Antrag der SPD-Fraktion Nummer 250/2014 vom 21.10.2014
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag Nummer 250/2015 vom 21.10.2014 ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der A 73
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Fortführung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf der A 73 bis nach Erlangen-Eltersdorf.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die SPD Fraktion beantragt mit Schreiben vom 21.10.2014, dass der
Erlanger Stadtrat die Forderung des Ortsbeirats Eltersdorf auf Einführung eines
Tempolimits auf 80 km/h auf der A 73 in Höhe des Ortsteils Eltersdorf
unterstützt und der Oberbürgermeister sich beim Innenminister für dieses
Tempolimit einsetzt. Begründet wird der Antrag mit der hohen Lärmbelastung der
Einwohner des Ortsteils Eltersdorf (vgl. Anlage).
Für die Anordnung bzw. Ausführung der beantragten Geschwindigkeitsbeschränkung
auf der
A 73 ist die Autobahndirektion Nordbayern zuständig. Die rechtliche Situation
zur Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen stellt
sich nach Auskunft der Autobahndirektion wie folgt dar:
"Derzeit ist die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der A 73 in Höhe des Ortsteils Eltersdorf ganztags
auf 100 km/h beschränkt. Die von der A 73 ausgehenden und auf Eltersdorf einwirkenden
Lärmemissionen wurden zuletzt im Dezember 2012 berechnet. Wie vom Gesetzgeber
vorgeschrieben, wurden dabei die Werte aus der letzten offiziellen
Straßenverkehrszählung (SVZ) 2010 zugrunde gelegt. Hieraus ergab sich, dass die
gewünschte Beschränkung auf 80 km/h während der Nachtstunden lediglich eine
Pegelminderung von maximal 0,7 dB(A) bewirken würde. Da nach allgemein gültiger
wissenschaftlicher Erkenntnis eine Lärmreduzierung für das menschliche Ohr aber
erst ab einer Pegeldifferenz von 3 db(A) wahrnehmbar ist, war damals
festzustellen, dass ein Tempolimit von 80 km/h keine geeignete Maßnahme ist, um
die Verkehrslärmsituation für die Bewohner von Eltersdorf zu verbessern. Das
Verkehrsaufkommen auf der A 73 weist seither im Streckenabschnitt zwischen dem
Autobahnkreuz Fürth/Erlangen und der Autobahnausfahrt Nürnberg/Fürth keine
erkennbare Steigerung auf, so dass das damalige Ergebnis nach wie vor
Gültigkeit hat. Eine endgültige Auswertung kann erst mit dem Ergebnis der
Straßenverkehrszählung 2015 getroffen werden. Die Autobahndirektion weist
darauf hin, dass es nach aktueller Rechtslage derzeit nicht möglich ist, für
den Streckenabschnitt im Bereich des Ortsteils Eltersdorf aus Gründen des Lärmschutzes
eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h anzuordnen."
Auf Grund der o. g. Einschätzung der Autobahndirektion, dass es nach
der aktuellen Rechtslage derzeit nicht möglich ist, im Bereich des Ortsteils
Eltersdorf aus Gründen des Lärmschutzes eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80
km/h anzuordnen, hat sich Oberbürgermeister Dr. Janik mit Schreiben vom
19.1.2015 an den Bayerischen Innenminister gewendet und für eine Verlängerung
der bis zum Autobahnkreuz Fürth/Erlangen bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung
von
80 km/h bis zur Autobahnausfahrt Erlangen-Eltersdorf eingesetzt. Dabei wurde in
der Begründung der zwingenden Notwendigkeit dieser Beschränkung ausschließlich
auf Verkehrssicherheitsaspekte abgestellt.
Mit Schreiben vom 12.11.2015 teilt nun der Bayerische Staatsminister
des Innern, für Bau und Verkehr Folgendes mit:
"Der Abstand zwischen der Ein- und
Ausfahrt im Streckenabschnitt AK Fürth/Erlangen und AS Erlangen-Eltersdorf ist
zwar geradlinig und übersichtlich trassiert, die Distanz zum AK Fürth/Erlangen
ist mit ca. 800 m aber relativ kurz bemessen.
Nach Beobachtungen der Autobahndirektion Nordbayern kommt es im Einfahrbereich
des Autobahnkreuzes (AK) Fürth/Erlangen und im weiteren Verlauf bis zur AS
Erlangen-Eltersdorf zwischen den von der A 3 her kommenden und den auf die A 73
in Fahrtrichtung Nürnberg wechselnden Verkehrsteilnehmern immer wieder zu Konflikten.
Die führt zunehmend zu Kleinunfällen.
Die Zahl der polizeilich registrierten schweren Verkehrsunfälle zeigt in den
letzten Jahren noch keine Auffälligkeit, da die Unfallrate der Unfälle mit
Personen- und schwerem Sachschaden
UR(P+S) stets im Bereich des nordbayerischen Mittelwertes lag. Im
Jahr 2014 war aber ein deutlicher Anstieg der sonstigen Sachschadensunfälle
(sogenannte Kleinunfälle) von acht im Jahre 2013 auf 29 zu verzeichnen.
Insbesondere die Differenzgeschwindigkeiten zwischen dem auf dem
Einfädelungsstreifen befindlichen Verkehr und dem deutlich schnelleren auf der
durchgehenden Fahrbahn führen zu einem inhomogenen Verkehrsablauf und damit
häufiger zu Verkehrsgefährdungen. In der Gegenrichtung wechseln ebenfalls viele
Verkehrsteilnehmer am AK Fürth/Erlangen von der A 73 auf die A 3 mit den zuvor
beschriebenen Störungen.
Nach eingehender Prüfung der besonderen Situation ist es zielführend, aus
Gründen der Ordnung des Verkehrs und damit zur besseren Harmonisierung des
Verkehrsflusses in der Verflechtung zwischen dem AK Fürth/Erlangen und der AS
Erlangen-Eltersdorf die derzeit in Erlangen bestehende
Geschwindigkeitsbeschränkung auf ganztags 80 km/h bis zur AS Erlangen-Eltersdorf
auszuweiten.
Diese Maßnahme ist bis zu einem Umbau des Autobahnkreuzes, dessen Vorplanungen
bereits laufen, befristet. Durch den Umbau und die einhergehende Ertüchtigung
des Ein- und Ausfahrbereiches wird erfahrungsgemäß die oben geschilderte
Situation deutlich entschärft, weshalb eine Neubewertung im Sinne des § 45 Abs.
9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erforderlich sein wird. Insofern gilt auch
hier, wie für das gesamte Ordnungsrecht, dass dynamische Entwicklungen auch
dynamisch begleitet werden müssen.
Nebenbei wird ein erfreulicher Effekt für die Bewohner des Ortsteils Eltersdorf
sein, dass beim Bau oder bei wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen
auch bauliche Lärmschutzmaßnahmen nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) anzuwenden sind. Bei reinen
Wohngebieten sind Maßnahmen zu prüfen, wenn die Lärmwerte von 59 dB(A) am Tag
und von 49 dB(A) in der Nacht überschritten werden. Somit wird es für die
Anwohner entlang der Autobahn nochmals zu deutlichen Verbesserungen im Zuge des
Umbaus kommen."
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 250/2014