Betreff
Übernahme von Defiziten bei den Trägern von Mittagsbetreuungen im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses;
Fraktionsanträge Nr. 094/2015 und Nr. 130/2015
Vorlage
40/052/2015
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage
  1. Die bisherige Verfahrensweise beim Schulverwaltungsamt wird beibehalten.

Unterstützend wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zur Schuljahresanmeldung 2016/2017 ein Informationsblatt über die Kosten der unterschiedlichen Mittagsbetreuungseinrichtungen und die jeweiligen Ermäßigungsmöglichkeiten erstellt und an die Betreuungseinrichtungen verteilt, um eine gezielte Beratung der Eltern sicherzustellen.

 

  1. Auf Antrag des Schülernests wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein zusätzlicher freiwilliger Zuschuss i.H.v. 1.000 € bewilligt.

 

  1. Die Fraktionsanträge Nr. 094/2015 und Nr. 130/2015 sind damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Da eine Kostenübernahme von Elternbeiträgen für eine schulische Mittagsbetreuung nach den geltenden Vorschriften weder nach Jugendhilferecht, noch nach Sozialrecht, noch nach Schul-recht vorgesehen ist, hat der Schulausschuss der Stadt Erlangen in seiner Sitzung am 12.06.2013 beschlossen, dass für entstandene Defizite aufgrund fehlender Elternbeiträge ein zusätzlicher freiwilliger Zuschuss aus dem Budget des Schulverwaltungsamtes durch den Trä-ger beantragt werden kann.

Dieses Verfahren wurde von der Verwaltung in der Vergangenheit konsequent entsprechend dem Wortlaut des Beschlusses von 2013 umgesetzt. Aufgrund der vorliegenden schriftlichen Anträge, welche bisher ausschließlich durch die Mittagsbetreuung „Schülernest“ an der Pestalozzigrundschule gestellt wurden, wurden im Schuljahr 2012/2013 ein Zuschuss von

920 € gewährt und für das Schuljahr 2013/2014 ein Zuschuss von 1.000 € in Aussicht gestellt.

Eine Übernahme des mittlerweile auf 3.720 € angestiegenen Defizits wurde mit Rücksicht auf den negativen Budgetabschluss des Schulverwaltungsamtes i.H.v. 380.000 € aufgrund der verhängten 5%igen Kürzung abgelehnt.

     

Die Mittagsbetreuungen werden grundsätzlich aus drei Quellen finanziert (Elternbeiträge, staat-liche Zuschüsse, freiwillige städtische Zuschüsse).

In Erlangen wird die Förderung der Regierung für die normalen (3.323 €) und verlängerten Gruppen (7.000 €) verdoppelt, was im interkommunalen Vergleich nicht selbstverständlich ist. Die Stadt Nürnberg beispielsweise fördert die Gruppen der Mittagsbetreuungen unabhängig von deren Dauer nur mit dem Satz für die normalen Gruppen (3.323 €).

 

Die Stadt Erlangen bezuschusst im Schuljahr 2015/2016 an 14 Schulen die Träger der dort eingerichteten Mittagsbetreuungen bereits mit einem freiwilligen Zuschuss von 327.721 €.

Damit werden insgesamt 62 Gruppen im Stadtgebiet sichergestellt.

 

Antragsgemäß werden im Schuljahr 2015/2016 die 5 angemeldeten verlängerten Betreuungs-gruppen des Schülernests mit 35.000 € seitens der Stadt Erlangen bezuschusst.

Hierbei handelt es sich um eine institutionelle Förderung der jeweiligen Träger und nicht um eine Förderung von Einzelpersonen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Grundsätzlich kann die Stadt Erlangen jederzeit die angemeldeten Defizite der Träger der Mittagsbetreuungen neben der oben geschilderten regelmäßigen Förderung  im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses ausgleichen.
Die erforderlichen Mittel hierfür wären im Haushaltsjahr 2016 bereit zustellen.

 

Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Erlangen es sich bisher zur Aufgabe gemacht hat, Betreuungsformen mit gesichertem Qualitätsstandards wie Ganztagsschulen und Horte gezielt zu fördern und auszubauen. Diese Angebote können benötigte Betreuungszeiten abdecken und sind für die Eltern kostenfrei (Ganztagsklasse) bzw. die Gebühren sind ermäßigungsfähig (Horte).

