Neubau 2-fach Sporthalle Marie-Thersese-Gymnasium Erlangen
Planung nach DABau 5.5.3, Entwurf
- Der Entwurfsplanung für den Neubau der 2-fach Sporthalle am Marie-Therese-Gymnasium wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Deckung des Bedarfs an Sportflächen an Erlanger Schulen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Neubau einer 2-fach Sporthalle auf dem Schulgelände des Marie-Therese-Gymnasiums.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Ausgangslage
Mit der Beschlussvorlage 242/086/2015 wurde dem Vorentwurf zum Neubau der 2-fach Sporthalle von Bildungsausschuss, Bauausschuss, HFPA und Stadtrat (23.07.2015) zugestimmt.
Entwurfskonzept
Aus
Gründen eines geringsten Flächenverbrauchs des sehr knappen Schulgrundstücks
ist der Entwurf so effizient wie möglich in allen baulichen Bereichen
gestaltet.
Die beiden Sporthallen sind übereinander geplant; die Infrastrukturräume auf 4
Geschossen übereinander gestapelt. Damit
ergibt sich auch eine sehr wirtschaftliche Lösung.
Die Erdgeschoßhalle hat eine lichte Höhe von 6 m (Nutzung „Bewegtes Turnen“ und Versammlungsstätte). Die obere Halle hat die in den Schulbauempfehlungen definierte lichte Raumhöhe von 5,50 m.
Sämtliche Ebenen sind über einen behindertengerechten Aufzug erschlossen, welcher auch in seiner Größendimensionierung für Material-, Geräte- und Krankentransport geeignet ist. Für die Versammlungsstätte in der EG-Halle ist eine Induktionsschleife für Hörgeschädigte vorgesehen.
In
der Sporthalle ist das Standardraumprogramm gem. Schulbaurichtlinie
untergebracht. Zusätzlich wurde im Erdgeschoss ein Lager- und Vorbereitungsraum
für die schulische Zirkusgruppe vorgesehen.
Die Fassadengestaltung wird dem Baukunstbeirat zur Begutachtung noch vorgestellt. Ergebnisse aus der Beratung sind bei der vorliegenden Fassadengestaltung noch nicht berücksichtigt.
Eine
zweiseitige Fassadenbegrünung ist gem. Protokollvermerk Bildungsausschuss/ Bauausschuss
im Entwurf berücksichtigt. Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen 38.000 EUR
und sind in der Kostenberechnung derzeit nicht berücksichtigt.
Die Errichtung einer Kletterwand (Boulderwand) im Rahmen des Sporthallenneubaus
wurde untersucht – mit dem Ergebnis, dass sich kein geeigneter Platz im
unmittelbaren Turnhallenumgriff findet. Auch eine Integration in die
Wärmedämmverbund-Fassade ist aus technischer Sicht nicht zu empfehlen. Als
geeigneter Standort für eine Kletterwand bietet sich die frei werdende Fläche
nach dem Abriss der alten Turnhalle an (im Rahmen der Schulsanierung 2021). Die
Kosten für eine Kletterwand wurden mit 24.700 EUR ermittelt.
Die Dachfläche ist rechnerisch für eine Ausstattung mit Photovoltaik-Elementen
ausgelegt, die jedoch aus Kostengründen derzeit nicht vorgesehen sind. Die
Vorrüstung der Anschlüsse ist Bestandteil der Ausführung. Zur Vermietung der
Dachfläche an externe Interessenten laufen bereits Gespräche.
Zeitplan für die weiteren Planungsschritte
Oktober
2015 |
Abgabe
Zuschussantrag nach FAG, Abgabe Bauantrag |
Okt.
2015 – Mai 2016 |
Ausführungsplanung,
Ausschreibung |
Ende
2017 |
Fertigstellung |
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Entsprechend der bereits verausgabten Mittel und der vorliegenden
Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 5.146.004 €.
Im StR vom 23.07.2015 wurden für die den Vorentwurf Kosten i.H.v. 5.145.840 € genannt. Die Kostenberechnung überschreitet den Betrag der Kostenschätzung nur unwesentlich.
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 4.898.062 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 4.407.934 € und 5.387.474 € liegen.
Der
Mittelabfluss über die Haushaltsjahre stellt sich unverändert, wie bereits im
Vorentwurf vorgelegt, dar:
Die Mittelansätze sind im Haushaltsentwurf 2016 bereits berücksichtigt.
Investitionskosten: |
5.145.362,00 € 175.000,00 € |
bei IPNr.: 217A.403 bei IPNr.: 217A.351 (Amt 40) |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
342.518,00 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
1.554.165,00 € |
bei Sachkonto: |
Weitere Ressourcen |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 217A.403
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
Differenzbetrag ist nicht vorhanden
Zuschuss
Die Baumaßnahme ist nach Art. 10 FAG förderfähig (Förderbetrag 1.554.165,00 €).
Ein entsprechender Zuschussantrag wird bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Bearbeitungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender
Kostenermittlung haben dem
RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
5.10.2015 gez. i.A. Grasser
Anlagen: Lageplan, Ansichten Grundrisse EG – 3. OG,
Schnitte, Erläuterungsbericht,
Folgekostenberechnung