Der Erlanger Mietspiegel wird im Jahr 2017 neu erstellt.
Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2017 sind
bei Referat II zum Haushalt
anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Neuerstellung des Mietspiegels im Jahr 2017 wird sichergestellt, dass in Erlangen weiterhin eine verlässliche und einfach zugängliche Datenquelle für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete vorliegt. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nicht nur im Zusammenhang mit Mieterhöhungsbegehren, sondern auch für die Festsetzung der Miethöhe bei Neuvermietungen („Mietpreisbremse“) oder bei der Berechnung der angemessenen Wohnkosten für ALG-II-Empfänger benötigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der im Jahr 2013
erstellte und im Jahr 2015 mittels Preisindex fortgeschriebene qualifizierte
Mietspiegel der Stadt Erlangen muss für das Jahr 2017 neu erstellt werden. Laut
§ 558d BGB kann ein qualifizierter Mietspiegel nur einmal fortgeschrieben
werden und muss nach vier Jahren neu erstellt werden.
Eine
Neuerstellung beinhaltet eine aktuelle Erhebung der Mietpreise von bestehenden
Mietverhältnissen zusammen mit Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der
Wohnung. Für den Erlanger Mietspiegel ist dafür eine repräsentative Befragung
bei Mieterhaushalten vorgesehen.
Ohne Neuerstellung könnte der Mietspiegel als sog. „einfacher Mietspiegel“ weiter gelten, die Aussagefähigkeit und damit auch Verwendbarkeit wären jedoch stark eingeschränkt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In Zusammenarbeit
mit den Verbänden der Mieter und Vermieter führt die städtische Statistikstelle
die Erstellung des neuen Mietspiegels durch. Dazu gehören u.a. die Konzeption
der Stichprobe, die Entwicklung des Fragenkatalogs und des Fragebogens, die
Durchführung der Erhebung, die Datenaufbereitung und –kontrolle sowie die
Gestaltung des fertigen Mietspiegels. Die Auswertung der Daten nach der
Regressionsmethode wird an ein spezialisiertes Institut vergeben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
35.000 € |
bei
versch. Sachkonten |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: