Betreff
Sachstandsbericht des Sozialamtes zum SGB II - Vollzug in Erlangen
Vorlage
50/039/2015
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


1.    Aktuelle Zahlenentwicklung

Die aktuelle Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger, sowie der Anzahl der Arbeitslosen in der Stadt Erlangen verläuft bisher im gesamten Jahr 2015 insgesamt stabil und unauffällig. Insbesondere in den Sommermonaten zeigt sich die übliche, jahreszeitlich bedingte leichte Entspannung.

2.    Bundesweite 10-Jahres-Entwicklung der Kosten im SGB II-Bereich

In ähnlicher Weise, wie das die Verwaltung für die Stadt Erlangen im Frühjahr im SGA berichtet hat, hat nun auch der Deutsche Landkreistag die ersten 10 Jahre der SGB II-Umsetzung zum Anlass genommen, um die bundesweite Kostenentwicklung im SGB II-Bereich zu überprüfen (siehe hierzu die Anlagen 3 – 5). Die Untersuchung kommt dabei im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:

·         Bei den Empfängerzahlen ist im Zeitraum 2005 bis 2014 ein Rückgang um ca. 10 % festzustellen

·         Der von den Kommunen zu finanzierende SGB II-Aufwand ist in diesem Zeitraum jedoch um ca. 14 % angestiegen

·         Dem gegenüber ist der vom Bund zu finanzierende Aufwand im SGB II um ca. 20 % gesunken

·         Der Anteil der kommunalen Kosten im Vergleich zu den Gesamtkosten ist dadurch von ca. 50 % im Jahr 2005 auf ca. 70 % im Jahr 2014 angestiegen

Insgesamt ist damit eine schleichende Kostenverlagerung vom Bund auf die Kommunen bei der Finanzierung der SGB II-Kosten festzustellen. Die Untersuchung des DLT kommt damit zu vergleichbaren Tendenzen, wie sie auch bereits für die Stadt Erlangen festgestellt wurden.

 

3.    Entwicklung der Umschichtungsbeträge

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel und Verwaltungsmittel von jeweils grob ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr bundesweit sind laut Gesetz gegenseitig deckungsfähig – das heißt je nach Bedarf vor Ort ist eine Umschichtung zwischen beiden Töpfen möglich. Eine solche Umschichtungsmöglichkeit ist auch generell sinnvoll, da jeweils vor Ort anhand der örtlich vorhandenen Kapazitäten und Möglichkeiten entschieden werden muss, welche Arbeiten mit eigenem Personal oder durch externe Vergabe erledigt werden soll.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das Hauptgeschäft in der SGB II-Umsetzung, nämlich Beratung, Betreuung und Vermittlung der Hilfeempfänger, grundsätzlich ein sehr personalintensives Geschäft darstellt. Die Verwaltungsmittel sind dabei jedoch seit Jahren konstant gehalten worden, obwohl jährliche Gehaltssteigerungen zu verkraften sind. Noch ungünstiger sieht die Situation bei den Eingliederungsmitteln aus, die seit 2010 insgesamt drastisch gekürzt wurden und bei denen Gebiete mit guter Arbeitsmarktlage durch Anwendung des sog. „Problemdruckindikators“ ohnehin benachteiligt werden.

Die Folge war, dass bundesweit immer öfter Eingliederungsmittel zur Deckung der notwendigen Verwaltungskosten umgeschichtet werden mussten. In der Summe betrugen diese Umschichtungsbeträge im Jahr 2011 bundesweit noch ca. 100 Millionen Euro, stiegen dann Jahr für Jahr um weitere ca. 100 Millionen an und betrugen im Jahr 2015 bundesweit bereits insgesamt knapp 500 Millionen Euro. Mittlerweile gibt es auch in ganz Deutschland kaum noch ein Jobcenter, dass nicht Eingliederungsmittel für die Deckung der Verwaltungskosten umschichten müsste. Insofern ist die Notwendigkeit für eine Anhebung sowohl von Verwaltungsmitteln, wie auch von Eingliederungsmitteln im SGB II ausreichend belegt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Bundesgesetzgeber diesen Bedarf im kommenden Bundeshaushalt 2016 erfüllt.

 

4.    Vorbereitungen zur Einführung des Erlangen Passes

Zu dem, zum Jahreswechsel geplanten Start der Ausgabe des Erlangen Passes laufen die Vorbereitungsarbeiten weiter. Das förmliche Vergabeverfahren zur Anschaffung der notwendigen Software für die Ausgabe des Erlangen Passes im Scheckkartenformat (und damit auch zur erleichterten Abrechnung einiger B+T-Leistungen über das Internet) ist abgeschlossen und die entsprechenden Aufträge vergeben. Aktuell werden die für den Herbst geplanten Schulungsveranstaltungen vorbereitet.

Auch die Besetzungsverfahren für die vom Stadtrat geschaffenen 1,5 Planstellen, die für den Erlangen Pass erforderlich sind, sind soweit fortgeschritten, dass mit einer baldigen Stellenbesetzung gerechnet werden kann. Ziel ist dabei, dass das neue Personal möglichst bereits an den geplanten Schulungsveranstaltungen teilnehmen kann.

 

5.    weiter Personalengpässe in der Abteilung 501

Erfreulicherweise konnten mittlerweile drei Sachbearbeiter-Stellen mit neuen Anwärterinnen und Anwärtern nach Abschluss ihrer Ausbildung besetzt werden – mit der Einarbeitung konnte ab September begonnen werden. Trotzdem sind bereits wieder vier weitere Stellenleerstände durch Mutterschutz, bzw. Versetzung entweder schon eingetreten, oder stehen kurz bevor.

Darüber hinaus wird der Einsatz des Außendienstmitarbeiters in vollem Umfang für die Unterbringung von Asylbewerbern benötigt sodass derzeit im SGB II Bereich kein Außendienstmitarbeiter zur Verfügung steht. Dies wird möglicherweise viele Entscheidungen verzögern – notfalls müssen notwendige Außendienste von den Sachbearbeitern selbst vorgenommen werden, mit der entsprechenden zusätzlichen zeitlichen Beanspruchung. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Wiederbesetzung dieser Stelle dringend notwendig (dafür ist allerdings eine entsprechende Stellenneuschaffung im Asylbereich für den bisherigen Außendienstmitarbeiter erforderlich).

Insgesamt ist also keine nennenswerte Entspannung in der Personalsituation der Abteilung 501 absehbar.

 

6.    Integration von Asylbewerbern

Durch den weiterhin zu bewältigenden Anstieg der Asylbewerberzahlen ist wohl auch mit einem baldigen Anstieg der Fallzahlen im Jobcenter zu rechnen (wenn nach Abschluss des Asylverfahrens ein Wechsel in den Rechtskreis SGB II erfolgt). Dies wird nicht nur die Leistungsabteilung, sondern insbesondere auch die GGFA bei der dann anstehenden Integration in den Arbeitsmarkt fordern. Die künftig größten Probleme sind jedoch für den örtlichen Wohnungsmarkt zu erwarten, wenn dieser Personenkreis – inklusive Familiennachzug – als Nachfrager nach preisgünstigem Wohnraum auf dem örtlichen Wohnungsmarkt auftritt.

 


Anlagen:        1. Eckwerte

                        2. Mittelverbrauch

                        3. Zahlenentwicklung

4. Leistungen Kommunal – Bund

5. Quote kommunale Leistungen

                        6. Sachstandsbericht der GGFA