hier: Ergänzende Stellungnahme der Stadt Erlangen
1. Die ergänzende Stellungnahme der Stadt Erlangen wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 2).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung einer Rampe in den Regnitzgrund im Bereich der Fürther Straße (s. Anlage 1) so weit voranzutreiben, dass der Bau der Rampe noch vor Sperrung der Schleusenstraße abgeschlossen ist.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind durch die Verwaltung im Haushalt für das Jahr 2018 zu
beantragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Negative städtebauliche, verkehrliche und umweltrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
Für den Radverkehr soll für die Dauer der bauzeitlichen Sperrung der Schleusenstraße eine attraktive Alternativroute zwischen Kriegenbrunn - Eltersdorf bereitgestellt werden.
Der Anlass soll genutzt werden, um eine dauerhafte Verbesserung der Radwege-Verbindung Frauenaurach – Bruck zu erreichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 21.07.2016 beauftragt im weiteren Verfahren die Interessen der Stadt Erlangen zu vertreten. Dies erfolgte durch die ergänzenden Stellungnahmen im Dezember 2015 und Juni 2016. Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert.
Die Verwaltung führt die Planungen für eine Fahrradrampe zum Regnitzgrund weiter fort, um deren Bau vor dem Baubeginn der Schleuse Kriegenbrunn im Jahr 2018 abzuschließen. Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1 Vorhaben
Das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg (WNA) plant als Vorhabenträger Ersatzneubauten für die Schleusen Erlangen (auf dem Gebiet der Gemeinde Möhrendorf) und Kriegenbrunn. Die bestehenden Schleusen sind zwischen 1966 und 1970 errichtet worden und aufgrund irreparabler Schäden zukünftig nicht mehr sicher zu betreiben. Während der Bauzeit wird eine Fläche zwischen der Schleuse und dem Ortsteil Kriegenbrunn als gemeinsames Bodenzwischenlager (trockenes Baggergut) für beide Baumaßnahmen genutzt.
Für die Maßnahme läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Eine zweite Auslegung der Planunterlagen wird in den nächsten Monaten erwartet, da sich Änderungen der Planung ergeben haben.
Der Baubeginn der Schleuse Kriegenbrunn ist aktuell für das Jahr 2018 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich ca. 10 Jahre (inkl. Rückbauten) betragen.
Während dieser Zeit sind die Brücke über den Main-Donau-Kanal und die Schleusenstraße für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
3.2 Verfahren
Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Süd – in Würzburg.
Die Auslegung der Planunterlagen fand u. a. bei der Stadt Erlangen vom 18.06.2015 bis 17.07.2015 statt.
Die Stellungnahme der Stadt Erlangen wurde in der Sitzung des UVPA am 21.07.2015 beschlossen und fristgerecht am 31.07.2015 an die Planfeststellungsbehörde gesendet.
Die Stellungnahme der Stadt Erlangen wurde am 01.12.2015 in Anwesenheit städtischer Vertreter behandelt. Dabei kam es nicht bei allen Einwendungen zu einer Einigung mit dem Träger des Vorhabens (TdV). Die Verwaltung hat erst während des Erörterungstermins von den Erwiderungen des TdV erfahren. Zur sachgerechten Beurteilung wurden deshalb noch im Dezember 2015 Ergänzungen und Klarstellungen zur städtischen Stellungnahme vom 30.07.2015 an den TdV und die Planfeststellungsbehörde gesendet.
Zentraler Inhalt des Schreibens war die Bedeutung der Wegverbindung der Schleusenstraße und die Notwendigkeit einer Behelfsbrücke (Wichtige Verbindungsfunktion, Schulwegesicherheit, Wegfall eines gewidmeten Weges, Dauer der Baumaßnahme). Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (WNA) lehnte eine solche Brücke ab. Technisch sei diese nur mit sehr hohem finanziellem Aufwand und einem großen Eingriff in die Natur umzusetzen.
Während eines Ortstermins am 14.04.2016 zeigte die Verwaltung dem Vorhabensträger deshalb mögliche Alternativen für den Fuß- und Radverkehr auf. Gemäß den getroffenen Absprachen mit dem Vorhabensträger erstellte die Verwaltung eine ergänzende Stellungnahme.
3.3 Stellungnahme der Verwaltung
Statt einer Aufrechterhaltung der ursprünglichen Wegeverbindung über die Schleusenstraße, mittels einer Behelfsbrücke, wird in der beiliegenden Stellungnahme der Stadt Erlangen eine andere Streckenführung des Radverkehrs gefordert (s. Anlage 1). Da bei dieser Lösung der Übergang in den Regnitzgrund im Osten aktuell nur durch Treppen möglich ist, soll hier eine Wegerampe gebaut werden. Zudem ist die Zuwegung zu ertüchtigen. Es wird davon ausgegangen, dass die Planfeststellungsbehörde den Bau einer temporären Rampe und die Ertüchtigung des Zuwegs zur Auflage im Planfeststellungsverfahren macht. Diese Kosten wären dann durch den Vorhabensträger zu tragen.
Die Verbesserung der genannten Wegebeziehung stellte bereits seit längerem ein Planungsziel der Stadt dar. Amt 66 hat bereits Vorplanungen zur Wegerampe erstellt. Deshalb wurde statt einer temporären Rampe eine dauerhafte Lösung vorgeschlagen. Die zusätzlichen Kosten für die dauerhafte Rampe wären von der Stadt Erlangen zu tragen. Dieser Vorschlag wurde nach dem Vortrag eines Vertreters des WNA, in der Sitzung des UVPA am 26.01.2016, bereits diskutiert.
Durch die Kostenbeteiligung des WNA würden sich Synergien ergeben. Durch die Rampe lässt sich außerdem die übergeordnete Wegeverbindung zwischen Herzogenaurach und der Erlanger Innenstadt verbessern, denkbar wäre hier auch ein Radschnellweg. Die bestehenden Anschlüsse an das Wegenetz in die Innenstadt und die Erreichbarkeit des S-Bahnhaltepunktes Bruck mit dem Fahrrad von Frauenaurach und Kriegenbrunn aus, stellen weitere Vorteile dar.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 541.821
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1.
Übersichtsplan
2. Ergänzende Stellungnahmen der Stadt Erlangen vom 04.07.2016