Die Benutzungsordnung (Anlage 1) soll entsprechend der genannten Änderung neu gefasst werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Benutzungsordnung regelt die Beziehung zwischen den Teilnehmerinnen sowie Teilnehmern und der Volkshochschule. Dort werden in § 4 die gewährten Ermäßigungen für Kursentgelte geregelt. Daher soll nachfolgende Änderung beschlossen werden:
Der „ErlangenPass“ wurde in Erlangen eingeführt, daher sollen ErlangenPass-Inhaber 20 % Ermäßigung auf die Kursentgelte erhalten (ausgenommen Studienreisen, Exkursionen, Materialkosten, Auslagen und Kurse, die als „nicht ermäßigbar“ im Programmheft gekennzeichnet sind).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage_1_Gegenüberstellung_vhs_Benutzungsordnung_Stand_03_2016