Der
Bau- und Werksausschuss beschließt:
Der
vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung des Gossenareals - Nord
1
Lageplan M:
1:100 Plan-Nr.
2-1602.1-A
1 Höhenplan M:
1:200 Plan-Nr.
2-1602.3-A
1 Regelquerschnitt M:
1:20 Plan-Nr.
2-1602.4.1-A
1 Regelquerschnitt M:
1:20 Plan-Nr.
2-1602.4.2-A
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das
Gossenareal-Nord (u.a. Zufahrt Landratsamt) soll verkehrstechnisch erschlossen
werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur verkehrstechnischen Erschließung des Gossenareals-Nord
wurde am 02.02.2015 ein Erschließungsvertrag geschlossen. Darin verpflichtet
sich die Vorhabenträgerin der Stadt die auf Grundlage der genehmigten und mit
ihr abgestimmten Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch
den Bau- und Werksausschuss vorzulegen.
In Abstimmung mit den
beteiligten städtischen Dienststellen wurde durch das von der Vorhabenträgerin
beauftragte Ing.-Büro Johannes Henschel, 91220 Schnaittach, die
Ausführungsplanung für die Stichstraße (Eigentümerweg) und den Anpassungen in
der Güterbahnhofstraße (Neubau Linksabbiegespur sowie Geh- und Radweg)
ausgeführt.
Die Querschnittsaufteilungen
und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßeneinläufe der städtischen Kanalisation
zugeführt.
Die
vorhandene Straßenbeleuchtung wird an die neue Straßengeometrie angepasst und
umgebaut. Zur Einbindung in den vorhandenen Leuchtenbestand
(Natriumdampfhochddruck Lampen) des Straßenzuges kommen technische Leuchten mit
energieeffizienten Natriumdampfhochdruck Lampen zum Einsatz. Die Leuchten
werden auf Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 10 m mit einem Ausleger von
2 m montiert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte
Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Lt.
Angaben des von der Vorhabenträgerin beauftragten Ing.-Büros sollen die
Erschließungsarbeiten in der Zeit von Juni 2016 bis August 2016 durchgeführt
werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenberechnung des Ing.-Büro
Johannes Henschel ergibt folgende Kostengrößen:
-Straßen- und Wegebau (Umbau Güterbahnhofstraße) ca. 283.500,- €
-Beleuchtung ca.
12.500,- €
Gemäß dem Vertrag zur
verkehrlichen Erschließung verpflichtet sich die Vorhabenträgerin „S&P
Stadtbau Objekt 1 GmbH & Co.KG“ zur Herstellung der gesamten
Erschließungsanlage auf eigene Kosten.
Nach
endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung
erfolgt die Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten: Straßenbau: |
|
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf
IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
23.03.2016, gez. Deuerling
Anlagen: Übersichtslageplan
(Anlage 1)
Lageplan (Anlage
2)
Höhenplan (Anlage
3)
Regelquerschnitt
(Anlage 4)
Regelquerschnitt
(Anlage 5)