Im Sprengel der Pestalozzischule haben diese Angebote ausreichende Kapazitäten, um bei rechtzeitiger Anmeldung diese Kinder aus den Familien mit Gebührenrückständen aufzunehmen.

Sofern nun anfallende Gebührenrückstände ohne jegliche Prüfung übernommen und damit quasi erlassen werden, ist damit zu rechnen, dass sich dieses Phänomen aufgrund einer Signalwirkung ausweiten wird. Die Entwicklung des Defizits des Schülernests scheint diese Annahme zu bestätigen.

Da die Kalkulation der Kosten als auch der Elternbeiträge in die alleinige Verantwortung der Träger der Mittagsbetreuungen fällt, gibt es in diesem Bereich keine Vergleichbarkeit bzw. Standardisierung.

Durch die einseitige Übernahme von Defiziten aus Gebührenrückständen könnte daher der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber den anderen Mittagsbetreuungen tangiert sein,

d.h. die Mittagsbetreuungen, die im Vorfeld Gebührenausfälle mit einkalkulieren und daher keine oder nur geringere Defizite ausweisen, erhalten keine zusätzlichen Zuschüsse seitens der Stadt Erlangen. Auch hier wird seitens der Verwaltung ein Umdenken bei den Mittagsbetreuungen und damit in Zukunft vermehrte Anträge auf zusätzliche Zuschüsse erwartet.

 

Sollte diese Entwicklung eintreten, entsteht eine finanzielle Schieflage zu Ungunsten der Ganztagsschulen und der Horte, deren finanzielle Förderung an wesentlich strengere Auflagen gekoppelt ist.

Aus diesem Grunde kann die Verwaltung eine regelmäßige ungedeckelte Übernahme der entstandenen Defizite nicht befürworten.

 

Die bisherige Verfahrensweise hat sich grundsätzlich bewährt und wird beibehalten.

Mittagsbetreuungen können weiterhin Zuschüssen für Defizite aufgrund von ausbleibenden Elternbeiträgen beantragen. Das Schulverwaltungsamt wird demnach gemäß dem Beschluss vom 12.06.2013 eingehende Anträge prüfen und im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einen Zuschuss aus dem Amtsbudget ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewähren.

 

Zusätzlich sollte die Beratung der Eltern im Hinblick auf andere Betreuungsmöglichkeiten auch bei den Trägern der Mittagsbetreuungen aber auch bei den städtischen Einrichtungen intensiviert werden.

 

 

Das Jugendamt nimmt zur Situation wie folgt Stellung:

Die Kindergärten informieren und beraten die Eltern über die Möglichkeit der Gebührenbefreiung in ihrer eigenen Institution. Nach Rücksprache mit einzelnen Kindergartenleitungen, ist in den Kindergärten die Inanspruchnahme der Mittagsbetreuung im Regelfall kein Thema beim Übergang zur Schule und demzufolge auch nicht die Frage der Kostenübernahme. Eine Beratung bezüglich eines Hortbesuchs findet in den Kindergärten eher statt, insbesondere wenn der Hort im gleichen Gebäude untergebracht ist.
Ein Informationsblatt mit den Kosten bzw. Ermäßigungsmöglichkeiten der Mittagsbetreuung, könnte über den Jugendamtsverteiler an die Kindergärten verteilt werden.

 

Dieses Informationsblatt sollte außerdem an die Träger der Mittagsbetreuungen sowie an die Schulsekretariate verteilt werden, um die Information über die Kostensituation möglichst breit zu streuen und möglichst viele Eltern zu erreichen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Das Schulverwaltungsamt prüft wie bisher eingehende Anträge und gewährt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten einen Zuschuss aus dem Amtsbudget.

In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wird zur Schuljahresanmeldung 2016/2017 ein Informationsblatt über die Kosten der unterschiedlichen Mittagsbetreuungseinrichtungen und die jeweiligen Ermäßigungsmöglichkeiten erstellt und an die o.g. Einrichtungen verteilt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

 

 

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt.

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        


Anlagen:        Beschluss vom 12.06.2013 Vorlagennummer: 50/121/2013

                        Fraktionsanträge Nr. 094/2015 und 130/2015