Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und der Stadt Weiden i.d.OPf. über die Abwicklung der Beihilfen für die Beschäftigten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Stadt Weiden i.d.OPf. soll abgeschlossen werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das interkommunale BeihilfeCenter erbringt seine Dienstleistungen für die Gründungsstädte Nürnberg und Erlangen sowie für weitere Partner. Der Aufwand des BeihilfeCenters wird auf die Gründungsstädte und alle weiteren Partner verteilt.
Im Jahr 2015 wurden 28.818 Beihilfeanträge bearbeitet. Damit ist das BeihilfeCenter bayernweit nach dem Freistaat und der Stadt München die drittgrößte Beihilfestelle.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Stadt Weiden i.d.OPf. lässt die Beihilfen für ihre Beschäftigten sowie für ihre Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bereits seit Dezember 2014 in Amtshilfe durch das BeihilfeCenter abwickeln.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Amtshilfe wurde bislang über befristete, privatrechtliche Verträge geregelt. Sowohl die Stadt Weiden als auch das BeihilfeCenter ist daran interessiert diese Zusammenarbeit dauerhaft im Rahmen der Zweckvereinbarung fortzuführen. Die Stadt Nürnberg ist mit der Erweiterung einverstanden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Zweckvereinbarung mit der Stadt Weiden zur Beihilfeabwicklung