Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshand-lungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Erlangen – Kostensatzung – (Entwurf vom 02.12.2015, Anlage) wird beschlossen.
Das Kostenverzeichnis zur Kostensatzung der Stadt Erlangen wurde letztmalig am 15.12.2014 (Inkrafttreten am 16.01.2015) geändert. Es entspricht an drei Stellen nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage:
Der Bundesgesetzgeber hat zum 31.12.2014 die Pfändungs- und Wegnahmegebühren
nach Abgabenordnung (AO) erhöht. Das
bisherige Kostenverzeichnis zur Kostensatzung der Stadt Erlangen verweist in
Tarifgruppe 02 Tarif-Nr. 021 Unternummern 3, 4.0 und 5 statisch auf
§ 339 Abs. 3 AO bzw. § 340 Abs. 3 AO,
jedoch unter Nennung der alten Gebührenhöhe von 10,00 € bzw. 20,00 €.
Der Verweis muss daher hinsichtlich der Gebührenhöhe von 10,00 € auf
13,00 € bzw. von 20,00 € auf 26,00 € geändert werden.
Das Kostenverzeichnis als Anlage zur Kostensatzung ist dementsprechend zu ändern, um eine adäquate und rechtskonforme Kostenentscheidung für den durch Pfändungsmaßnahmen anfallenden Aufwand für Amtshandlungen in der Vollstreckungsstelle entsprechend der Vorgaben aus der Abgabenordnung zu erzielen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Erlangen (Kostensatzung)