Betreff
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A 73 auf 80 km/h in Höhe des Ortsteils Erlangen-Eltersdorf;
Antrag der SPD-Fraktion Nummer 250/2014 vom 21.10.2014
Vorlage
32-1/030/2015
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag Nummer 250/2015 vom 21.10.2014 ist abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der A 73

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Fortführung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der A 73 bis nach Erlangen-Eltersdorf.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die SPD Fraktion beantragt mit Schreiben vom 21.10.2014, dass der Erlanger Stadtrat die Forderung des Ortsbeirats Eltersdorf auf Einführung eines Tempolimits auf 80 km/h auf der A 73 in Höhe des Ortsteils Eltersdorf unterstützt und der Oberbürgermeister sich beim Innenminister für dieses Tempolimit einsetzt. Begründet wird der Antrag mit der hohen Lärmbelastung der Einwohner des Ortsteils Eltersdorf (vgl. Anlage).

Für die Anordnung bzw. Ausführung der beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung auf der
A 73 ist die Autobahndirektion Nordbayern zuständig. Die rechtliche Situation zur Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen stellt sich nach Auskunft der Autobahndirektion wie folgt dar:

"Derzeit ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 73 in Höhe des Ortsteils Eltersdorf ganztags auf 100 km/h beschränkt. Die von der A 73 ausgehenden und auf Eltersdorf einwirkenden Lärmemissionen wurden zuletzt im Dezember 2012 berechnet. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wurden dabei die Werte aus der letzten offiziellen Straßenverkehrszählung (SVZ) 2010 zugrunde gelegt. Hieraus ergab sich, dass die gewünschte Beschränkung auf 80 km/h während der Nachtstunden lediglich eine Pegelminderung von maximal 0,7 dB(A) bewirken würde. Da nach allgemein gültiger wissenschaftlicher Erkenntnis eine Lärmreduzierung für das menschliche Ohr aber erst ab einer Pegeldifferenz von 3 db(A) wahrnehmbar ist, war damals festzustellen, dass ein Tempolimit von 80 km/h keine geeignete Maßnahme ist, um die Verkehrslärmsituation für die Bewohner von Eltersdorf zu verbessern. Das Verkehrsaufkommen auf der A 73 weist seither im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Fürth/Erlangen und der Autobahnausfahrt Nürnberg/Fürth keine erkennbare Steigerung auf, so dass das damalige Ergebnis nach wie vor Gültigkeit hat. Eine endgültige Auswertung kann erst mit dem Ergebnis der Straßenverkehrszählung 2015 getroffen werden. Die Autobahndirektion weist darauf hin, dass es nach aktueller Rechtslage derzeit nicht möglich ist, für den Streckenabschnitt im Bereich des Ortsteils Eltersdorf aus Gründen des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h anzuordnen."

Auf Grund der o. g. Einschätzung der Autobahndirektion, dass es nach der aktuellen Rechtslage derzeit nicht möglich ist, im Bereich des Ortsteils Eltersdorf aus Gründen des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h anzuordnen, hat sich Oberbürgermeister Dr. Janik mit Schreiben vom 19.1.2015 an den Bayerischen Innenminister gewendet und für eine Verlängerung der bis zum Autobahnkreuz Fürth/Erlangen bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung von
80 km/h bis zur Autobahnausfahrt Erlangen-Eltersdorf eingesetzt. Dabei wurde in der Begründung der zwingenden Notwendigkeit dieser Beschränkung ausschließlich auf Verkehrssicherheitsaspekte abgestellt.

Mit Schreiben vom 12.11.2015 teilt nun der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Folgendes mit:

"Der Abstand zwischen der Ein- und Ausfahrt im Streckenabschnitt AK Fürth/Erlangen und AS Erlangen-Eltersdorf ist zwar geradlinig und übersichtlich trassiert, die Distanz zum AK Fürth/Erlangen ist mit ca. 800 m aber relativ kurz bemessen.

Nach Beobachtungen der Autobahndirektion Nordbayern kommt es im Einfahrbereich des Autobahnkreuzes (AK) Fürth/Erlangen und im weiteren Verlauf bis zur AS Erlangen-Eltersdorf zwischen den von der A 3 her kommenden und den auf die A 73 in Fahrtrichtung Nürnberg wechselnden Verkehrsteilnehmern immer wieder zu Konflikten. Die führt zunehmend zu Kleinunfällen.

Die Zahl der polizeilich registrierten schweren Verkehrsunfälle zeigt in den letzten Jahren noch keine Auffälligkeit, da die Unfallrate der Unfälle mit Personen- und schwerem Sachschaden
UR(P+S) stets im Bereich des nordbayerischen Mittelwertes lag. Im Jahr 2014 war aber ein deutlicher Anstieg der sonstigen Sachschadensunfälle (sogenannte Kleinunfälle) von acht im Jahre 2013 auf 29 zu verzeichnen.

Insbesondere die Differenzgeschwindigkeiten zwischen dem auf dem Einfädelungsstreifen befindlichen Verkehr und dem deutlich schnelleren auf der durchgehenden Fahrbahn führen zu einem inhomogenen Verkehrsablauf und damit häufiger zu Verkehrsgefährdungen. In der Gegenrichtung wechseln ebenfalls viele Verkehrsteilnehmer am AK Fürth/Erlangen von der A 73 auf die A 3 mit den zuvor beschriebenen Störungen.

Nach eingehender Prüfung der besonderen Situation ist es zielführend, aus Gründen der Ordnung des Verkehrs und damit zur besseren Harmonisierung des Verkehrsflusses in der Verflechtung zwischen dem AK Fürth/Erlangen und der AS Erlangen-Eltersdorf die derzeit in Erlangen bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf ganztags 80 km/h bis zur AS Erlangen-Eltersdorf auszuweiten.

Diese Maßnahme ist bis zu einem Umbau des Autobahnkreuzes, dessen Vorplanungen bereits laufen, befristet. Durch den Umbau und die einhergehende Ertüchtigung des Ein- und Ausfahrbereiches wird erfahrungsgemäß die oben geschilderte Situation deutlich entschärft, weshalb eine Neubewertung im Sinne des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erforderlich sein wird. Insofern gilt auch hier, wie für das gesamte Ordnungsrecht, dass dynamische Entwicklungen auch dynamisch begleitet werden müssen.

Nebenbei wird ein erfreulicher Effekt für die Bewohner des Ortsteils Eltersdorf sein, dass beim Bau oder bei wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen auch bauliche Lärmschutzmaßnahmen nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) anzuwenden sind. Bei reinen Wohngebieten sind Maßnahmen zu prüfen, wenn die Lärmwerte von 59 dB(A) am Tag und von 49 dB(A) in der Nacht überschritten werden. Somit wird es für die Anwohner entlang der Autobahn nochmals zu deutlichen Verbesserungen im Zuge des Umbaus kommen."

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag 250/2014