- Der Entwurfsplanung für den Neubau der 2-fach Sporthalle am Marie-Therese-Gymnasium wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Deckung des Bedarfs an Sportflächen an Erlanger Schulen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau einer 2-fach Sporthalle auf dem Schulgelände des Marie-Therese-Gymnasiums.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ausgangslage

Mit der Beschlussvorlage 242/086/2015 wurde dem Vorentwurf zum Neubau der 2-fach Sporthalle von Bildungsausschuss, Bauausschuss, HFPA und Stadtrat (23.07.2015) zugestimmt.

 

Entwurfskonzept

Aus Gründen eines geringsten Flächenverbrauchs des sehr knappen Schulgrundstücks ist der Entwurf so effizient wie möglich in allen baulichen Bereichen gestaltet.
Die beiden Sporthallen sind übereinander geplant; die Infrastrukturräume auf 4 Geschossen übereinander gestapelt.  Damit ergibt sich auch eine sehr wirtschaftliche Lösung.

Die Erdgeschoßhalle hat eine lichte Höhe von 6 m (Nutzung „Bewegtes Turnen“ und Versammlungsstätte). Die obere Halle hat die in den Schulbauempfehlungen definierte lichte Raumhöhe von 5,50 m.

Sämtliche Ebenen sind über einen behindertengerechten Aufzug erschlossen, welcher auch in seiner Größendimensionierung für Material-, Geräte- und Krankentransport geeignet ist. Für die Versammlungsstätte in der EG-Halle ist eine Induktionsschleife für Hörgeschädigte vorgesehen.

In der Sporthalle ist das Standardraumprogramm gem. Schulbaurichtlinie untergebracht. Zusätzlich wurde im Erdgeschoss ein Lager- und Vorbereitungsraum für die schulische Zirkusgruppe vorgesehen.

Die Fassadengestaltung wird dem Baukunstbeirat zur Begutachtung noch vorgestellt. Ergebnisse aus der Beratung sind bei der vorliegenden Fassadengestaltung noch nicht berücksichtigt.

 

Eine zweiseitige Fassadenbegrünung ist gem. Protokollvermerk Bildungsausschuss/ Bauausschuss im Entwurf berücksichtigt. Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen 38.000 EUR und sind in der Kostenberechnung derzeit nicht berücksichtigt.

Die Errichtung einer Kletterwand (Boulderwand) im Rahmen des Sporthallenneubaus wurde untersucht – mit dem Ergebnis, dass sich kein geeigneter Platz im unmittelbaren Turnhallenumgriff findet. Auch eine Integration in die Wärmedämmverbund-Fassade ist aus technischer Sicht nicht zu empfehlen. Als geeigneter Standort für eine Kletterwand bietet sich die frei werdende Fläche nach dem Abriss der alten Turnhalle an (im Rahmen der Schulsanierung 2021). Die Kosten für eine Kletterwand wurden mit 24.700 EUR ermittelt.

Die Dachfläche ist rechnerisch für eine Ausstattung mit Photovoltaik-Elementen ausgelegt, die jedoch aus Kostengründen derzeit nicht vorgesehen sind. Die Vorrüstung der Anschlüsse ist Bestandteil der Ausführung. Zur Vermietung der Dachfläche an externe Interessenten laufen bereits Gespräche.

 


Zeitplan für die weiteren Planungsschritte

Oktober 2015

Abgabe Zuschussantrag nach FAG, Abgabe Bauantrag

Okt. 2015 – Mai 2016
Juni 2016

Ausführungsplanung, Ausschreibung
Baubeginn

Ende 2017

Fertigstellung


4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)




Entsprechend der bereits verausgabten Mittel und der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 5.146.004 €.

Im StR vom 23.07.2015 wurden für die den Vorentwurf Kosten i.H.v. 5.145.840 € genannt. Die Kostenberechnung überschreitet den Betrag der Kostenschätzung nur unwesentlich.

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 4.898.062 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 4.407.934 € und 5.387.474 € liegen.



Der Mittelabfluss über die Haushaltsjahre stellt sich unverändert, wie bereits im Vorentwurf vorgelegt, dar:     

 

Die Mittelansätze sind im Haushaltsentwurf 2016 bereits berücksichtigt.

 

Investitionskosten:

5.145.362,00 €

   175.000,00 €            

bei IPNr.: 217A.403

bei IPNr.: 217A.351 (Amt 40)

Sachkosten:

                     

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

                     

bei Sachkonto:

Folgekosten

   342.518,00 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

1.554.165,00 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 217A.403

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             Differenzbetrag ist nicht vorhanden

 

 

Zuschuss

Die Baumaßnahme ist nach Art. 10 FAG förderfähig (Förderbetrag 1.554.165,00 €).

      Ein entsprechender Zuschussantrag wird bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                        5.10.2015  gez. i.A. Grasser

 


Anlagen: Lageplan, Ansichten Grundrisse EG – 3. OG, Schnitte, Erläuterungsbericht,
                Folgekostenberechnung