DA Bau-Beschluss Ausführungsplanung Straßenbau
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Ausführungsplanung zur verkehrlichen Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 350/5, Gem. Frauenaurach über die Straße Klosterwald gemäß
1 Lageplan und Regelquerschnitte M 1:250/ M 1:50
1 Höhenplan M 1:250/50
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur verkehrlichen Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 350/5, Gem. Frauenaurach soll auf Grundlage des BWA-Beschlusses vom 27.01.2015 die Straße Klosterwald im Rahmen des Erschließungsvertrages ausgebaut werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Basis des von der Stadt Erlangen und der Erschließungsträgerin im April 2016 unterzeichneten Erschließungsvertrages wurde durch das Ingenieurbüro Valentin Maier Bauingenieure AG in Abstimmung mit der Verwaltung die beiliegende Ausführungsplanung erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über den bestehenden Straßeneinlauf gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.
Im Ausbaubereich soll eine neue Beleuchtungsanlage, bestehend aus drei 6,0 m hohen ALU-Lichtmasten mit energieeffizienten Natriumdampfhochdruckleuchten analog zur bestehenden Beleuchtung im Verlauf der Straße, erstellt werden.
Das Teilstück der Straße Klosterwald soll nach Maßgabe des Städtebaulichen Vertrages aus-gebaut und damit neu hergestellt und anschließend öffentlich gewidmet werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Die Vorhabensträgerin plant anschließend die Maßnahme auszuschreiben und noch in 2016 baulich umzusetzen.
Die Herstellungskosten für die von der Stadt Erlangen zu übernehmende Verkehrsfläche be-laufen sich gemäß Kostenberechnung vom 15.03.2106 auf Basis des Bauentwurfes auf ca. 64.000,- Euro und werden entsprechend den Regelungen des Erschließungsvertrages von der Vorhabensträgerin getragen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten: |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
23.5.2016 gez. i.A. Grasser
Anlagen: Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2: Lageplan, Regelquerschnitte
Anlage 3: Höhenplan