1.
Die
Stadt Erlangen erklärt sich bereit, den Ausstellungsbetrieb des Kunstmuseums
Erlangen in städtische Zuständigkeit und Trägerschaft zu übernehmen. Dazu wird
das Kunstmuseum als eigene Einrichtung dem Referat IV zugeordnet.
2.
Die
Stadt erklärt sich weiterhin bereit, die Sammlung, die sich derzeit im Eigentum
des Vereins Kunstmuseum Erlangen e.V. befindet, entsprechend den Wünschen des
Vereins in städtisches Eigentum oder städtischen Besitz zu übernehmen.
3.
Für
die Kuratierung der übernommenen Sammlung des Kunstmuseums sowie die Leitung
der Einrichtung einschließlich der Gestaltung von Ausstellungen stellt die
Stadt eine hauptamtliche Stelle zur Verfügung. Eine Kooperation mit der
ehrenamtlichen Arbeit aus dem Verein wird angestrebt.
4.
Das
Kunstmuseum Erlangen soll bis auf weiteres in den jetzigen Räumen fortgeführt
werden. Um dem Verein die Anmietung der Räume und deren entgeltfreie
Überlassung an die Stadt zu ermöglichen, erhöht die Stadt ihren Zuschuss an den
Verein im Rahmen der Kulturförderung auf 30.000 Euro jährlich. Das Budget des
Amtes 41 / Kulturförderung ist entsprechend anzupassen. Für 2016 ist eine
anteilige Mittelnachbewilligung erforderlich. Zusätzlich sind 10.000 Euro für
die laufenden Aufwendungen aus dem Betrieb des Kunstmuseums für das
Haushaltsjahr 2017 anzumelden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit
dem Verein Kunstmuseum e.V. auf der Basis dieser Eckpunkte eine Vereinbarung
abzuschließen, Deren Laufzeit soll 10 Jahre betragen, möglichst mit einer
Verlängerungsoption.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Analog dem Beschluss des Stadtrats vom 30. 07. 2009 übernimmt die Stadt
Erlangen auf Wunsch des Vereins Kunstmuseum Erlangen e.V. Sammlung und
Ausstellungsbetrieb des Kunstmuseums in städtische Trägerschaft. Sie will damit
Sammlung wie Museumsbetrieb dauerhaft in der Stadt und für die Region erhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Verein Kunstmuseum ist 2015 an das Kulturreferat herangetreten mit
der Bitte, Sammlung und Ausstellungsbetrieb in städtische Trägerschaft zu
übernehmen, um deren dauerhaften Erhalt zu sichern. Anlass dafür war eine
personelle Entwicklung im Verein, die einen weiteren Museumsbetrieb allein in
ehrenamtlicher Arbeit nicht mehr sicherstellen kann.
Bis auf weiteres stehen für das Kunstmuseum die angemieteten Räume im
Loewenichschen Palais zur Verfügung. Der Eigentümer ist bereit, diese dem
Verein auch weiterhin mietweise zu überlassen.
Sammlungsankäufe und Ausstellungen werden bisher ausschließlich
ehrenamtlich organisiert und über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.
Zur Übernahme des Kunstmuseums als städtische Einrichtung sind folgende
Rahmenbedingungen in einem Vertrag festzulegen:
·
Der
Förderverein für das Kunstmuseum mietet die schon bisher vom Kunstmuseum
genutzten Räume (Ausstellungsfläche im 1. OG sowie Lagerflächen im Keller) vom
Eigentümer an und erhält dazu im Rahmen der Kulturförderung einen Zuschuss der
Stadt. Mietkosten und Mietnebenkosten, die über den städtischen Zuschuss
hinausgehen, trägt (wie bisher) der Förderverein. *)
·
Der
Verein überlässt diese Räume der Stadt unentgeltlich für Ausstellungen
insbesondere regionaler zeitgenössischer Kunst bzw. in Zusammenarbeit mit
regionalen Künstlern. Räume und Programm tragen die Bezeichnung „Kunstmuseum
Erlangen“.
·
Die
Stadt sagt die Übernahme der Sammlung und des Museums zu und stellt dafür eine
hauptamtliche Kuratorenstelle zur Verfügung. Dem Verein wird das Recht
eingeräumt, bis zu drei Ausstellungen im Jahr in den Räumen des Kunstmuseums
selbständig zu organisieren und zu finanzieren. Er kann dabei die Bestände der
Sammlung einbeziehen.
·
Die
Stadt verpflichtet sich zum Erhalt der Sammlung. Beim Verkauf einzelner Objekte
ist er Erlös zweckgebunden für den Ankauf neuer Sammlungsgegenstände. Vorher
soll der Kulturausschuss beteiligt werden.
·
In dem
Vertrag ist die Bereitschaft des Vereins festzuhalten, mit ehrenamtlicher
Tätigkeit sowie Spenden- und Sponsorenakquise (wie bisher) im Rahmen seiner
Möglichkeiten die Tätigkeit des Kunstmuseums zu unterstützen. Er erfüllt damit
seine Aufgabe als Förderverein.
*) Der
Vorstand des Vereins weist auf Folgendes hin: „Da der Verein Kunstmuseum e.V.
nur von Mitgliedsbeiträgen (3000.-€ pro Jahr) und Sponsorengeldern lebt, die
keine immerwährenden, festen Größen sind, sondern sich jederzeit ändern können,
besteht die Möglichkeit, dass der Haushalt des Vereins auch ins Minus geraten
könnte, (das bedeutet: sein Etat liegt unter den 18.000.-€ ) und dann seinen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte. Deswegen wäre
eine bessere Zukunftssicherung,
die Stadt übernimmt die fixen Nebenkosten und der Verein könnte je nach
seinen Sponsorenmitteln den Betrieb aufrechterhalten, je nach Budget die eigenen
Ausstellungen finanzieren und auch die geplanten Ausstellungen des zukünftigen städtischen
Kurators unterstützen , sowie die Weiterentwicklung der Sammlung finanzieren. Es
ist nämlich kein Haushalt für den städtischen Kurator vor- gesehen. Der städtische
Zuschuss (5000.-€ pro Jahr) an das Kunstmuseum zur Anmietung des Frauenauracher-Depots würde wegfallen, da
die Stadt als Eigentümer der Sammlung, diese in ihren eigenen, vom Stadtmuseum
angemieteten Räumen, unterbringt. Diesen Zuschuss von 5000.-€
könnte man für die Nebenkosten verwenden, es verblieben dann noch 13.000.-€
pro Jahr.“
Anmerkung Ref IV: Mit Übernahme der Sammlung durch die Stadt entfallen
die hälftigen Mietzahlungen für die Depotfläche, die der Verein jetzt an die
Stadt leistet. Der jetzige Zuschuss der Kulturförderung in Höhe von 5.000,-
Euro an den Verein kann mit dem künftigen Zuschuss von 30.000,- Euro verrechnet
werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ ----- |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
noch
zu benennen; |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Zuschuss
Kulturförderung |
bis zu
30.000,- € |
bei
Sachkonto: |
10.000,- € |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind weder im Budget von Amt 41 (Kulturförderung) noch bei Ref IV vorhanden.