Betreff
Zukunft des Kunstmuseums
Vorlage
IV/030/2016
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Stadt Erlangen erklärt sich bereit, den Ausstellungsbetrieb des Kunstmuseums Erlangen in städtische Zuständigkeit und Trägerschaft zu übernehmen. Dazu wird das Kunstmuseum als eigene Einrichtung dem Referat IV zugeordnet.

2.    Die Stadt erklärt sich weiterhin bereit, die Sammlung, die sich derzeit im Eigentum des Vereins Kunstmuseum Erlangen e.V. befindet, entsprechend den Wünschen des Vereins in städtisches Eigentum oder städtischen Besitz zu übernehmen.

3.    Für die Kuratierung der übernommenen Sammlung des Kunstmuseums sowie die Leitung der Einrichtung einschließlich der Gestaltung von Ausstellungen stellt die Stadt eine hauptamtliche Stelle zur Verfügung. Eine Kooperation mit der ehrenamtlichen Arbeit aus dem Verein wird angestrebt.

4.    Das Kunstmuseum Erlangen soll bis auf weiteres in den jetzigen Räumen fortgeführt werden. Um dem Verein die Anmietung der Räume und deren entgeltfreie Überlassung an die Stadt zu ermöglichen, erhöht die Stadt ihren Zuschuss an den Verein im Rahmen der Kulturförderung auf 30.000 Euro jährlich. Das Budget des Amtes 41 / Kulturförderung ist entsprechend anzupassen. Für 2016 ist eine anteilige Mittelnachbewilligung erforderlich. Zusätzlich sind 10.000 Euro für die laufenden Aufwendungen aus dem Betrieb des Kunstmuseums für das Haushaltsjahr 2017 anzumelden.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Kunstmuseum e.V. auf der Basis dieser Eckpunkte eine Vereinbarung abzuschließen, Deren Laufzeit soll 10 Jahre betragen, möglichst mit einer Verlängerungsoption.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Analog dem Beschluss des Stadtrats vom 30. 07. 2009 übernimmt die Stadt Erlangen auf Wunsch des Vereins Kunstmuseum Erlangen e.V. Sammlung und Ausstellungsbetrieb des Kunstmuseums in städtische Trägerschaft. Sie will damit Sammlung wie Museumsbetrieb dauerhaft in der Stadt und für die Region erhalten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Verein Kunstmuseum ist 2015 an das Kulturreferat herangetreten mit der Bitte, Sammlung und Ausstellungsbetrieb in städtische Trägerschaft zu übernehmen, um deren dauerhaften Erhalt zu sichern. Anlass dafür war eine personelle Entwicklung im Verein, die einen weiteren Museumsbetrieb allein in ehrenamtlicher Arbeit nicht mehr sicherstellen kann.

Bis auf weiteres stehen für das Kunstmuseum die angemieteten Räume im Loewenichschen Palais zur Verfügung. Der Eigentümer ist bereit, diese dem Verein auch weiterhin mietweise zu überlassen.

Sammlungsankäufe und Ausstellungen werden bisher ausschließlich ehrenamtlich organisiert und über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.

Zur Übernahme des Kunstmuseums als städtische Einrichtung sind folgende Rahmenbedingungen in einem Vertrag festzulegen:

·         Der Förderverein für das Kunstmuseum mietet die schon bisher vom Kunstmuseum genutzten Räume (Ausstellungsfläche im 1. OG sowie Lagerflächen im Keller) vom Eigentümer an und erhält dazu im Rahmen der Kulturförderung einen Zuschuss der Stadt. Mietkosten und Mietnebenkosten, die über den städtischen Zuschuss hinausgehen, trägt (wie bisher) der Förderverein. *)

·         Der Verein überlässt diese Räume der Stadt unentgeltlich für Ausstellungen insbesondere regionaler zeitgenössischer Kunst bzw. in Zusammenarbeit mit regionalen Künstlern. Räume und Programm tragen die Bezeichnung „Kunstmuseum Erlangen“.

·         Die Stadt sagt die Übernahme der Sammlung und des Museums zu und stellt dafür eine hauptamtliche Kuratorenstelle zur Verfügung. Dem Verein wird das Recht eingeräumt, bis zu drei Ausstellungen im Jahr in den Räumen des Kunstmuseums selbständig zu organisieren und zu finanzieren. Er kann dabei die Bestände der Sammlung einbeziehen.

·         Die Stadt verpflichtet sich zum Erhalt der Sammlung. Beim Verkauf einzelner Objekte ist er Erlös zweckgebunden für den Ankauf neuer Sammlungsgegenstände. Vorher soll der Kulturausschuss beteiligt werden.

·         In dem Vertrag ist die Bereitschaft des Vereins festzuhalten, mit ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Spenden- und Sponsorenakquise (wie bisher) im Rahmen seiner Möglichkeiten die Tätigkeit des Kunstmuseums zu unterstützen. Er erfüllt damit seine Aufgabe als Förderverein.

*)  Der Vorstand des Vereins weist auf Folgendes hin: „Da der Verein Kunstmuseum e.V. nur von Mitgliedsbeiträgen (3000.-€ pro Jahr) und Sponsorengeldern lebt, die keine immerwährenden, festen Größen sind, sondern sich jederzeit ändern können, besteht die Möglichkeit, dass der Haushalt des Vereins auch ins Minus geraten könnte, (das bedeutet: sein Etat liegt unter den 18.000.-€ ) und dann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte. Deswegen wäre

 eine bessere Zukunftssicherung, die Stadt übernimmt die fixen Nebenkosten und der                     Verein könnte je nach seinen Sponsorenmitteln den Betrieb aufrechterhalten, je nach                     Budget die eigenen Ausstellungen finanzieren und auch die geplanten Ausstellungen                    des zukünftigen städtischen Kurators unterstützen , sowie die Weiterentwicklung der                    Sammlung finanzieren. Es ist nämlich kein Haushalt für den städtischen Kurator vor-                    gesehen. Der städtische Zuschuss (5000.-€ pro Jahr) an das Kunstmuseum zur                     Anmietung  des Frauenauracher-Depots würde wegfallen, da die Stadt als Eigentümer der Sammlung, diese in ihren eigenen, vom Stadtmuseum angemieteten Räumen, unterbringt. Diesen Zuschuss von  5000.-€  könnte man für die Nebenkosten verwenden, es verblieben dann noch 13.000.-€ pro Jahr.“


Anmerkung Ref IV: Mit Übernahme der Sammlung durch die Stadt entfallen die hälftigen Mietzahlungen für die Depotfläche, die der Verein jetzt an die Stadt leistet. Der jetzige Zuschuss der Kulturförderung in Höhe von 5.000,- Euro an den Verein kann mit dem künftigen Zuschuss von 30.000,- Euro verrechnet werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

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bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):
für Leiter/Kurator

noch zu benennen;
Stelle vorhanden

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Zuschuss Kulturförderung

bis zu 30.000,- €

bei Sachkonto:

Grundbudget Kunstmuseum

10.000,- €

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind weder im Budget von Amt 41 (Kulturförderung) noch bei Ref IV vorhanden.