutzgebiet Regnitztal. Die Bürgerversammlung hat mehrheitlich die Beleuchtung des Weges beantragt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Eine Beleuchtung des Weges ist unter Berücksichtigung der Auflagen und Verbote des Land-schaftsschutzgebietes grundsätzlich nicht zulässig.
Im Allgemeinen werden durch die Stadt Erlangen öffentliche Verkehrsflächen in Abhängigkeit der Verkehrsbedeutung, Lage im Verkehrsnetz und vorhandener Konfliktsituation beleuchtet. Neben der Gewährleistung der Verkehrssicherheit liegt es auch in der Verantwortung der Stadt Erlangen Natur, Umwelt und Klima zu schonen und die vorhandenen Mittel sowohl energetisch, ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll und begründet einzusetzen. Dies führt je nach Lage (bebaute oder unbebaute und naturnahe Bereiche) und Verkehrssituation zu unterschiedlicher Priorisierung der einzelnen Belange.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In dem vorliegenden Fall sind alleine schon durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet die Priorisierungen von Natur und Landschaft klar definiert. Darüber hinaus ist auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit keine besondere Gefährdung zu erkennen, welche eine Verschiebung der Prioritäten und somit eine Ausnahmegenehmigung von den Auflagen und Verboten des Landschaftsschutzgebietes rechtfertigen würde.
Auch im Zusammenhang mit den aktuellen politischen Zielsetzungen zum Klima-, Natur- und Umweltschutz und der Reduzierung von vermeidbaren Lichtverschmutzungen ist eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Landschaftsschutzgebiet abzulehnen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Personalkosten
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag (Anlage 1)
Lageplan (Anlage 2)