Die bisher geltenden doppischen Haushaltsvermerke werden durch die in der Anlage beigefügten Änderungen für die Ämter des Referats für Planen und Bauen für den Haushalt 2016 erweitert und beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erweiterung der Flexibilität der Mittelbewirtschaftung innerhalb des Referats für Planen und Bauen und dessen zugehörigen Ämtern durch die Neustrukturierung der Deckungskreise und die Ermächtigung mit Zustimmung des Finanzreferates, Mittelumschichtungen innerhalb der Deckungskreise eines Amtes bis zu 200.000 € durchzuführen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Erweiterung der bereits bestehenden Deckungskreise auf der Grundlage der KommHV-Doppik und der bereits vorhandenen Haushaltsvermerke von Investitionsmaßnahmen soll den Ämtern des Referats VI ermöglicht werden, schneller und flexibler auf Auftragsverschiebungen/Verzögerungen reagieren zu können und somit diesen mehr Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung eingeräumt werden. Als weiteres Ziel soll durch die flexiblere Handhabung bei Haushaltsmitteln auf längerfristige Sicht die Haushaltsresteübertragung reduziert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erweiterung und Weiterentwicklung der bereits bestehenden Deckungskreise und Haushaltsvermerke. Dies soll zunächst in einer einjährigen Probephase getestet werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltsvermerke –
Finanzhaushalt/Investitionen 1. Teil: nach Organisationen/
Kostenstellen
– Regelung bis 31.12.2015 die Ämter des Referats VI
Anlage 2: Haushaltsvermerke –
Finanzhaushalt/Investitionen 1. Teil: nach Organisationen/
Kostenstellen
– Neuregelung ab 01.01.2016 für die Ämter des Referats VI