Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (Entwurf vom 04.02.2016, Anlage) wird beschlossen.
Als Folge der am 26.11.2015 durch den Stadtrat beschlossenen Referatsneugliederung ab dem 01. März 2016 ist eine Anpassung der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) erforderlich. In diesem Zuge sollen auch Änderungen eingearbeitet werden, die sich aus der Rechtsprechung und einer Aktualisierung der Mustersatzung für Eigenbetriebe des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ergeben.
Nachfolgend werden die in der Anlage synoptisch dargestellten Änderungen einzeln begründet:
Zu § 1 Abs. 3:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur einfacheren Bezugnahme wurden die
Aufgaben nummeriert.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.01.2010
entschieden, dass der Erlass von Abgabebescheiden und alle weiteren Maßnahmen
im Vollzug und in der Vollstreckung durch einen Eigenbetrieb eines
ausdrücklichen gemeindlichen Organisationsaktes in der Betriebssatzung
bedürfen. Diese Ermächtigung war in der bisherigen Satzung nicht enthalten.
Zu § 4 Abs 1:
Anpassung an die Referatsneugliederung und den Wechsel der 1. Werkleiterin ab
dem 01.03.2016 sowie Anpassung an die Mustersatzung des VKU.
Zu § 4 Abs. 2:
Nr. 1.: Anpassung an die Mustersatzung des VKU.
Nr. 4.: Erforderliche Ergänzung aufgrund der Änderung von § 1 Abs. 3 (s.o.).
Zu § 4 Abs. 6, § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 2:
Anpassung an Änderungen des TVöD bzw. Änderungen in der Laufbahnsystematik für
Beamte.
Zu § 9 Abs. 5:
Anpassung an die Änderung der Bezeichnung des Amtes 14.
Zu § 10:
Dieser Punkt war in der bisherigen Betriebssatzung inhaltlich falsch. Die
Sonderkasse wird nicht innerhalb der Stadtkasse sondern bei EB 77 eingerichtet.
Zu § 13:
Redaktionell erforderliche Änderung.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung.
2. Synoptische Darstellung der vorgeschlagenen Änderungen.