Betreff
Haushalt 2016: Entwicklung von Gewerbeflächen und Wohnbauflächen
CSU-Fraktionsantrag Nr. 200/2015 vom 20.10.2015
Vorlage
611/085/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Für die erste Phase eines Stadtentwicklungskonzepts werden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.

Der Fraktionsantrag CSU Nr. 200/2015 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 (FNP 2003) stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum von ca. 15 bis max. 20 Jahren dar und bedarf mittelfristig der Neuaufstellung bzw. Fortschreibung.

 

Um die erforderlichen inhaltlichen Grundlagen zu erarbeiten, wurden bereits für den Haushalt 2014 Mittel für den Einstieg in ein Stadtentwicklungskonzept angemeldet aber seinerzeit nicht bewilligt. Die Notwendigkeit zur Überarbeitung der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung ist seither weiter gestiegen.

 

Wesentliche Bestandteile werden Aussagen zur Deckung des aktuellen und künftigen Bedarfs an Wohnbau und Gewerbeflächen sein. Darüber hinaus sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Rahmenbedingungen Konzepte für die Entwicklung der einzelnen Orts­teile erarbeitet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts als Grundlage für die Neuaufstellung bzw. Fortschreibung des FNP 2003 wird sich in mehrere Phasen aufteilen und voraussichtlich einen Zeitraum von 2 – 3 Jahren in Anspruch nehmen.

 

Den Auftakt wird die Phase 1 – Grundlagenermittlung – bilden, in der neben der Klärung und dem Zusammentragen der Ausgangs- und Rahmenbedingungen auch Bestandsaufnahmen und –analysen in den verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen werden.

 

Der Bearbeitungsumfang umfasst Gutachten- und Planungsleistungen u.a. zu inhaltlichen Fragen wie Baulandpotenzialbewertungen für Wohnbau- und Gewerbeflächen oder zu speziellen Aspekten im Hinblick auf Mobilisierung / Verfügbarkeit von Flächen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Da die erforderlichen Leistungen nicht ausschließlich mit den vorhandenen personellen Ressourcen zu erstellen sind, sollen Teilleistungen beauftragt werden.

 

Für die Phase 1 – Grundlagenermittlung – sind daher 50.000 € für das Haushaltsjahr 2016 erforderlich. Die Phase 1 bildet den Auftakt für weitere Phasen, die für die Folgejahre entsprechend im Ergebnishaushalt angemeldet werden.

 

Die Leistungen sollen entsprechend der bestehenden Vergaberichtlinien vergeben werden. Es wird ferner geprüft werden, inwieweit die Erarbeitung der Grundlagen für die Stadtentwicklungs- und Flächennutzungsplanung durch Fördermittel (teil-)finanziert werden kann.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

50.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        CSU-Fraktionsantrag Nr. 200/2015 vom 20.10.2015