Betreff
DA Bau 5.5.3 Prüfung von Betonausleger der Straßenbeleuchtung
Vorlage
66/097/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Die Verwaltung wird beauftragt die Standsicherheit der Betonmaste incl. Betonausleger zu prüfen. Auf Basis der Prüfungsergebnisse sind die weiteren Schritte zur Gewährleistung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit zu planen.

Sofern im Rahmen der Bauteilprüfung umgehende Sofortmaßnahmen erforderlich werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Verkehrssicherheit durch geeignete Maßnahmen, wie im Sachbericht beschrieben, zu gewährleisten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Bestandteile der Straßenbeleuchtung (hier: Betonmaste incl. Betonausleger) sollen in einem standsicheren Zustand gehalten werden um somit die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrswege weiterhin gewährleisten zu können.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Betonlichtmastausleger und insbesondere die Befestigung der Betonausleger werden mittels Bauteilprüfung geprüft und untersucht ob die geforderte Tragfähigkeit noch gegeben ist. Hierzu wird ein Prüfbericht mit Aussage zur weiteren Haltbarkeit erstellt. Auf dieser Basis wird ein Sanierungs- und Schadensbeseitigungskonzept erstellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Jahr 2009 wurde auf Grund eines Schadensfalles (alterungsbedingtes Materialversagen und in der Folge Herunterfallen eines Betonauslegers auf den Gehweg) ein vollständiges Prüfprogramm für Betonmaste mit Ausleger beschlossen und im Jahr 2009/2010 umgesetzt. Bei der Prüfung im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass 12% der gesamten Betonausleger nicht mehr ausreichend standsicher waren und umgehend ausgetauscht werden mussten, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Gleichzeitig wurde für die Ausleger mit einer ausreichenden Tragfähigkeit ein Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren angegeben, in dem von einer ausreichenden Tragfähigkeit ausgegangen werden kann.

Nach Ablauf dieses Zeitraumes steht nunmehr im Jahr 2015 die Wiederholungsprüfung der Betonausleger an, um die Standsicherheit und somit die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen auch weiterhin sicherstellen zu können.

Basierend auf dem letzten Prüfungsbericht/Gutachten werden die Betonausleger geprüft, die bislang nicht saniert oder umgebaut wurden.

Auch bei diesem Prüfzyklus werden akute Schadensfälle auftreten, die eine sofortige Sanierung nach sich ziehen sowie andere Schadensfälle, für die eine kurzfristige Erarbeitung eines Sanierungsprogrammes möglich sein wird.

Die Sanierung erfolgt durch den Rückbau des schadhaften Betonauslegers und Ersatz durch einen speziell für diesen Einsatz entwickelten Edelstahlausleger, welcher auf den Betonmast aufgesetzt wird. Dies wurde bereits im Prüfungszyklus 2010 erfolgreich umgesetzt (siehe
Anlage 1)

Basierend auf den aktuellen Bestandsdaten für die Betonauslegerprüfung und einer groben Abschätzung der Sofortmaßnahmen belaufen sich die Projektkosten auf ca. 215.000,- €. incl. MwSt. Weiterhin ist für die anschließende Sanierung nochmals von einem Finanzbedarf von ca. 55.000,- € incl. MwSt. auszugehen.

Diese Maßnahmen sind auf Grund möglicher Gefährdungen der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrsflächen unbedingt erforderlich und können nicht weiter verschoben werden.

Wegen der personellen Auslastung konnte dieses Projekt nicht wie geplant im Jahr 2015 ausgeschrieben und realisiert werden und muss nunmehr Anfang 2016 ausgeschrieben und baulich umgesetzt werden.

Auf Grund der besonderen technischen Anforderungen und der damit verbundenen begrenzten Anzahl von Bietern wird die Maßnahme im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

215.000,- €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 54520066 / 600490 /522102

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                        13.11.2015  gez. i.A. Grasser

 


Anlagen:        Schadensbilder