Betreff
Zweckvereinbarung mit der Stadt Weiden zur Beihilfeabwicklung
Vorlage
113/014/2016
Aktenzeichen
OBM/ZV/113
Art
Beschlussvorlage

Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der Stadt Weiden i.d.OPf. über die Abwicklung der Beihilfen für die Beschäftigten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Stadt Weiden i.d.OPf. soll abgeschlossen werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das interkommunale BeihilfeCenter erbringt seine Dienstleistungen für die Gründungsstädte Nürnberg und Erlangen sowie für weitere Partner. Der Aufwand des BeihilfeCenters wird auf die Gründungsstädte und alle weiteren Partner verteilt.

Im Jahr 2015 wurden 28.818 Beihilfeanträge bearbeitet. Damit ist das BeihilfeCenter bayernweit nach dem Freistaat und der Stadt München die drittgrößte Beihilfestelle.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Weiden i.d.OPf. lässt die Beihilfen für ihre Beschäftigten sowie für ihre Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bereits seit Dezember 2014 in Amtshilfe durch das BeihilfeCenter abwickeln.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Amtshilfe wurde bislang über befristete, privatrechtliche Verträge geregelt. Sowohl die Stadt Weiden als auch das BeihilfeCenter ist daran interessiert diese Zusammenarbeit dauerhaft im Rahmen der Zweckvereinbarung fortzuführen. Die Stadt Nürnberg ist mit der Erweiterung einverstanden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt


Anlagen:        Zweckvereinbarung mit der Stadt Weiden zur Beihilfeabwicklung