Der Bericht des Revisionsamtes vom 11.08.2016 über die Ermittlung des baulichen Zustands der städtischen Liegenschaften im Bereich Hoch- und Tiefbau mit anschließenden Empfehlungen für Verwaltung und Politik (Nr. 01/2016) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 24.08.2016 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und
Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
Das Amt für Gebäudemanagement hat keine Stellungnahme abgegeben und damit
signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht
Einverständnis besteht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von den beteiligten Dienststellen umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen der beteiligten Dienststellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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