Betreff
Grundsatzfestlegungen für weitere Planungsschritte am Projekt "KuBiC Frankenhof in Erlangen"
Vorlage
242/144/2016
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Für die weitere Planung des Projekts „KuBiC Frankenhof in Erlangen“ werden folgende Grundsatzfestlegungen beschlossen:

 

1.)    Die für das Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen KfZ-Stellplätze werden abgelöst.

2.)    Die künftige Grundstückgrenze verläuft an der westlichen Außenfassade des Gebäudes, die bauordnungsrechtlich notwendige Brandwand ist derzeit vorzusehen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Projekt „KuBiC Frankenhof in Erlangen“ befindet sich derzeit in der Endphase der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2). Ein Vorabzug der Grundrisspläne liegt dieser Vorlage z.K. bei.

Die weitere Planung sieht aktuell folgende zeitliche Eckpunkte vor:

 

Fertigstellung der Vorentwurfsplanung (LP 2)
incl. Kostenschätzung

Ende Juni 2016

Vorplanungsbeschluss nach § 5.4 DA-Bau
mit Freigabe der Entwurfsplanung

Juli 2016

Erstellung der Entwurfsplanung (LP 3)
incl. Kostenberechnung

bis Ende 2016

Entwurfsplanungsbeschluss nach § 5.5.3 DA-Bau
mit Freigabe der weiteren Planungs-/Bauphase

Anfang 2017

Ende der uneingeschränkten Nutzung des Frankenhofs

31.03.2017

Genehmigungs-, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe

erstes Halbjahr 2017

voraussichtliche Bauzeit

3. Quartal 2017
bis Ende 2019

 

Für die weiteren Planungsschritte und v.a. um die erforderliche wirtschaftliche und belastbare Kostenschätzung nach DA-Bau vorlegen zu können, müssen nun im Vorfeld zum Vorplanungsbeschluss folgende Grundsatzfestlegungen getroffen werden:

 

 

Zum Antrag 1: Stellplatzablöse

 

Bauordnungsrechtlich sind für die Maßnahme „KuBiC Frankenhof in Erlangen“ 150 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Diese können lt. Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen abgelöst oder real errichtet werden. Hierzu wurden drei möglich Varianten - Ablöse, Teilablöse und Unterbringung in einer Tiefgarage - geprüft.

 

Variante 1

Ablöse der 150 geforderten Stellplätze (150 x 11.500 €):

Gesamtkosten: 1.725.000 €

 

Variante 2

eingeschossige Tiefgarage unter der an den Frankenhofkomplex westlich angrenzenden Sportfläche des CEG:
geschätzte Gesamtkosten: 3.650.000 €

 

Variante 3

2- geschossige Tiefgarage unter dem östlichen Neubautrakt (Wegfall von Nebenraumflächen) an der Südlichen Stadtmauerstraße mit insgesamt 32 Stellplätzen und einer Ablöse von 118 Stellplätzen:

Kosten Tiefgarage: 1.300.000 € + Ablöse (118 * 11.500 €):

geschätzte Gesamtkosten: 2.657.000 €

 

 

Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen die vollständige Ablöse der Stellplätze
(Variante 1):

-        Im Umfeld des Frankenhofs bestehen verschiedene Parkmöglichkeiten (u.a. die Parkhäuser Henkestraße, Arcaden, Neuer Markt) die in wenigen Gehminuten vom Frankenhof zu erreichen sind.

-        Der Frankenhof ist als Einzeldenkmal nach bayerischem Denkmalschutzgesetz gelistet. Die Realisierung von Tiefgaragenstellplätzen im baulichen Zusammenhang mit dem Bestand hätte einen nicht unerheblichen Eingriff in die Bausubstanz des Frankenhofs zur Folge, der bei einer finanziellen Ablöse nicht gegeben ist.

-        Eine eigene Parkmöglichkeit am künftigen KuBiC würde einen erheblichen Zu- und Abfahrtsverkehr u.a. auch in den Abendstunden hervorrufen. Eine Störung der Nachbarschaft wäre kaum zu vermeiden.

-        Die bisherige Nutzung des Frankenhofs war ohne das Angebot einer größeren Anzahl an Besucherparkplätzen möglich.

-        Bei der Ablöse kommt es zu einer erheblichen Kosteneinsparung gegenüber der Realisierungsvariante von mind. 1,925 Mio. EUR. Die Variante 1 ist damit die mit Abstand wirtschaftlichste Möglichkeit.

 

 

Zu Antrag 2:Schnittstelle Hallenbad

 

Laut Auslobungstext des Architektenwettbewerbs konnten die Entwurfsverfasser von einem Abbruch des jetzigen Hallenbads ausgehen. Lediglich der Zugang zum Bad musste bis zum Zeitpunkt der Schließung gewährleistet sein. Mit Inbetriebnahme des Frei-/Hallenbads West im Jahr 2017 existiert dann ein Ersatz für das Frankenhof-Bad.

 

Nach aktuellem Zeitplan fallen nun die potentielle Schließung des Hallenbads und der Baubeginn für den Kultur- und Bildungscampus zeitlich zusammen.

 

Der jetzigen Planung wird daher zugrunde gelegt, dass das Hallenbad zu Baubeginn des KuBiC abgebrochen wird bzw. ist. Auf der westlichen Grundstücksgrenze wird dann lediglich eine Brandwand in der Höhe der Gebäudestruktur des neuen KuBiC Frankenhof ohne Beachtung der jetzigen Hallenbadfassade oder der noch unterhalb des Bestandsgebäudes liegenden Fundamente vorgesehen, die später eine grenzständige Nachbarbebauung ermöglicht.

 


Anlagen:             Lageplan Bestand

                               Vorabzug Grundrisspläne Vorentwurf (KG bis 7.OG)