Betreff
Evaluation - Teilfreistellung der Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Konzept „Leitungsassistenz“
Vorlage
112/033/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Stellenplan 2013 sind vier Planstellen für eine sogenannte „Leitungsassistenz“ geschaffen worden. Die Stellenschaffungen standen unter der Bedingung ein Konzept vor einer Stellenbesetzung zu erarbeiten. Das Konzept wurde vom Personal- und Organisationsamt im Einvernehmen mit dem Stadtjugendamt erarbeitet und mit Stadtratsbeschluss vom 09.01.2014 wie folgt beschlossen:

 

  1. Leitungen von Kindertageseinrichtungen werden durch zusätzliche Personalressourcen von der pädagogischen Arbeit am Kind zum Teil freigestellt, um die erforderlichen
    Verwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können.
  2. Die dadurch zur Verfügung stehenden Stunden der Einrichtungsleitung in der Gruppe
    werden vorrangig durch pädagogische Fachkräfte aufgefüllt.
  3. Liegen besondere Gründe vor, können die Einrichtungsleitungen als nachrangige
    Alternative durch eine Verwaltungskraft, primär aus dem vorhandenen städtischen Personal, bei den erforderlichen Verwaltungsaufgaben unterstützt werden.

 

Auf Basis dieses Stadtratsbeschluss wurde das Konzept von Amt 51 wie folgt umgesetzt:

Für das Konzept „Leitungsassistenz“ wurden personelle Ressourcen in Höhe von 4,0 VZÄ geschaffen. Der Abteilung 511 wurde ein Volumen von 1,0 VZÄ zur Verfügung gestellt, dieses Volumen ist zum jetzigen Zeitpunkt vollumfänglich besetzt. Der Abteilung 512 steht ein Volumen von 3,0 VZÄ zur Verfügung, davon ist bisher ein Volumen von 1,0 VZÄ besetzt.

 

Es wurde bereits eine Entlastung der Einrichtungsleitungen durch den zentralen Einsatz von Verwaltungskräften realisiert. Zum einen nehmen die Verwaltungskräfte amtsbezogene Verwaltungsaufgaben wie beispielsweise den Abschluss von Essensgeldvereinbarungen, die Beschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, die Mitwirkung bei Vollstreckungsverfahren sowie die Bescheiderstellung wahr. Zum anderen werden Verwaltungskräfte vor Ort in den Einrichtungen eingesetzt, um im Wechsel in der jeweiligen Einrichtung zur Entlastung der Einrichtungsleitung bei Verwaltungsaufgaben beizutragen. Kernaufgaben sind hier u. a. monatliche Meldungen der Essenskinder sowie der Anwesenheitstage, stetige Aktualisierung der Inventarlisten, die Erledigung von Aufgaben mittels der Fachsoftware „EasyKid“, die Organisation von Ausflugsfahrten, IT-Angelegenheiten, Vertragsvorbereitungen und andere übliche Büroarbeiten. Die aufgeführten Maßnahmen ermöglichen es bisher in die Einrichtungen delegierte Trägeraufgaben wieder aus dem Verantwortungsbereich der Einrichtungsleitungen zu entfernen. Dies führt bereits merklich zu einer Entlastung der Einrichtungsleitungen.

 

Der Einsatz von Verwaltungskräften (vgl. Nr. 3 des Beschlusses) konnte bereits erfolgreich umgesetzt und implementiert werden. Mittlerweile zeigt sich bereits, dass diese Möglichkeit die Einrichtungsleitungen zu entlasten äußerst gewinnbringend und effektiv ist. In der Abt. 511 werden weiterhin schwerpunktmäßig Verwaltungskräfte eingesetzt, da die Lernstubenleitungen aufgrund des besonderen Förderbedarfs der Kinder häufig über Zusatzqualifikationen verfügen und dieses Wissen bei einer Freistellung der Leitung verloren gehen würde.

 

Für die derzeit noch unbesetzten personellen Ressourcen sind teilweise Freistellungen der Leitungskräfte durch pädagogische Fachkräfte (vgl. Nr. 1 und 2 des Beschlusses) geplant.

 

Das Konzept wird stetig optimiert und ist durch das Engagement aller Beteiligten in den Einrichtungen gut etabliert. Die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Leitungsassistenzen verlief dabei stets förderlich und trug zum Erfolg des neuen Aufgabenfeldes bei.


Anlagen: