(1) Die Weiterführung des Modellprojektes „Optimierte Lernförderung“ für das Schuljahr 2016/2017 wird beschlossen.
(2) Anträge weiterer Schulen, die eine Aufnahme in das Modellprojekt beantragen, werden positiv verbeschieden.
(3) Die von der FAU durchgeführte Evaluation wird erstmals im Bildungsausschuss am 26.07.2016 vorgestellt. Die Mitglieder des Sozialausschusses und des Sozialbeirates werden hierzu eingeladen.
Weiterführung
des Modellprojektes
Das in der Stadt Erlangen seit dem Schuljahr 2012/ 2013 eingeführte Modellprojekt „Optimierte Lernförderung“ hat sich in den vergangenen Schuljahren als ein sehr effektives Instrument der Lernförderung erwiesen. Allein die Berichte der teilnehmenden Schulen über die Erfolge der Lernförderung und über das sich in den Schulen durch dieses Projekt spürbar veränderte Schulklima lassen am Erfolg dieses Projekts keine Zweifel.
Im Schuljahr 2015/2016 wurde das Projekt durch die FAU – Lehrstuhl für Pädagogik und Medienpädagogik – evaluiert. Die Evaluation ist abgeschlossen, wird allerdings– auf Wunsch von Ref. IV – erst im Bildungsausschuss am 26.07.2016 präsentiert.
Nach ersten Aussagen der vhs ist das Ergebnis der Evaluation sehr positiv und befürwortet eine Weiterführung des Projekts.
Wie bereits mehrfach berichtet, ist es zudem erklärter Wille der Stadtspitze dieses Projekt weiterzuführen. Evtl. konkrete Veränderungen in der Ausgestaltung können erst bei Vorlage der Ergebnisse der Evaluation erarbeitet, überlegt und beschlossen werden.
Daher wird aus folgenden Gründen - bereits vor endgültiger Vorlage dieser Studie - die grundsätzliche Weiterführung des Projektes für das Schuljahr 2016/2017 beschlossen:
· Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.05.2016 wurden bereits Personalressourcen bei der vhs zum 01.09.2016 für das Schuljahr 2016/2017 für dieses Projekt bewilligt. Dies kann als richtungsweisende Entscheidung für das Modellprojekt gewertet werden.
· Auch die Schulen benötigen – wie die vhs - bereits jetzt für das kommende Schuljahr Planungssicherheit; die vorbereitenden Arbeiten für das neue Schuljahr müssen Ende dieses Schuljahres beginnen.
· Sowohl die bisherigen Einschätzungen der Schulleiter wie der vhs (bezgl. der Evaluation) erfordern – im Sinne der Förderung der benachteiligten Kinder und Jugendlichen – eine Weiterführung des Projektes
Sitzung
des Bildungsausschusses am 26.07.2106
Die Evaluationsergebnisse des Modellprojektes „Optimierte Lernförderung“ werden am 26.07.2016 im Bildungsausschuss präsentiert. Da es sich bei der Lernförderung um eine der Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket handelt und insbesondere die Mitglieder des Sozialausschusses und des Sozialbeirates dieses Projekt sehr eng begleitet und letztlich befürwortet haben, werden die Mitglieder des Sozialausschusses und des Sozialbeirates zur Sitzung des Bildungsausschusses geladen werden.
Bundesweites
Interesse am Modellprojekt
Im
Rahmen der Beratungen zum 9. Gesetz zur Rechtsvereinfachung des SGB II gab es
auch Überlegungen die Lernförderung in das SGB VIII (als eine Leistung der
Jugendhilfe) zu verlagern.
In diesem Kontext fand auf Einladung der Bundestagesabgeordneten – Frau Dagmar
Schmitt – eine Expertenanhörung statt, in welchem die Stadt Erlangen die
Gelegenheit erhielt das Modellprojekt vorzustellen.
Der Modellversuch „Optimierte Lernförderung“ in Erlangen fand dabei viel Anerkennung und bundesweite Beachtung.
Teilnehmende
Schulen im Schuljahr 2015/2016
Im Schuljahr 2015/2016 nahmen folgende Schulen am Modellprojekt teil:
• Eichendorff – Mittelschule
• Hermann-Hedenus-Mittelschule
• Ernst-Penzoldt-Mittelschule
• Werner-von-Siemens-Realschule
• Pestalozzischule
• Max- und Justine-Elsner-Schule
• Mönauschule
• Loschge-Grundschule
• Grundschule Erlangen-Büchenbach
Folgende Schulen haben Interesse signalisiert; das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen:
• Hermann-Hedenus-Grundschule
• Grundschule Tennenlohe
• Adalbert-Stifter-Schule
• Friedrich-Rückert-Schule
Entwicklung
der Kosten im Schuljahr 2015/2016
Der Anlage 1 können die Kosten pro Schuljahr für das Modellprojekt „Optimierte Lernförderung“ entnommen werden. In den vergangenen drei Schuljahren sind die Kosten wie bereits beschrieben deutlich gestiegen. Trotz der mit den Schulen vereinbarten Eckpunkte werden die Gesamtkosten im Projekt erneut in erheblichem Maße ansteigen. Eine Hochrechnung der Kosten für das Schuljahr 2015/2016 (siehe Tabelle) ergibt Kosten für dieses Schuljahr in Höhe von ca. 685.840,00 €.
Von diesen Kosten entfällt ein Betrag in Höhe von 279.530 € auf Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diese Leistungen werden nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in voller Höhe vom Land an die Kommune erstattet und werden nicht über die unzureichende Bundeserstattung nach §46 Abs. 6 – 8 SGB II abgewickelt.
Anlagen: Übersicht Lernförderung 2015 mit Hochrechnung bis Juli 2016