Die Prioritätenliste wird anhand der Einzelabstimmung im Fachausschuss begutachtet.

 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 ein neues Verfahren zur Aufstellung des Stellenplans beschlossen. Hierbei wurde festgelegt, dass alle Stellenplananträge gegenüber dem Stadtrat und seinen Fachausschüssen transparent dargelegt werden. Die Fachausschüsse begutachten die Prioritätenlisten der Referate und der HFPA begutachtet die Stellenschaffungen, diese werden abschließend vom Stadtrat in seiner Haushaltssitzung beschlossen.

Durch das Referat wird für die Stellenneuschaffungen (Liste A) die in Anlage 1 beigeschlossene Rangfolge vorgeschlagen.

Die Referate haben alle Stellenplananträge der ihnen zugeordneten Ämter in eine priorisierte Reihenfolge gebracht. Seitens des Personalreferats sind die von den Ämtern angegebenen Stellenwerte und Personalkosten einer Plausibilitätskontrolle unterzogen worden.

 

Daneben wurden die in der Anlage 2 zusammengefassten Fraktionsanträge bzw. sonstige Anträge zum Stellenplan für den Referatsbereich gestellt.

 

 

Seitens des Personalreferats werden folgende Änderungsvorschläge eingebracht:

 

·         Anmerkungen: Die erste Pos. 0 ist nachrichtlich dargestellt da der Stelleneinzug erfolgt ist.
Die weiteren Positionen mit der Ziffer 0 resultieren aus den bereits vom Stadtrat gefassten  Vorgriffsbeschlüssen auf den Stellenplan 2016.

·         Ziff. 6 (Amt 43, SB kaufmännisch) ist aus Sicht von Ref. OBM/ZV aus Gründen der Personalfürsorge vor der Ziff. 4 im gleichen Amt zu priorisieren.

·         Ziff. 20 (Amt 511, zbV FapE) ist aus Sicht von Ref. OBM/ZV aus Gründen der Personalfürsorge deutlich höher zu priorisieren, bei Stellenschaffung wird ein zbV-Volumen freigemacht.

 

 

 

 

 

Hinweis zum Abstimmungsverfahren in den Ausschüssen:

Über die Aufnahme der im Rahmen der Fraktionsanträge vorliegenden Stellenplanpositionen zum Stellenplan in die Prioritätenliste wird in den Fachausschüssen einzeln abgestimmt. Erhalten hierbei Fraktionsanträge keine Mehrheit, werden Sie im weiteren Abstimmungsverfahren des Ausschusses nicht mehr berücksichtigt.

Danach erfolgt die Abstimmung einzeln und gesondert für jede Position der referatsbezogenen Rangliste.

Als Verwaltungsvorschlag dient hierbei die Rangfolge der Anlage 1, durch Änderungsanträge im Ausschuss sollen die Fraktionsanträge eingefügt werden und können Veränderungen der Rangfolge herbeigeführt werden.


Anlage 1: Liste A – Prioritäten/Rangfolge Ref. IV
Anlage 2: Fraktionsanträge und sonstige Anträge zum Stellenplan Ref. IV